mainz05bub
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BG muss nach Verstoss §200 ,beratungsärztliche Stellungnahme löschen
Neues von mir .Bin im mittlerweile im Sozialgerichtsprozess mit der BG.
Die BG hatte nach über 2 Jahren und trotz vorliegenden 4 Untersuchungsberichten und Gutachten woraus auch dokumentiert ist ,das meine diagnostizierte PTBS nach dem damaligen Arbeitsunfall zuzückzuführen ist ,trotzdem auf eine nochmalige Untersuchung bestanden .Ich hatte dann wiederum 3 Ärzte meines Vertrauens vorgeschlagen was von der BG ignoriert worden ist .Daraufhin hat die BG die Akte einem Arzt der mich nie gesehen hat oder mit mir gesprochen hat ,für die Erstellung einer beratungsärztlichen Stellungnahme vorgelegt.
Dieser hatte sich über die vorliegenden Arztberichte hinweggesetzt , diese kritisiert und angegeben ,das meine Krankheit auf einen Unfall der 1991 als über 24 Jahre zurückzuführen wäre und meine jetzige Beschwerden demnach als nicht unfallbedingt zurückzuführen sei. Angeblich litt ich damals schon an psychischen Problemen .Eine reine Lüge die überhaupt nicht der Wahrheit entspricht und keine schriftliche ärztliche Beweise diesbezüglich vorliegen.Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt das ich dieses bei einem Telefongespräch einem Mitarbeiter der BG mitgeteilt hätte.Aufgrundessen das meine Krankheit die bis heute trotz Heilungsmassnahme fortbesteht ,die BG hat nach der Ferndiagnose die Heilungsmassnahme abgebrochen , Verletztengeld eingestellt hatte und ich weiterhin über die Krankenkasse in psychologischer Behandlung bin ,habe ich über den VDK ,der mich hervorragend vertritt, Klage beim hiesigen Sozialgericht eingereicht..Unglaublich was die BG für Machenschaften tätigt. Mit Hilfe eines Forumsmitgliedes bei dem ich mich hiermit nochmals öffentlich bedanken möchte ,habe ich mich beim Bundesamt für Datenschutz gegenüber dem "Verfahrensfehler" §200 derBG beschwert und Recht bekommen.
Die Klage bezieht sich auf Feststellung das meine nach dem Arbeitunfall entstandenen gesundheitlichen Problemen als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die BG hat dem Sozialgericht auf Druck des Bundesamtes für Datenschutz mitgeteilt ,das die beratungsärztliche Stellungnahme wegen der Missachtung des § 200 ,als Beweisverwertungsverbot anzusehen wäre und aus der Akte zu löschen ist .
Jetzt bin ich mal gespannt wie der Richter reagiert ,bzw wie es weiter geht.
Für weitere Tipps und Hinweise bin ich sehr dankbar
Neues von mir .Bin im mittlerweile im Sozialgerichtsprozess mit der BG.
Die BG hatte nach über 2 Jahren und trotz vorliegenden 4 Untersuchungsberichten und Gutachten woraus auch dokumentiert ist ,das meine diagnostizierte PTBS nach dem damaligen Arbeitsunfall zuzückzuführen ist ,trotzdem auf eine nochmalige Untersuchung bestanden .Ich hatte dann wiederum 3 Ärzte meines Vertrauens vorgeschlagen was von der BG ignoriert worden ist .Daraufhin hat die BG die Akte einem Arzt der mich nie gesehen hat oder mit mir gesprochen hat ,für die Erstellung einer beratungsärztlichen Stellungnahme vorgelegt.
Dieser hatte sich über die vorliegenden Arztberichte hinweggesetzt , diese kritisiert und angegeben ,das meine Krankheit auf einen Unfall der 1991 als über 24 Jahre zurückzuführen wäre und meine jetzige Beschwerden demnach als nicht unfallbedingt zurückzuführen sei. Angeblich litt ich damals schon an psychischen Problemen .Eine reine Lüge die überhaupt nicht der Wahrheit entspricht und keine schriftliche ärztliche Beweise diesbezüglich vorliegen.Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt das ich dieses bei einem Telefongespräch einem Mitarbeiter der BG mitgeteilt hätte.Aufgrundessen das meine Krankheit die bis heute trotz Heilungsmassnahme fortbesteht ,die BG hat nach der Ferndiagnose die Heilungsmassnahme abgebrochen , Verletztengeld eingestellt hatte und ich weiterhin über die Krankenkasse in psychologischer Behandlung bin ,habe ich über den VDK ,der mich hervorragend vertritt, Klage beim hiesigen Sozialgericht eingereicht..Unglaublich was die BG für Machenschaften tätigt. Mit Hilfe eines Forumsmitgliedes bei dem ich mich hiermit nochmals öffentlich bedanken möchte ,habe ich mich beim Bundesamt für Datenschutz gegenüber dem "Verfahrensfehler" §200 derBG beschwert und Recht bekommen.
Die Klage bezieht sich auf Feststellung das meine nach dem Arbeitunfall entstandenen gesundheitlichen Problemen als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die BG hat dem Sozialgericht auf Druck des Bundesamtes für Datenschutz mitgeteilt ,das die beratungsärztliche Stellungnahme wegen der Missachtung des § 200 ,als Beweisverwertungsverbot anzusehen wäre und aus der Akte zu löschen ist .
Jetzt bin ich mal gespannt wie der Richter reagiert ,bzw wie es weiter geht.
Für weitere Tipps und Hinweise bin ich sehr dankbar