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BG muss nach Verstoss §200 ,beratungsärztliche Stellungnahme löschen

mainz05bub

Mitgliedschaft beendet
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31 Jan. 2013
Beiträge
172
BG muss nach Verstoss §200 ,beratungsärztliche Stellungnahme löschen
Neues von mir .Bin im mittlerweile im Sozialgerichtsprozess mit der BG.
Die BG hatte nach über 2 Jahren und trotz vorliegenden 4 Untersuchungsberichten und Gutachten woraus auch dokumentiert ist ,das meine diagnostizierte PTBS nach dem damaligen Arbeitsunfall zuzückzuführen ist ,trotzdem auf eine nochmalige Untersuchung bestanden .Ich hatte dann wiederum 3 Ärzte meines Vertrauens vorgeschlagen was von der BG ignoriert worden ist .Daraufhin hat die BG die Akte einem Arzt der mich nie gesehen hat oder mit mir gesprochen hat ,für die Erstellung einer beratungsärztlichen Stellungnahme vorgelegt.
Dieser hatte sich über die vorliegenden Arztberichte hinweggesetzt , diese kritisiert und angegeben ,das meine Krankheit auf einen Unfall der 1991 als über 24 Jahre zurückzuführen wäre und meine jetzige Beschwerden demnach als nicht unfallbedingt zurückzuführen sei. Angeblich litt ich damals schon an psychischen Problemen .Eine reine Lüge die überhaupt nicht der Wahrheit entspricht und keine schriftliche ärztliche Beweise diesbezüglich vorliegen.Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt das ich dieses bei einem Telefongespräch einem Mitarbeiter der BG mitgeteilt hätte.Aufgrundessen das meine Krankheit die bis heute trotz Heilungsmassnahme fortbesteht ,die BG hat nach der Ferndiagnose die Heilungsmassnahme abgebrochen , Verletztengeld eingestellt hatte und ich weiterhin über die Krankenkasse in psychologischer Behandlung bin ,habe ich über den VDK ,der mich hervorragend vertritt, Klage beim hiesigen Sozialgericht eingereicht..Unglaublich was die BG für Machenschaften tätigt. Mit Hilfe eines Forumsmitgliedes bei dem ich mich hiermit nochmals öffentlich bedanken möchte ,habe ich mich beim Bundesamt für Datenschutz gegenüber dem "Verfahrensfehler" §200 derBG beschwert und Recht bekommen.
Die Klage bezieht sich auf Feststellung das meine nach dem Arbeitunfall entstandenen gesundheitlichen Problemen als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die BG hat dem Sozialgericht auf Druck des Bundesamtes für Datenschutz mitgeteilt ,das die beratungsärztliche Stellungnahme wegen der Missachtung des § 200 ,als Beweisverwertungsverbot anzusehen wäre und aus der Akte zu löschen ist .

Jetzt bin ich mal gespannt wie der Richter reagiert ,bzw wie es weiter geht.

Für weitere Tipps und Hinweise bin ich sehr dankbar
 
Hallo mainz05bub,

ich habe gerade das mit dem Datenschutz gelesen. Nun meine Frage. Darf die BG meine Daten einfach an einen Gutachter weitergeben? Folgendes ist bei mir der Fall. Nachdem ich im Streit mit der BG bin, habe ich dieser alle Entbindungen von der Schweigepflicht getzogen. Es wurde 2010 einGutachten von der BG beauftragt dabei habe ich mir den Gutachter ausgewählt. Das Gutachten fiel zu meinen Gusnsten aus. Daraufhin hat die BG diese Unterlagen und auch alles andere von mir an eine andere Gutachterin gegeben, die natürlich alles wiederlegt hat. Daraufhin habe ich geklagt. Das vom Gericht beautragte Gutachtachten ist auch zu meinem Gunsten ausgefallen. Daraufhin hat die BG wieder alles der Gutachterin gegeben, die natürlich alles wiederlegt hat. Das Gericht hatte trotzdem zu meinem Gunsten entschieden. Die BG hat natürlich Berufung eingelegt und nun befinde ich mich in der nächstens Instanz. Ich war wieder beim Gutachten, vermute aber schon ganz starkt, das es diesmal zu Gunsten der BG ausgeht. Zumindest lassen das die Aussagen des Gutachters vermuten.

Vielleicht kannst du mir sagen, ob die BG berechtigt war meine Daten an diese Gutachterin zu geben.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Kassandra,

vielen Dank für deine Antwort und den Link.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo in die Runde

Kann mir jemand sagen ,was ein Zusammenhangsgutachten alles beinhaltet.

Werden nach jetzt 3 Jahren meines Arbeitsunfalles auch die prozentuale MdE in dem Zusammenhangsgutachten festgelegt ?

Das hiesige Sozialgericht hat die BG darauf hingewiesen das nach Löschung der beratungsärztlichen Stellungnahme ,nun ein Zusammenhangsgutachten zu erstellen wäre .

3 Ärzte meines Vertrauens sind von mir mittlerweile vorgeschlagen und von der BG auch akzeptiert worden.

Desweiteren zahlt mir die BG jetzt rückwirkend ab der Einstellung des Verletztengeldes, Ende Februar dieses Jahres ,unter Verrechnung des ALG1 ,wieder Verletztengeld nach. (Nach 3 Jahren) .Verkehrte Welt .Ich meine mich zu erinnern ,das ich einen Nachzahlungsanspruch auf 5 % Verzinsung ab Februar habe ? Kennt sich da jemand aus ?

Danke für Euere Hinweise.
 
hallo mainz05bub,

es freut mich für dich, auch dass die VDK dich so gut vertritt, liegt wohl an den Menschen selbst, die dort arbeiten.
Habe persönlich leider keine guten Erfahrungen mit der VDK gemacht.

Wegen deiner Frage in Bezug auf die Verzinsung, dies muss die BG meines Wissens von Amtswegen - also ohne Antrag - dir gleich auszahlen. Ansonsten stell einen Antrag.

Habe eine Frage auch an Dich:

wie hast du dein Brief formuliert an den Datenschutzbeauftragen zwecks der Überprüfung ganz am Anfang und der Löschung?
 
Moin moin!

mainz05bub, habe ich das richtig verstanden, daß im laufenden Gerichtsverfahren der Richter - der ja zur Amtermittlung verpflichtet ist - die BG - die als Partei genau wie du auftritt - aufgefordert hat, jetzt ein Zusammenhangsgutachten zu erstellen nachdem der Mist den die BG fabriziert hat - sprich beratende Stellungnahme ist futsch - dazu geführt hat, daß die BG ohne Beweise für ihre Behauptungen darsteht?
Statt in Regie des Gerichts - und nicht der BG - ein Gerichtsgutachten anzuordnen?

Wenn ja - und unter der Vorgabe, daß ich da möglicherweise irgendetwas wie auch immer falsch Verstanden bzw. in Erinnerung habe, was ich allerdings in keinster Weise glaube - was bitte macht der Richter da?
Ausser dafür zu sorgen, daß wg. Verletzung des rechtlichen Gehörs das Verfahren Null und nicht wird?

Bwz. dafür zu sorgen, daß ggf. sogar ihm als Richter ein Befangenheitsantrag droht?

So aus dem Nähkästchen meiner Erinnerungen an das gerichtliche Verfahren und wenn ich das so verstanden habe wie es wirklich seitens des Richters formuliert und gedacht wurde - der Richter hat dazu nicht einmal die Befugnisse. Aus dem gleichem Grund aus dem er nicht die Befugnis hat, dir anzuordnen, daß du ein Zusammenhangsgutachten machen mußt.
Er hat einzig und alleine die Befugnis, ein Gerichtsgutachten zu veranlassen.

Und die BG hat nur im Rahmen des aussergerichtlichen Verfahrens die Mögloichkeit, dir Gutachten nach ihrem Wunsch und nach ihrem Zeitpunkt an die Backe zu kleben.
Sobald daß gerichtliche Verfahren angefangen hat - war es das für die BG mit "ich mach mal eben noch ein Gutachten".

Aus einem einfachen Grund - da die BG ja einen Bescheid erlassen hat - auch wenn er negativ war - war sie ja der Überzeugung, daß alle notwenigen Beweise/Informationen in ausreichender Menge vorhanden warnen.
Ansonsten hätte die BG ja keine Entscheidung treffen können und dürfen sondern weiter ermitteln müssen.

Im Rahmen dieses Prüfverfahrens hast du Mitwirkungspflicht und darfst brav dann zu den Gutachten latschen.
Ist der Bescheid beschlossen endet deine Mitwirkungspflicht ggüber der BG aus o. g. Gründen.

Dananch hast du nur noch Mitwirkungspflicht gegenüber dem Gericht im Rahmen der Gerichtsgutachten. Denn dann ist das Gericht "Herr des Verfahrens" und übernimmt an Stelle der BG das Prüfverfahren.

Insofern hat sie im Verfahren dann auch keinen Anspruch mehr auf weitere eigene Gutachtenerstellungen. Max. beratende Stellungnahmen sind dann möglich.

Daß wäre in etwa vergleichbar, daß ein Richter in einem Mordprozeß dem vermutlichen Mörder, dessen Zeugen gerade weggebrochen sind weil der vermutliche Mörder dummerweise zu diesen Zeugen eine Falschaussage gemacht hat, diesem vermutlichem Mörder neue Beweise beschafft.


Ähhh ... wirr guck ...

Vllt. kann da Isländer noch klärend eingreifen ob ich da etwas falsch in Erinnerung habe oder nicht.

Gruß
 
Ronaldi @

Begründet habe ich die beratungsärztliche Stellungnahme an das Bundesamt für Datenschutz wie folgt ,
Verdacht des Verstosses nach dem § 200 SGB VII
Die beratungsärztliche Stellungnahme ist nach dem Bundesamt als Gutachten zu bewerten ,im Sinne des §200 SGB VII . Da demnach nicht die genannten Rechte gewährt worden sind ,Vorschläge von 3 Gutachtern ,ist das Gutachten nach § 84 Abs.2 SGB X zu löschen.

Gruss

Buchfreundin@

Vom Gericht wurde zuerst vorgeschlagen :
Nach Löschung der beratungsärztlichen Stellungnahme fehlt es nun an einer medizinischen Grundlage für die Entscheidung des Beklagten Ein Zusammenhangsgutachten wird für eine sachgerechte Entscheidung in der Sache für unentbehrlich.Die beteiligten sollten in Erwägung ziehen das Gerichtsverfahren unstreitig zu beenden und eine erneute ordnungsgemäße medizinische Ermittlung im Verwaltungsverfahren zu vereinbahren,die dann Grundlage einer neuerlichen Verwaltungsentscheidung ist,gegen die ggf. wieder gerichtlichen Rechtschutz möglich wäre.

Bei dem Gerichtsverfahren wurde nach Rücksprache mit dem VDK ein Vergleich zugestimmt, der vom Gericht wie folgt interpretiert wurde :
Der Kläger ist bereit zur Klärung der Zusammensfrage einer weiteren gutachterlichen Untersuchung bei einem geeigneten Facharzt,der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung versiert ist,zu unterziehen.Dabei wird die Bestimmung des Gutachters im Einvernehmen erzielt ,wobei die Beklagte zunächst drei in Frage kommende Ärzte im Sinne des §200 vorgeschlagen wird.


Die Beklagte hebt den Bescheid vom ... in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom.... auf und bescheidet den Antrag des Klägers nach Eingang des Gutachtens erneut.

Gruss
 
Moin moin!

Ok und danke fürs Erläutern.

Damit hat sich auch bestätigt, daß die BG auf Grund des Fehlers zur Zahlung bis Klärung mangels nicht rechtsgültigem Bescheid verpflichtet ist.

Es wurde nur als Angebot für den Vergleich verpackt.

Denn Aufheben hätte die BG den Bescheid meines Wissens nach sowieso da sie keine rechtsgültige Grundlage mehr hat - da Stellungnahme und damit die Argumentationsgrundlage fusch.

Was ich frage ob dieses Verfahren seitens des Richters mit Vorschlag eines Zusammenhangsgutachtens seitens der BG statt Amtermittlung und Verfahrensfortsetzung überhaupt rechtsgültig ist.

Was ich an deiner Stelle auf jeden Fall zusätzlich machen würde ist das Verhalten der BG mit deiner Meinung nach wissentlich fehlerhaften Erstellung eines Bescheids auf Basis einer nicht rechtsgültigen Stellungnahme den Aufsichtbehörden melden.

Wissentlich weil die entsprechende Rechtsgrundlage dem Sachbearbeiter bzw. den seitens der BG am Verfahren Beteiligten hätte bekannt sein müssen - s. Post http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=272877#post272877 # 72, Schreiben des HVBG
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Sankt Augustin, 28.08.2003.

Soweit ich weiß die BAV und noch irgendwer. Und dieses im CC dann an deinen Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzten.

Gruß
 
Hallo buchfreundin,

leider läuft es vor Gericht nicht immer ganz so korrekt ab, wie es im Gesetz steht. Bei mir war es z.B. so: BG lehnt weitere Unfallfolgen per Bescheid ab, daraufhin haben wir Klage eingereicht. Das SG holt Stellungnahmen der behandelnden Ärzte und Kliniken ein. Es waren 5 Stellungnahmen, die allesamt für mich sprachen. Daraufhin forderte der Richter von der BG eine Stellungnahme an. Die BG schaltete ihren Beratungsarzt ein, der aber dummerweise den Stellungnahmen folgen konnte und aus seiner Sicht eine erneute Begutachtung empfahl. Der Richter tat noch immer nichts und ließ die BG weiter gewähren. Ich war damals noch in der Phase, wo ich selber ahnungslos war und meinem Anwalt vertraute. Und als dann ein Schrieb von der BG kam, dass ich mich doch beim Gutachter XY vorstellen sollte (ohne Gutachterauswahlrecht, von dem ich damals noch nichts wußte) hat sogar mein Anwalt zugeraten, diesen Termin wahrzunehmen. Tja, und nach diesen Geschehnissen begann ein jahrelanges Chaos...

Ich denke, der Richter war damals froh, dass er die Akte zumindest für einige Zeit nicht bearbeiten mußte und die BG ihm die Arbeit abnahm. Außerdem wurde ja - zumindest temporär - die Justizkasse geschont. Vielleicht war dies auch mit ein Grund die BG zunächst gewähren zu lassen.

Gruß
Joker
 
Moin moin!

Joker nicht anders ging es mir in der 1. Instanz. Und auch ich bin im inzwischen 10. Jahr des Chaos am Sozialgericht.

Meiner einer damals
- noch in der Phase gerade CRPS bekommen und noch in den experimentellen Therapien, die nicht halfen und noch in der Phase , daß die komplette Lebensplanung gerade den Bach heruntergegangen ist und auf Grund der intialen Behauptung der BG/Gutachter eines psychosomatischen Geschehen und damit mit dem Problem, daß ich mich selbst in Frage gestellt hatte da ich bis dahin nie auch nur einen Ansatz dazu hatte und in der Phase des Glaubens an die Gutachter-Kollegen und die Gerechtigkeit des Gerichts -
und dazu bewaffnet mit einem Anwalt der, wie sich im Verlauf zeigte letztendlich völlig überfordert mit dem Fall war und auf Grund diverser Nebentätigkeit in der lokalen Politik auch abgelenkt und ich zitier mal "Die Arbeit dazu kann ich dem Gericht nicht aufbürden"-Denken aus welchen Gründen auch immer.

Und dann auf Grund der Verzweiflung durch das CRPS-Geschehen an sich und dem, was seitens BG/Ärzten/Gericht so abging depressiv und mehr geworden.

Hätte ich nicht meinen Mann gehabt, der mir egal was war zur Seite gestanden hat und einen Privatgutachter, der mir auf den Kopf zu gesagt hat "Nicht Sie sind krank im Kopf sondern so einige Andere. Lassen Sie sich da nicht weiter irgendeinen Unsinn einreden. Sie müssen lernen mit den Wölfen zu heulen - nur lauter" und ich zwischenzeitlich nicht mein Rückgrat wiedergefunden ich weiß nicht wo ich heute wäre.

Das Mindeste wäre eine Gutachterneurose/Gerichtsneurose mit einem Verhalten, daß verbittert und aggressiv wäre inklusive der dabei vorhandenen unhaltbaren Äußerungen zu Allem und Jedem. Und wahrscheinlich von meinem Mann geschieden.
Über das Meiste will ich gar nicht nachdenken.

Ich habe zwar immer noch meist die Konzentrationsfähigkeit einer Fruchtfliege - aber ich habe mich hingesetzt und habe gelernt soweit ich kann. Sowohl, wie das System funktioniert als auch wie dessen Sprache gesprochen wird.
Den Anwalt gewechselt - auch wenn es finanziell wehtat.

Und dem Anwalt im VG-Verfahren - der in seiner Arbeitsweise dem 1. Anwalt im SG-Verfahren nach sein Sohn sein könnte - trete ich inzwischen auf die Füße. Inklusive der Tatsache, daß er von mir eine Fortbildung zum Thema "Weisungsrecht des Mandanten" bekommen hat.
Und zwischenzeitlich einer email im CC an seinen Seniorchef hinsichtlich einiger Probleme, die aufgetreten sind und über die ich nicht glücklich war.

Alles nicht zu seiner Freude - er hatte zwischendurch schon mit Mandatsniederlegung gedroht. Nur hat er dafür letztendlich nichts in der Hand. Aber - zu meinem Erfolg. Die 1. Instanz wurde gewonnen.

Und im SG-Verfahren hat der Richter und BG inzwischen das Problem, daß der Kläger doch tatsächlich - auch Dank eines guten Anwalts, der in der Lage ist, daß was ich ihm sende egal ob medizinische oder juristischer Grundlage zu verwenden - auf Grund fundierter Argumentation nicht "vom Tisch gewischt" werden kann sondern sich mit dem Inhalt auseinandergesetzt werden muß. Und zwar fundiert und beweisbar.
Weil ansonsten die nächste Stellungnahme mit dem Nachweis von verfahrensrelevanten Fehler kommt. Die auch als genau dies bezeichnet werden.
Und dabei schwimmen dem Gerichtsgutacher gerade die Fälle weg. Und er begibt sich in den strafrechtlich relevanten Bereich, weil er selber auf Grund seiner Arroganz zunehmend Worthülsen benutzt - spekulativer Ansatz ohne Beweiswert, hypothetische Argumente haben keine rechtliche Relevanz mit Verweis auf die Rechtsprechung - und Beweisfehler/unrichtige Aussagen zu Inhalten anderer Gutachten/Befunde macht. Und dies in zunehmender Häufung.
Was in den Stellungnahmen zwar ohne direkten Bezug auf § 278 StGB aber dennoch unter entsprechender Wortwahl im Sinne des Winkens mit dem Zaunpfahl an den Richter ebenfalls klägerseits moniert wird. Und zwar mit dem Hinweisen "wiederholt, erneut, ebenso, darüberhinausgehend, wie schon etc.". Damit der Nachweis "kein Einzelfall" sondern durchgehendes Verhalten.

Und was die Gutachter angeht, nun ich habe da eine inzwischen entspanntere Haltung. Sie sind was sie sind.
Nur genau deswegen sind sie auch aushebelbar - die besten Beispiele sind dazu der Gutachter meines Rententrägers und der Gerichtsgutachter der jetztigen SG-Verfahrens, der zur Zeit die Freude hat sich mit den klägerseitigen Stellungnahmen zu seinen Äußerungen auseinanderzusetzten.

Gruß
 
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Hallo in die Runde

Neues von mir. Die BG erwägt nun ein Zusammenhangsgutachten zu erstellen.

Meine vorgeschlagene Ärzte die ich anhand einer Gutachterliste vom VDK erhalten habe und anscheinend Gutachter für das hiesige Sozialgericht fungieren ,haben alle abgesagt ,mit der Begründung ,die würde BG bezahle für Gutachten wenig Geld ,bzw Termin in ca. 4 -5 Monate.

Desweiteren wurde ein vorgeschlagener Arzt meines Vertrauens abgelehnt mit der Begründung der Arzt wäre nicht als Gutachter im DGUV (Gutachterverzeichnis der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung )sowie DGNB (Deutsche Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung )bekannt. Desweiteren wäre er kein Facharzt für Neurologie noch Psychatrie bekannt die wesentliche Gutachteranforderung Kriterien auch nicht erfüllen würde.

Ein Witz ! Ich wurde vor 2 Jahren von Ihm schon einmal begutachtet ,wobei ich Ihn als Gutachter vorgeschlagen hatte. Prof. Dr. Rüddel ,Bad Kreuznach . Facharzt für psychomatrische Medizin und Psychotherapie ,Facharzt für innere Medizin.
Auf telefonischer Nachfrage teilte mir Dr. Rüddel mit ,das er sehr wohl die Kriterien und Anforderung erfülle ,immerhin würde er seit über 30 jahre Gutachten erstellen. Der 2. vorgeschlagene Arzt ,teilte der BG mit ,das die Begutachtung erst in 5 -6 Monaten möglich wäre.

Die BG hat nur ihrerseits Dr. Armand Gerken ,Mainz ( bekannt BG voreingenommen )
sowie Dr. Michael Martin , Hattersheim (ebenso BG voreingenommen )sowie Dr. Michael Kämpfer Neu- Isenburg vorgeschlagen.

Kann mir da jemand einen Ratschlag geben ? Ich finde ganz einfach auch keinen neutralen Gutachter . Welche Möglichkeiten habe ich ,die vorgeschlagenen Gutachter der BG abzulehnen ?
 
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