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BG-Rente rückwirkend zu zahlen ? (4112 BKV)

Hallo Alfred, ich glaube hier liegst du falsch. Wenn es um Geld geht, dann ist sich jede Krankenkasse oder BG der Nächste. Da ist etwas falsch gelaufen. Wichtig ist die Anerkennung. Je zeitiger um so besser (Nachzahlung). Hoffentlich läuft alles so, wie du dir es dir vorstellst. Gruß
 
Hallo slahan,
es kann natürlich sein, dass ich mit meiner Vermutung ganz falsch liege.
Den Zeitpunkt der Antragstellung kann ich ja nicht mehr verändern - da hätte mein Vater entsprechend reagieren müssen. Ich wusste bis kurz vor seinem Tod nichts von dieser Krankheit und als ich davon erfahren hatte, hab ich mich sofort darum gekümmert.
Aber die Krankheit ist ja bereits durch die BG aufgrund des Gutachten anerkannt.
Nun geht es nur noch um die Berechnung und den Bescheid.
Gruß Alfred
 
Hallo Alfred,

ob und was sich ändern lässt, kann mit dem ausschnitt nicht gesagt werden. jedenfalls sind die angegebenen fakten genauer zu prüfen. und ob dein verdacht nun zutrifft, lässt sich auch erst mit den nötigen belegen sagen. und die brauchst du, vor allem nach deiner beschreibung

Verlauf:
2002 steht im vorläufigen Kurzarztbrief: bekannte Silikose
2006 steht im Arztbrief: V. a. Silikose
2007 steht im Entlassungsbericht: Silikose
2015 steht im vorläufigen Arztbericht: Silikose
Erst darauf hin wurde 2015 von der Klinik eine Anzeige auf eine Berufskrankheit gemacht.

Anmerkung:
Die zuvor gemachten Angaben zur Silikose kommen insgesamt aus dem von der BG anerkannten Gutachten.
Mir, vermutlich auch meinem Vater, waren diese Ergebnisse nicht bekannt.

Nun zu meiner Frage:
Warum wurde nicht schon 2002 durch die Klinik oder den Hausarzt ein Antrag gestellt, wenn vermutlich heute dadurch Nachteile entstehen/entstanden sind ?

du wirst an einen punkt kommen, da geht es nur mit einem versierten anwalt.
zum verlauf: du berichtest einige stationen, das scheint aber nur aus BG-unterlagen zu sein. zunächst brauchst du von sämtlichen ärzten und kliniken die gesamten (!) behandlungsuntelagen. danach wird man sehen, wa weiter zu veranlassen ist. und evtl klärt sich da schon deine letzte frage nach dem "warum". jedenfalls ist ein falsches handeln nicht auszuschliessen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Alfred, du schreibst immer, dass die BK wegen einem Gutachten anerkannt wurde. Hoffentlich liegst du auch hier nicht falsch. Ein positives Gutachten ist nicht gleichzusetzen mit der Anerkennung einer BK. Die BG muss einen Bescheid erteilt haben. Darin wird die Erkrankung deines Vaters als BK anerkannt. Und diesen Bescheid hast du hoffentlich erhalten. Gruß
 
Hallo Sekundant, hallo slahan,
Ich werde versuchen an die Unterlagen zu kommen. Dann sehe ich, was genau in den Arztberichten steht.
Die Krankheit ist bereits anerkannt durch die BG. Diese hat mittlerweile auch schon ein Sterbegeld inkl. Transportkosten bezahlt. Der Bescheid wird auch bald eintreffen. Das dauert halt noch ein bisschen, weil eventuell eine Anrechnung mit der Rente erfolgen muss.
Gruß Alfred

Nach Auskunft der BG ist es mittlerweile unerheblich, warum keinerlei Meldungen an die BG gemacht wurden. Rückwirkend wird da nichts passieren, obwohl die Kliniken, spätestens der Hausarzt das hätten melden müssen.
Ich werde mir die Arztberichte trotzdem mal besorgen ...
Den Bescheid gibt es definitiv im September. Ich kann nur sagen, dass ich mit dem Sachbearbeiter der BG bisher voll und ganz zufrieden bin. Egal was ich ihn frage, er gibt mir immer eine entsprechende Auskunft.
Gruß Alfred
 
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