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"BG-/Unfallopfer in NRW besonders benachteiligt "

Gibbus

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
337
Hi @ Alle !
Hier meldet sich Gibbus (, mit der Bitte um rege Beteiligung, und v.a. eng am Thema zu bleiben: mein ähnlicher Thread, in Sachen "Wer kennt ... Gutachter Prof. Dr. XY in K.-L. und DOC V. in V. ?" war nämlich leider, wegen angeblichen Abschweifens vom Topic, hier von der Administration dichtgemacht worden) zu einem neuen Topic:

als Einwohner und BG-und Unfallopfer des flächenmäßig drittgrößten und einwohnerstärksten Bundeslandes gehe ich von einer hohen Betroffenenzahl aus, die wie ich unter den (Fehl-/)Entscheidungen der BGen, der Ärzte, der ("Schlecht-"/)Gutachter, der SGen und des LSG NRW (Essen) gesundheitlich und finanziell schwer zu leiden hat. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH erbeten !

Es geht um die sich verdichtenden Hinweise (, auch schon aus dem "Alt-"Forum), dass wir NRWler einen besonders schweren Stand haben, an unser Recht zu kommen. Es sollen sich gar echte "Netzwerke" aus BGen, Gutachtern und SG (hier z.B.: Köln, siehe die Seminare beim SG Köln 2005, 2006 des BDC) erstellt haben.

Persönlich habe ich die eiserne Faust des LSG NRW auch schon in einem Nebenverfahren zu spüren bekommen: es wurde falsch ermittelt und die Verfahrensakte /Streitakte zu völlig falschen und grotesken Tatbeständen wie "gequirlte Ka..e" vermixt. Meine berechtigte und zulässige Beschwerde wurde ad Absurdum geführt. Auch mein (rechtsanwaltlich vorgelegtes) Ablehnungsgesuch BG-naher Gutachter (hier: von DOC V. in V. und einem Dr., der BG-Berufshelfer in Seminaren ausbildet) beim SG Dortmund war "ein Schall ins All" ! Betroffen bin ich immer mehr, zumal sich mein GA-Termin Ende d. Monats bei Gutachter Nr. 1 nähert.:eek:

Dabei möchte ich hier ALLE bitten ihre Erfahrungen mitzuteilen, und ihre Lösungsvorschläge, wie wir diesen Missständen im Sozialrecht entgegentreten könnten, sofern diese düsteren Hinweise stimmen. Und wie wir uns v.a. endlich eine "Öffentlichkeit" schaffen können ! Ich gebe nicht kampflos auf. Gemeinsam sind wir stark. Ist es möglich, dass auch WIR uns VERNETZEN ?
Euer "eiserner" Gibbus, 41,9°:cool:
 
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"Nordrhein-Wandalen"

Hi @ Alle!

nachts bekam ich einen knuffigen Kommentar zu vorgenanntem Topic, wonach "NRW = Nordrhein-Wandalen" -mit W statt V notiert (offensichtlich haben wir hier auch Pisa-mäßiges Brachland ?;) )- von der Fläche kleiner als angegeben sei.
Abgesehen von der nächtlichen Spitzfindigkeit des anonymen Schreibers scheint sich die Aussage des "Vandalentums" aber nun an dem Topic anzuhaften: Geht es "VANDALENMÄßIG" gegen BG-/Unfallopfer zu im NRW-Gutachter- und SG-/LSG-Land ? Bitte schreibt fleißig !

Euer
Gibbus (41,9°)
 
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Hallo Gibbus,

ich hoffe, dass sich noch viele auf deinen Aufruf hin melden. Ich kann deine Erfahrungen bzgl. Beauftragung von IMB-Gutachtern durch die nordrhein-westfälischen Gerichte (egal ob SG's oder LSG) teils durch eigene Erfahrungen, teils durch Betroffenenberichte nur bestätigen.

Habe mir bislang auch schon einen Kopp gemacht wie man dagegen vorgehen kann, aber bis das Ei des Kolumbus gefunden ist, müssen wir uns wohl noch den einen oder anderen Gedanken machen.

Wie der LSG-Präsident auf Anfragen antwortet, kann man im alten Forum nachlesen :mad: und die Ministerien halten sich regelmäßig bei laufenden Verfahren bedeckt.

Mir fällt an dieser Stelle die nach wie vor noch laufende Petition ein, s. http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=87
der man sich auch noch anschließen kann. Ob es was hilft, bleibt abzuwarten.

Ansonsten gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass im Rahmen des anstehenden Generationenwechsels, der insbesondere dem 17. Senat des LSG Essen bevorsteht, hoffentlich bald auch mal frischer Wind in die Bude kommt. Übrigens, die Altersjahrgänge einzelner Richter kann man der Webseite
http://www.richterdatenbank.de entnehmen (Dort auf Gerichte, Gericht auswählen, dann erhält man eine Liste der Richter, teils mit Infos zu Jahrgang etc.) Und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, darf ein Richter bis maximal 65 Jahren seinem Richteramt nachgehen...

Gruß
Joker
 
Fullhouse, mit Joker ! (Danke!)

Hi Joker, hier Gibbus !
Danke dass Du hier den Anfang setzt, wie ich soeben sehe, hat es sogar schon die Dame "über mir" (mit dem BG-lichen Logo) auf den Plan gerufen.
Wer kämpft hat noch nicht verloren.
Wir werden hier unser Problem fokussieren und werden etwas für UNS tun !
(Mir gehts wie "Weihnachten"!)
Gruß vom Gibbus (41,9°)
 
Hey Gibbus,

kannst du dich eigentlich noch daran erinnern, dass das LSG mal ein Benchmarking-Projekt gestartet hat?

Ich zitiere hier mal ein paar Erkenntnisse:

Ergebnis aus 2001: (Volltext war mal nachzulesen unter http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2001040802.html, Link ist mittlerweile leider tot)
Herbe Kritik wurde an der Arbeit der medizinischen Gutachter geübt. Einmal richtete sie sich gegen die Dauer der medizinischen Begutachtung. Häufig vergeht ein Jahr, bis ein Gutachten fertig ist. Für Menschen, die in der Zwischenzeit ohne jede Einkünfte leben müssen, ist das unzumutbar. Zum anderen wurden Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Sachverständigen laut. Ferner hielten die Betroffenen sie für arrogant und unfreundlich und außerdem für befangen und parteilich. Zahlreiche medizinische Gutachter arbeiten für die Sozialleistungsträger, gegen die die Kranken klagen. Die Ärzte verdienen mit dieser Tätigkeit einen ganz wesentlichen Teil ihrer gesamten Einkünfte - für ein Gutachten bekommen sie 3 bis 5tausend Mark. Es ist für die Klägerinnen und Kläger nicht hinnehmbar, dass sie dann von eben jenem Gutachter untersucht werden, der auch die Expertise für den Versicherungsträger, d.h. für den Prozessgegner anfertigt. Hier muss das gesamte System reformiert werden. Hinzu kommt außerdem, dass viele Richter in Ermangelung der fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet der Medizin, sich auf die Gutachten stützen und sie häufig auch einfach übernehmen. Da drängt sich die Frage auf: Wer hat eigentlich noch das Sagen im Gerichtssaal? Ist die Unabhängigkeit der Richter in Gefahr?

Ergebnis aus dem Bericht 2005: (Volltext nachzulesen unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/SGBBRD/msgb/LSG_NRW_717_1.pdf , S. 43 f.)
4.5. Ärztliche Gutachten
Ein Schwachpunkt unserer Arbeit scheint in dem Verfahrensabschnitt “Behandlung durch den vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen“ zu liegen. Hier lag der Zufriedenheitsgrad nur bei durchschnittlich 3,0.
Noch schlechter wurde die Dauer der medizinischen Begutachtung bewertet (3,4 - Versicherungsträger: 3,1 -)‘ obwohl die Bedeutung dieser Frage für die Klägerinnen/Kläger bzw. Bevollmächtigte mit durchschnittlich 1,9 sehr hoch benotet wurde.

(Grafik "Zufriedenheit mit der Dauer der medizinischen Begutachtung")

In diesem Zusammenhang wurden von den Klägerinnen und Klägern sowie ihren Bevollmächtigten, aber auch von den Versicherungsträgern, häufiger kritisch angesprochen
  • die fachliche Kompetenz und Konzentration des Gutachters im Hinblick auf die konkrete Fragestellung,
  • die Unabhängigkeit bzw. Unparteilichkeit des Sachverst in Bezug auf den Sozialleistungsträger (Befangenheit !)‚
  • das Verhalten gegenüber dem zu Begutachtenden.
Es wurde u. a. angeregt, den Kreis der Gutachter auszuweiten, um die Arbeitsmenge des einzelnen Sachverständigen zu beschränken und damit den zeitlichen Ablauf zu verkürzen.
Die Mängel wurden seitens der Sozialleistungstriiger vor allem auf dem Gebiet der Rentenversicherung gesehen (3,52), aber auch - wenngleich nicht so stark – im Bereich des Schwerbehindertenrechts (3,17), der Krankenversicherung (3,16), der Pflegeversicherung (3,10) und der Unfallversicherung (3,04).

Auch der VDK scheint nicht sonderlich glücklich zu sein (Volltext unter http://www.wdr.de/themen/wirtschaft.../index.jhtml?rubrikenstyle=jobs_und_mehr#sw03)
Objektivität ärztlicher Gutachter angezweifelt

Problematisch ist für den VdK auch die Frage, inwieweit medizinische Gutachten die jeweils zumutbaren Arbeitszeiten sachgerecht einschätzen können. Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Mediziner äußerten auch Kläger, die vor Gericht ihre Ansprüche auf Berufsunfähigkeit geltend machen wollten. In der Wirtschaftlichkeitsstudie, die im Jahre 2000 an Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde, stellten die Befragten außerdem die Objektivität der Gutachter in Frage. Der Vorwurf: Viele Gutachter arbeiten auch für die sozialen Leistungsträger, gegen die geklagt wird. Nach Auffassung des VdK hat die Studie bereits erste positive Auswirkungen gezeigt.
Hmmm, wenn ich mir das so angucke hat sich in den letzten 5 Jahren an der Zufriedenheit nicht wirklich viel getan. Mit einer Sachstandsanfrage zu den eingeführten Massnahmen beim Landesjustizminister würde man ja auch nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen... Eine dicke Unterschriftenliste wär dafür vielleicht auch nicht verkehrt... *grübel weiter und bin gespannt auf weitere Ideen*

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, Unterschriften sind goldwert

Hi Joker, hier Gibbus:cool: ,
tatsächlich sollten wir eine Aktion mit Unterschriften starten, um sie Herrn CDU-Landesminister NRW für Soziales (und Arbeit), Herrn Laumann (oder so:D ?), dann vorzulegen. Ich will hier nicht politisieren, aber:

[In Vergangenheit hatte doch in CDU-Manier eine Unterschriftenaktion (ich denke da an den "brutalstmöglichen Aufklärer"-Landesvater Koch in Hessen gegen unsere ausländischen Mitbürger, bäh, wie schäbig war das (!) seinerzeit, die hat ihn doch in den "Sessel" gehievt ?) großen Eindruck hinterlassen, nicht wahr ?]

Warum also Unterschriften nicht in unserer positiven, brennenden Sache ?

Ich denke unser CDU-"Landesvatter" sollte in seiner Sparmanie dringend mal an die Prioritäten erinnert werden, denn sparen sollte man nicht an Opfern !

Wie gehen wir es an ? Ich bin dabei !:rolleyes:

Gruß vom "Gibbus" (geknickte 41,9°):eek: :cool: :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gibbus!

Nachdem, was ich in diesem Forum zum LSG Essen gelesen habe, hätte ich gerne die Chance, mir ein anderes LSG auszusuchen.

Eigentlich steht für mich der Weg zu mehr Gesundheit nach einem Auffahrunfall vor 10 Jahren (Hirn-Schädel-Trauma, Bewusstlosigkeit, HWS-Schleudertrauma, Panikattacke im vermeintlich brennendem Auto, dessen Türen z.T. nicht auf gingen .....) im Vordergrund. Durch Selbstbeobachtung, Ausprobieren vieler alternativer Therapien wie Ostheopathie, Chiropraktik, Kinesiologie konnte ich einige Symptome etwas verbessern. Geholfen haben mir – meine Symptome zu verstehen - außerdem die Diagnose von Dr. Volle mit seinem FMRT sowie seine Verhaltens-Ratschläge.

Im Moment steht für mich allerdings wegen dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit (neurologische Minderbelastbarkeit, Konzentrationsmangel, posttraumatischer Verarbeitungsstörung, Wesensänderung etc.) das Gerichtsverfahren gegen meine BG im Vordergrund, welches inzwischen beim in diesem Forum hinlänglich berüchtigtem LSG Essen befindet. Leider habe ich den Weg zum Forum erst jetzt gefunden (Computer-Benutzung strengt mich eben leider auch sehr an, weswegen ich das Internet nicht sehr intensiv nutze). Das LSG Essen (17. Kammer) hat wie üblich – wie ich hier zu meinem Entsetzen lesen musste, Dr. Volpert in Velbert als Gutachter bestimmt. Ich war dort und hatte zunächst einen nicht unbedingt ganz negativen Eindruck. Mir fehlten allerdings qualitative Testverfahren und Fragen im psychiatrischem Fachbereich zu Unterschieden zwischen vor- und nach dem Unfallereignis. Das Gutachten liegt nun vor. Er kommt zu einer von allen Vorgutachtern abweichenden Beurteilung des psychologischen Anteils meiner Beschwerden und damit zu einer verringerten Einschätzung der MDE auf neurologisch/psychiatrischem Fachbereich (20 %).

Was ist zu tun? Mein Anwalt hält eine fachliche/formale Kritik des Gutachtens von Dr. Volpert für nicht aussichtsreich. Er meint, es gäbe nur die Chance, mit einem eigenen Gutachten nach § 109 dem Gericht eine andere medizinische Sicht zu vermitteln. Einige Forumsmitglieder halten diesen Weg ja für sinnlos. Hat denn niemand damit bislang Erfolg gehabt?

Kann mir jemand Namen von medizinischen Gutachtern als PN schicken, die wenigstens neutral sind, nicht überwiegend von Gutachten für die Versicherungen leben, für die der hypokratische Eid noch eine gewisse Bedeutung hat? Die aber nicht von den Gerichten, bzw. speziell dem LSG Essen, von vorneherein als „parteiische“ Gutachter abgelehnt werden? Ich brauche einen Neurologen/Psychologen/Psychiater für den Teil der Gehirn-Leistungseinschränkungen, der am besten auch die Mikro-Instabilität des Kopfes und die daraus resultierenden Leistungseinschränkungen mit berücksichtigt.

Und natürlich, Gibbus, bin ich dabei, wenn es wie zu befürchten ist schlecht beim LSG Essen läuft, dagegen etwas zu unternehmen. Es muss doch noch mehr als 3 Betroffene geben, wenn das ganze Methode hat!

Grüße und beste Wünsche für die Gesundheit an alle!

jürgen-du
 
@ Jürgen-du

Hi, Jürgen, hier Gibbus !:cool:

freilich gibt es (Zig-?)Tausende Betroffener im NRW-Land. Aber gewiss gibt es auch eine Riesen-Dunkelziffer an Opfern, die entweder kraftlos resigniert haben, oder die meinen es müsste wohl "so" sein ("abgeledert":eek: zu werden), wenn die "Obrigkeit" es für Recht erklärt, bedenke dass wir Deutsche (außer beim Mauerfall) noch nie ein aufbegehrendes Volk von Revoluzzern:mad: waren. Wir sind eher fatalistisch. Aber viele können ihr Schicksal hier sicher auch nicht sofort artikulieren, sie werden "Anlauf" brauchen. Soweit die Mutmaßungen.

Nun die Fakten: ich hatte heute eine Telefonbesprechung mit meinem Fachanwalt, dem aktuell ein DOC Volpert-"GA" zum Zerpflücken vorliegt, es ist ein SG-Fall in einer DRV-Bund Streitsache. Auch hier wurde der SG-/LSG-NRW-"ALLROUNDER", EIN MANN FÜR ALLE FÄLLE /FELLE , auf das klagende Opfer losgelassen. Der Klopper: Doc V. hat offenbar im überarbeiteten Zustand der "Fließbandarbeit" zwei fremde Gutachten-Fälle (-Akten) miteinander verquirlt, also Personenverwechselung i. S. von quasi zwei zu einer Person zusammenverschmolzener Person(en), Frage: nennt man das "multiple Persönlichkeit ?":D . Jetzt unterlaufen ihm schon augenfällige handwerkliche Schnitzer. Auch in diesem Falle gehe er nach seinem uns hier allseits bekannten "Schema-F" vor: die Klägerin sei eine arbeitsscheue Zeitgenossin mit Rentenneurose. Aber da wolle mein Anwalt nun zu Werke gehen und das "Gutachten" zerpflücken. Mein Anwalt ist mein "Strohhalm im BG-/SG-lichen Reißbach":eek: !

Gruß vom Gibbus (41,9°):eek: :cool: :rolleyes:
 
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Hallo Gibbus!

Nachdem, was ich in diesem Forum zum LSG Essen gelesen habe, hätte ich gerne die Chance, mir ein anderes LSG auszusuchen.

Eigentlich steht für mich der Weg zu mehr Gesundheit nach einem Auffahrunfall vor 10 Jahren (Hirn-Schädel-Trauma, Bewusstlosigkeit, HWS-Schleudertrauma, Panikattacke im vermeintlich brennendem Auto, dessen Türen z.T. nicht auf gingen .....) im Vordergrund. Durch Selbstbeobachtung, Ausprobieren vieler alternativer Therapien wie Ostheopathie, Chiropraktik, Kinesiologie konnte ich einige Symptome etwas verbessern. Geholfen haben mir – meine Symptome zu verstehen - außerdem die Diagnose von Dr. Volle mit seinem FMRT sowie seine Verhaltens-Ratschläge.

Im Moment steht für mich allerdings wegen dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit (neurologische Minderbelastbarkeit, Konzentrationsmangel, posttraumatischer Verarbeitungsstörung, Wesensänderung etc.) das Gerichtsverfahren gegen meine BG im Vordergrund, welches inzwischen beim in diesem Forum hinlänglich berüchtigtem LSG Essen befindet. Leider habe ich den Weg zum Forum erst jetzt gefunden (Computer-Benutzung strengt mich eben leider auch sehr an, weswegen ich das Internet nicht sehr intensiv nutze). Das LSG Essen (17. Kammer) hat wie üblich – wie ich hier zu meinem Entsetzen lesen musste, Dr. Volpert in Velbert als Gutachter bestimmt. Ich war dort und hatte zunächst einen nicht unbedingt ganz negativen Eindruck. Mir fehlten allerdings qualitative Testverfahren und Fragen im psychiatrischem Fachbereich zu Unterschieden zwischen vor- und nach dem Unfallereignis. Das Gutachten liegt nun vor. Er kommt zu einer von allen Vorgutachtern abweichenden Beurteilung des psychologischen Anteils meiner Beschwerden und damit zu einer verringerten Einschätzung der MDE auf neurologisch/psychiatrischem Fachbereich (20 %).

Was ist zu tun? Mein Anwalt hält eine fachliche/formale Kritik des Gutachtens von Dr. Volpert für nicht aussichtsreich. Er meint, es gäbe nur die Chance, mit einem eigenen Gutachten nach § 109 dem Gericht eine andere medizinische Sicht zu vermitteln. Einige Forumsmitglieder halten diesen Weg ja für sinnlos. Hat denn niemand damit bislang Erfolg gehabt?

Kann mir jemand Namen von medizinischen Gutachtern als PN schicken, die wenigstens neutral sind, nicht überwiegend von Gutachten für die Versicherungen leben, für die der hypokratische Eid noch eine gewisse Bedeutung hat? Die aber nicht von den Gerichten, bzw. speziell dem LSG Essen, von vorneherein als „parteiische“ Gutachter abgelehnt werden? Ich brauche einen Neurologen/Psychologen/Psychiater für den Teil der Gehirn-Leistungseinschränkungen, der am besten auch die Mikro-Instabilität des Kopfes und die daraus resultierenden Leistungseinschränkungen mit berücksichtigt.

Und natürlich, Gibbus, bin ich dabei, wenn es wie zu befürchten ist schlecht beim LSG Essen läuft, dagegen etwas zu unternehmen. Es muss doch noch mehr als 3 Betroffene geben, wenn das ganze Methode hat!

Grüße und beste Wünsche für die Gesundheit an alle!

jürgen-du

Auch ich war bei Dr.Volpert zur Untersuchung. Ein Rentenverfahren läuft immer noch. Ich habe auch die Gutachter-Richtlinien durchgelesen, aus der sich die Pflicht für Volpert ergibt, sich an einen Klinik-Entlassungsbericht halten muss. Volpert übergang ohne jede medizinische Begründung eine leichte Herzschwäche / konorare Herzkrankheit trotz Befundbericht, übergang auch eine Amtsärztin, die beide jeweils geschrieben hatten, das meine alte Eerwerbstätigkeit nicht mehr über 3 stunden ausgeübt werden kann. Also nicht leidensgerecht. Ferner glaubte Volpert die medizinisch lächerliche Aussage, ich hätte sexy, kräftige Füße". Ein Gutchten muss vollständig, richtig, für den Laien verständlich formuliert werden. Er verschlampte auch die "Arbeits- und Sozialanamnese". Die AU-Bescheinigungen von andern Fachärzten interessierten ihn einen Scheißdreck, und er wurde auch schon mehrfach angezeigt.

Schonmal §411 ZPO ( Ergänzungsbitte ) oder sogar §286 ZPO gelesen. Wenn das §109 SGG Gutachten prozessentscheidend ist, übernimmt dieses die Landeskasse. Ebenso verletzte Volpert seine Sorgfaltspflicht, dieses kann ich anhand seines Gutachtens beweisen. Man hat auch nach OLG Hamm ein Recht auf eine Begleitung. Diese*r darf der kompletten Begutachtung "beiwohnen", aber nicht stören. Ich habe auch einen Befangenheitsantrag gegen Dr.Löbbert erfolgreich durchgekriegt. Dieser musste zugegeben, dass er selbst sich für nicht unbefangen hielt. Er hatte miese Bewertungen, die auf Falschbehandlung deuten. Beruf verfehlt war ebenfalls eine.

Man kann laut Polizei auch aktuelle Befundberichten, ärztlichen Attesten oder Urteilen zum Widerlegen nehmen. Somit stellte ich Ergänzungsbitten. Sollten während einer Untersuchung oder nach Erhalt der Kopie des Gutachtens ploemische Bemerkungen / unsachliche Bemerkungen wie "sexy,kräftige Füße" im Gutachten befinden muss man sofort beim SG einen Antrag auf Befangenheit stellen. Dieses geht sogar rückwirkend. Ab Kenntnis der polemischen Bemerkungen.

Es wird sowieso in Gutachten rumgeschlampt ohne Ende. Dank meiner 6-fachen Oseochondrose + Spondylarthrose im HWS- sowie LWS Bereich schrieb die Amtsärztin "Heben und Tragen von Lasten nur noch mit mechanischen Hilfsmitteln", instabile Wirbelsäule, Torsionsskoliose, etc. Der Satz mit mechanischen Hilfsmitteln fehtl jeodch in jeder Sozialmedizin. Kein Wunder, die Urteile die ich dazu fand widerlegen dies. Ebenso werden schwere bis schwerste Wirbelsäulenschäden sehr gerne verschlampt. Die Gutachter-Richtlinien beschrieben deutliche Ausführungsnormen. Ebenso deuten vielen Fehler und Pflichtverletzungen - "Übergehen von Ärzten" - auch einen Grund dar, diesen Gutachter für befangen zu halten. Auch andere Gutachten können zum Beweis dass dieses Gutachten nicht seien kann genommen werden.

Ich kann nichts dafür, dass Volpert nicht richtig lesen kann. Ich beobachte weiter, denn ich bin der Meinung das Volpert das "Handwerk" verboten werden sollte. Pflichtverletzungen der Gutachter führten beim OLG Frankfurt am Main zu fast 5000,-€ Schmerzenssgeld, weil ein Gutachter Osteochondrose verschlampt hatte. Ebenso gilt hierbei §278 StGB. Ein unrichtiges Gutachten ist dann unrichts, wenn es in einem wesentlichen Punkt nicht aktuellen medizinischen Kenntnissen entspricht.
 
Hallo The Hornet,
Herzlich Willkommen hier im Forum. Ich hoffe, Du hast gelesen, wann dieser Thread entstanden ist. Gibbus war jetzt 13 Jahre nicht im Forum. Er wird es also kaum lesen.
Trotzdem ist uns Deine Meinung natürlich wichtig und vielleicht gibt sie anderen Usern auch Anregungen.

Gruß von der Seenixe
 
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