Hallo Carlie,
mit deinem Hausarzt ist schon möglich mit Ermessen des BG-SB.
So mancher Hausarzt ist von Haus aus um Welten besser als die D-Ärzte, zu einen kennt er seinen Patieten viel besser, um zum anderen födert es M.E. die Genesung um Klassen besser, wie bei einem unfreundlichen wildfremden D-Arzt, dessen Kompetenzen für den Patienten völlig unbekannt ist.
Meist fliegt die Inkompetenz des D-Arztes dann auf, wenn alles bereits zu spät ist und dieser wird sich nicht selbst, sondern lieber M.E. das dumme UO ans Messer liefern.
Die Rückdeckung dazu kommt ja automatisch von der BG, die nur an Kostenreduktion interessiert ist und nicht, dass wir wieder Gesund werden!
Deshalb D-Ärzte machen M.E. keinen Sinn, weil ausschließlich die Interessen der Bgn vertreten werden, die Genesungsausgang bleibt dabei Nebenkriegsschauplatz. Nicht umsonst gibt es die speziellen Handlungsanweisung für die gebrieften D-Ärzte M.E. wie bei der Drückerkolone.
Die Verwaltungsakte und Klagen vor dem SG sind dann als Belohnung des UO/Bkler das Sahnehäubchen als Auszeichung der schlechten Versorgung. Durch die Selbstverwaltung gibt es halt keine Anweisung und Kontrolle, sich an das Gesetzt zu halten, sondern es sich so zu biegen wie es passt, auf Grundlage der BG-Pseudo-Lehrmeinung immer rechtsgünstig für die BG vor dem SG.
Rechtlich ist bald alles möglich und begründbar.
Mit den ärtzlichen Stellungnahmen, wird wie zb. wie bei dir und mir, im Hintergrund der Verwaltungsakt zur Einstellung des VG fix gemacht. zu 98% gegen uns UO und Bkler. Ist zwar rechtlich meist nicht sauber, aber weil hier die SGs M.E. beide Augen zudrücken geht sowas, egal ob es im Gesetzt anders steht, soll das M.E. dumme UO-Bkler doch klagen.
Gruß
Isswasdoc
mit deinem Hausarzt ist schon möglich mit Ermessen des BG-SB.
So mancher Hausarzt ist von Haus aus um Welten besser als die D-Ärzte, zu einen kennt er seinen Patieten viel besser, um zum anderen födert es M.E. die Genesung um Klassen besser, wie bei einem unfreundlichen wildfremden D-Arzt, dessen Kompetenzen für den Patienten völlig unbekannt ist.
Meist fliegt die Inkompetenz des D-Arztes dann auf, wenn alles bereits zu spät ist und dieser wird sich nicht selbst, sondern lieber M.E. das dumme UO ans Messer liefern.
Die Rückdeckung dazu kommt ja automatisch von der BG, die nur an Kostenreduktion interessiert ist und nicht, dass wir wieder Gesund werden!
Deshalb D-Ärzte machen M.E. keinen Sinn, weil ausschließlich die Interessen der Bgn vertreten werden, die Genesungsausgang bleibt dabei Nebenkriegsschauplatz. Nicht umsonst gibt es die speziellen Handlungsanweisung für die gebrieften D-Ärzte M.E. wie bei der Drückerkolone.
Die Verwaltungsakte und Klagen vor dem SG sind dann als Belohnung des UO/Bkler das Sahnehäubchen als Auszeichung der schlechten Versorgung. Durch die Selbstverwaltung gibt es halt keine Anweisung und Kontrolle, sich an das Gesetzt zu halten, sondern es sich so zu biegen wie es passt, auf Grundlage der BG-Pseudo-Lehrmeinung immer rechtsgünstig für die BG vor dem SG.
Rechtlich ist bald alles möglich und begründbar.
Mit den ärtzlichen Stellungnahmen, wird wie zb. wie bei dir und mir, im Hintergrund der Verwaltungsakt zur Einstellung des VG fix gemacht. zu 98% gegen uns UO und Bkler. Ist zwar rechtlich meist nicht sauber, aber weil hier die SGs M.E. beide Augen zudrücken geht sowas, egal ob es im Gesetzt anders steht, soll das M.E. dumme UO-Bkler doch klagen.
Gruß
Isswasdoc