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BG zahlt keine Arzt Rechnungen mehr und will den Prozess abwarten

Hallo Kasandra,

das mit dem D- Arzt mag ja bei Angestellten / Arbeiter richtig sein, bei mir war es so das da ich selbständig bin war ich vor Jahren schon bei einem ganz normalen Chirurg Hausarzt der mich AU geschrieben hatte und die BG hat bezahlt. Bis diese meinte die weiten Fahrten insgesamt über 100 Km nicht mehr zu bezahlen und vermittelte mir einen Arzt ( klar BG treuer ... steht bei denen bestimmt auf der Gehaltsliste) aus meiner Stadt der wollte mich sofort ins Krankenhaus schicken zur Bein Versteifung. Dies lehnte ich dankend ab und da begann der große Kampf gegen diesen Kostenträger, alles wurde abgelehnt und man zwang mich auch zu einem D- Arzt zu gehen.

Hallo HWS -Schaden,

01 ja AU liegt vor

02 die 78 Wochen V-Geld sind schon lange erledigt.

03 die Begründung war das weder Umschulungsmaßnahmen aufgrund meines Alters nicht mehr in Betracht kämen und ich doch zum Arbeitsamt gehen sollte , hatte ich auch gemacht dort alles abgelehnt da ich weiterhin AU geschrieben sei, ferner sei mein Kostenträger für Zahlungen zuständig und durch meine Selbständigkeit auch nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt hätte gibt es auch kein Geld.

04 genau das ist der Stand der Dinge, mein Anwalt hat dazu schon Stellung genommen.

05 Habe bei meiner Krankenkasse einen hohen Selbstanteil und kann da ich über 57 Jahre alt bin auch die K- kasse nicht mehr wechseln.
Also Arzt Rechnungen Röntgen usw. aus eigener Tasche bezahlt.

Hallo Sekundant,

der Arbeitsunfall liegt mehr als 30 Jahre zurück und vor einigen Jahren trat eine Verschlimmerung der Unfallfolgen ein, wobei ich erst einmal mehr als 11 Jahre gegen die BG kämpfen mußte damit diese mir das V- Geld bezahlt.

Alles aber auch alles nur mit Klagen vor dem Sozialgericht und dem LSG bis in die letzte Instanz. Einen mehrfach verordneter Rollator wurde nicht
genehmigt erst als ich in letzter Instanz die Unfallrente vom Gerichtsgutachter zugesprochen bekam genehmigte man mir den Rollator.

Weiterhin hatte ich reichlich Stürze mit dem Unterarmgehstützen sodass ich mir auf eigene Rechnung einen Rollstuhl zugelegt hatte.

Der Kampf gegen diese Machenschaften meines Kostenträger gehen weiter, ich weiß auch warum den Chef hatte ich mal am Telefon und sagte
diesem es sei ja wohl bewusst eine Frechheit mir obwohl der Arbeitsunfall ( als KFM - Mitarbeiter damals) anerkannt sei alles zu verweigern und seine Mitarbeiter sind für mich Leihen die noch nicht einmal Bescheide richtig formulieren könnten und nichts besseres im Kopf hätten, mich vom Gutachter zu Gutachter zu schicken. Meine Gutachter waren ganz klar auf meiner Seite und es entsprach ja auch der Wahrheit und immer wieder schickte man mich zu deren Gutachter die genau das Gegenteil der BG bescheinigten.

Aber den Kampf gebe ich nicht auf egal wie alt ich werde und dann wird abgerechnet und ein Buch über diese Machenschaften geschrieben, man
geht so nicht mit Unfallopfer um.

Liebe Grüße und Danke für die vielen Ratschläge und eure Freizeit die ihr für uns Unfallopfer habt.

Gruss carlie
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo carlie,

wem hat die BG mitgeteilt, dass die Behandlungskosten nicht mehr übernommen werden: Dem D-Arzt oder dem Hausarzt?

Wer schreibt die AU: ein D-Arzt oder der Hausarzt?

Zur Einstellung der VG-Zahlung nach 78 Wochen schreibst du:
"die Begründung war das weder Umschulungsmaßnahmen aufgrund meines Alters nicht mehr in Betracht kämen und ich doch zum Arbeitsamt gehen sollte , hatte ich auch gemacht dort alles abgelehnt da ich weiterhin AU geschrieben sei, ferner sei mein Kostenträger für Zahlungen zuständig und durch meine Selbständigkeit auch nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt hätte gibt es auch kein Geld."​
a) würde ich prüfen, ob wirklich keine Umschulung möglich ist, sofern du dir selber eine zutraust. M.W. gibt es keine starr festgelegte Altersgrenze.
b) Wer gab die Auskunft, dass dein Kostenträger zuständig sei: Das AA? und wer ist (aus deren Sicht) Kostenträger: BG?
c) Dass keine Umschulung aus Altersgründen möglich ist, reicht m.W. rechtlich nicht aus, um VG-Zahlungen einzustellen, erst dann, wenn die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr als möglich angesehen wird. Wer sagt denn, dass du nicht mehr arbeitsfähig wird: Du oder ein Gutachter oder ...?

Was mich wundert: Da du aktuell vor Gericht bist, wäre doch wichtig (gewesen), dass du / dein RA zur Vorbereitung der Argumentation die Akte kennen. (Ich glaub, du hattest geschrieben, die Akteneinsicht der letzten 4 Jahre müsstest du noch nachholen.)

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

vor einigen Jahren mein Hausarzt jetzt ein D- Arzt.
a) das Thema ist durch da in der letzten Instanz der BG Recht zugesprochen wurde, zumal der Arbeitsunfall lange zurück liegt und nach weiteren vielen Jahren eine Verschlimmerung der Unfallfolgen eintrat. Habe keine körperliche Anstrengung in meinem Beruf die BG meint durch meine
langjährige AU sei abzusehen das ich auch nicht mehr arbeitsfähig werden würde.
Da bin ich jetzt einer ganz anderen Meinung und habe mich durch meinen neuen Arzt mit seiner Therapie auch von dem Rollstuhl, den Unterarmgehstützen und dem Rollator trennen können.
Gehe jeden Tag ca. 2 Stunden langsam und falle momentan auch nicht mehr hin, hoffe es geht weiterhin so.

b) das AA weil ich zu diesem Zeitpunkt vor Jahren AU geschrieben und ich so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stände, wenden Sie sich an Ihren Kostenträger sprich an die BG.

c) auch wenn ich es schaffe noch ein paar Jahre meine Selbständigkeit wieder aufzunehmen, käme für mich keine Umschulung mehr in Frage
aus Altersgründen.
Akteneinsicht meiner vielen Akten hatte ich vor Jahren sprich jetzt 4 Jahre her, schon dort war mehr dazu gemogelt und viele Arzt Berichte aus den Krankenhäusern waren entfernt, sodass ich nach über 30 Jahren bei keinem Krankenhaus mehr Berichte wichtige Unterlagen mehr beischaffen konnte.

Dieser Kostenträger hat immer auf Zeit gespielt irgendwann werde ich berichten wie alleine bei einem Prozess von mir Verfahren wurde, das dieser welcher ja ein Sozialprozess der jetzt ins 7. Jahr geht, eine Entscheidung immer noch offen ist.
Daran sieht man wie diese Richter doch von den Kostenträgern gesteuert werden, sodass man als Unfallopfer nur die A- Karte hat.

Gruss carlie
 
Noch 'ne Frage:
Bezahlt die BG die Rechnung/Kosten des D-Arztes?
(Das wäre m.A.n. ein Zugeständnis der Zuständigkeit.)

Die Einsicht der letzten Jahre der Akte hast du / hat dein RA inzw. hoffentlich beantragt.

LG
 
hallo Carlie,

irgendwie geht das alles zu sehr durcheinander.

deine eigentliche frage war ja zunächst darauf abgestellt, dass die BG - aus welchen gründen auch immer, denn ein anstehender prozess scheint mir etwas unspezifisch - keine arztrechnungen etc. mehr bezahlt, trotz grundsätzlicher anerkennung eines arbeitsunfalls.

du schreibst jetzt, "das Thema ist durch da in der letzten Instanz der BG Recht zugesprochen wurde". dann aber auch "die BG meint durch meine langjährige AU sei abzusehen das ich auch nicht mehr arbeitsfähig werden würde" und du "ganz anderer Meinung" bist.

wenn es sich so lange mit der AU hinzieht (über mehrere, evtl 12 jahre), wird sicher irgendwann der punkt erreicht sein, dass die zweifel einer rückkehr in den beruf überwiegen. aber das war ja nicht deine frage.
dagegen könnte aber ein grund für die ablehnung der weiteren kosten für verschleiss darin liegen, dass (wie du selber sagst) du dich "durch meinen neuen Arzt mit seiner Therapie auch von dem Rollstuhl, den Unterarmstützen und dem Rollator trennen" konntest. es würde jedenfalls für mein verständnis auch sinn ergeben.

aber insgesamt sollte zur übersicht zwischen den unterschiedlichen fragestellungen und möglichen hintergründen und bisherigen vorgängen getrennt werden.

fraglich ist für mich weiter, dass keine Berichte und wichtige Unterlagen mehr beschafft werden können. wenn dir die lücke aufgefallen ist, musst du doch entweder kopien oder sonstige nachweise darüber haben. ggf hält auch dein HA/D-arzt, sicher aber der RA die kopien der berichte vor.
die unterlagen sind zwar nach einigen jahren (unterschiedliche fristen zb bei röntgen- zu anderen unterlagen) nicht mehr aufzubewahren. das gilt aber erst nach abschluss der behandlung. und wenn man deine schilderung unterstellt, ging und geht diese ja durchgängig weiter. also von einer aussonderung kann dann keine rede sein.

aber vielleicht trennst du wie gesagt einmal die verschiedenen sachfragen gegeneinander ab, dann lässt sich konkreter darauf eingehen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ja wir wollen bei den nicht bezahlten Arztrechnungen bleiben alles andere weg lassen.

Aber trotzdem zu deiner Frage wichtige Unterlagen also Unfallzeitpunkt vor über 30 Jahre, früher nach 2,5 >Jahren AU wieder Arbeiten gegangen
und nach über 30 Jahren dann die Verschlimmerung dazwischen keine AU, sodass sich bei allen Krankenhäuser die AUFBEWAHRUNSFRIST von 30 Jahren erledigt hatte und keiner mehr eine Akte über mich hat.

Hallo HWS -Schaden,

nein die Arztrechnungen muss ich selber tragen auch notwendige orthopädische Schuhe die ich beantragt hatte Fehlanzeige BG verweist auf den Prozess für Kleider u. Wäschegeld und möchte danach unaufgefordert auf mein Anliegen dann eingehen bzw. angeblich Antworten.

Gruss carlie
 
Zuletzt bearbeitet:
Carlie,

in den bisherigen beiträgen sind soviele vorgänge durcheinander benannt, dass du sie mal geordnet und wo möglich auch chronologisch und vollständig sortieren und wiedergeben solltest. keine/r weiss so recht, worauf er/sie bezug nehmen und was man in welcher reihenfolge als gegeben oder nicht gegeben zu unterstellen hat.

du beginnst mit

- bisher hat es immer geklappt Untersuchungen und Fahrtennachweise wurden erstattet

das scheint ja nur bedingt zuzutreffen, wenn über jahre offenbar quasi ein stillstand in der form war, dass gesundheitlich und AU-mässig nichts anfiel

- auf einmal kam ein Schreiben der BG, dass ... [] Prozess wegen Kleider und Wäscheverschleiß abwarten will

auch da schreibst du später, dass Rollstuhl etc nicht mehr nötig wären; darauf dürfte der verschleiss aber doch beruhen, oder sehe ich das falsch? gab es zb einen änderungsbescheid?

auch zur erwähnten verschlimmerung - hier musstest du doch sicher einen antrag stellen. wie wurde ggf damit verfahren, mit welchem ergebnis? oder ist das der umstand, den die BG mimentan prüft?

du erkennst sicher: sehr viele offene fragen, ungeklärte zusammenhänge, wo diese zu sehen sind oder eben nicht.
insgesamt wird es zu aufwendig, alles in einen zusammenhang zu bringen. es fehlt schon ein hinweis, ob über änderungen ein bescheid erging, ob widerspruch erfolgte, welche rolle der angesprochene SV spielt und was genau dessen feststellungen sind.
auch zu vage ist die aussage, das "in der letzten Instanz der BG Recht zugesprochen wurde" - was genau und worüber soll das sein?

wenn du nicht aus all den jahren stichpunkte und unvollständige auszüge nennen würdest, wäre dir mehr geholfen. ich glaube, kaum jemand ist in der lage, den korrekten sachverhalt aus allen beiträgen zu umreissen. die wesentlichen punkte und vorgänge sollten schon vollständig sein.


gruss

Sekundant
 
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