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BGH-Urteil zu widersprüchlichen Gutachten

Joker

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2 Sep. 2006
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1,299
Ort
am Rhein
Hallo,

am 24.09.08 hat der BGH unter dem Aktenzeichen IV ZR 250/06 ein weiteres Urteil zu widersprüchlichen Sachverständigengutachten gefällt.

Hier ein paar Urteilsauszüge:
1. Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter besondere Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteil vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85 - VersR 1987, 179 unter II 2 a; 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015 unter II 2 c; 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - VersR 1993, 899 unter II 2 a; 14. Dezember 1993 - VI ZR 67/93 - VersR 1994, 480 unter II 1 b; 13. Februar 2001 - VI ZR 272/99 - VersR 2001, 722 unter II 2 a).

(...)
3. Das Berufungsgericht, das weder den Diplom-Psychologen Kr. noch Dr. F. , dessen Anhörung der Kläger ausdrücklich beantragt hatte, angehört hat, hat seine Beweiswürdigung darauf beschränkt, die Äußerungen Dr. W. über das testpsychologische Gutachten des Psychologen Kr. und das Gutachten von Dr. F. weitgehend wörtlich wiederzugeben und danach festzustellen, dass Dr. W. die seinen Ergebnissen widersprechenden Feststellungen des Dr. F. "eingehend beurteilt" habe und mit "nachvollziehbarer Begründung" zu dem Ergebnis gelangt sei, dass die Diagnose Dr. F. von Dr. W. Explorationsergebnissen nicht gestützt werde und Dr. F. Begutachtung nicht lege artis erfolgt sei. Demgegenüber überzeugten die Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen den Senat in jeder Hinsicht, insbesondere weil sie auch weitere privatgutachtliche Stellungnahmen mit überzeugender Begründung in allen Punkten widerlegten. Ein Obergutachten sei nach allem nicht veranlasst.
Damit hat sich das Berufungsgericht letztlich ohne eigene Begründung dem gerichtlich bestellten Gutachter angeschlossen, indem es dessen Ausführungen für überzeugend erklärt und der Gegenseite keine Gelegenheit zur Erwiderung eingeräumt hat (vgl. zur Unzulässigkeit einer solchen Vorgehensweise BGH, Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85 - VersR 1987, 179 unter II 2 a). Eigene Sachkunde, die den Gutachterstreit beilegen könnte, hat es dabei nicht ansatzweise erkennen lassen. Insbesondere bleibt offen, aus welchen Erwägungen das Berufungsgericht die Kritik Dr. W. an den durch den Psychologen Kr. durchgeführten Tests teilt. Weder machen die Gründe des Berufungsurteils deutlich, worin sich die vom Psychologen Kr. und dem gerichtlich bestellten Sachverständigen verwendeten Tests unterscheiden, noch ist nachvollziehbar erläutert, wodurch sich der so genannte SMP-Test, dem der Sachverständige Dr. W. eine besondere Aussagekraft zuschreibt, von anderen Tests abheben soll. Stattdessen werden lediglich ungeprüft die Behauptungen des gerichtlich bestellten Gutachters übernommen, die dieser aufgestellt hatte, nachdem er erstmals in der mündlichen Verhandlung vom 22. Mai 2006 mit dem Gutachten von Dr. F. konfrontiert worden war und lediglich im Rahmen einer kurzen Sitzungsunterbrechung Gelegenheit erhalten hatte, dieses durchzulesen.
Inwieweit etwa die von ihm im Gutachten von Dr. F. vermissten Feststellungen zu Tagesablauf und Schlafstörungen unabdingbar für die Diagnose einer schweren Depression sind und was die Ausführungen Dr. W. im Übrigen vorzugswürdig erscheinen lässt, wird vom Berufungsgericht ebenfalls nicht nachvollziehbar und von eigener Sachkunde getragen dargelegt.

Das Urteil ist auf der Webseite des BGH oder auch hier in den FAQ´s im Volltext nachzulesen.

Gruß
Joker
 
hallo, joker
vielen dank für das urteil.
hätte es leider schon vor zwei jahren gebraucht.
kann man mit diesem urteil rückwirkend noch was unternehmen (revision nicht zugelassen)?

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

ob man da jetzt noch was machen kann: keine Ahnung! Da dürfte wohl nur eine Rechtsberatung beim Anwalt weiterhelfen.

Hattest du gegen dein OLG-Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht?

Gruß
Joker
 
hallo, joker

da mein anwalt vieles verschludert hat und ich die 4-wochen-frist einhalten musste, hatte ich es selber eingereicht. ging natürlich voll in die hosen - man braucht dazu einen ra - selber nicht möglich.
war auch noch ans olg gerichtet - falsche adresse - hätte zum bgh gehört.
ich denke aber - das letzte wort ist da noch nicht gesprochen -
1. wurde die frist eingehalten
2. hätte es weitergeleitet werden müssen
3. sollte ein notanwalt gestellt werden.

sind natürlich nur meine gedanken.
könntest du mir ein bischen hoffnung geben?
natürlich keine rechtsberatung, sondern nur deine meinung.
mfg
pussi
 
Hallo pussi,

Dein Anwalt muss solche Urteile kennen und vorbringen.
Das ist ja seine Argumentationsgrundlage, dass er sich auf bereits vorliegnde Rechtsprechung stützt.

Es gibt auch ein Urteil, das besagt, dass ein Anwalt seine Pflicht verletzt, wenn er solche Urteile nicht aufführe, und deshalb die Entscheidung gegen den Mandaten fällt.

Gruß Ariel
 
hallo, ariel

das urteil erging 2007
ds bgh-urteil ist aus 2008

zu anwälten habe ich mein besonderes verhältnis.
wieso muss ich die arbeit der anwälte erledigen?

wenn das forum nicht wäre, würde ich dumm sterben!

mfg
pussi
 
ich denke aber - das letzte wort ist da noch nicht gesprochen -
1. wurde die frist eingehalten
2. hätte es weitergeleitet werden müssen
3. sollte ein notanwalt gestellt werden.

Hallo Pussi,

was wird denn zurzeit dahingehend unternommen? Ist ein RA beauftragt? Es wäre schön, wenn du dann über den Ausgang der Sache berichtest.

Gruß
Cindy
 
Hallo pussi,

du hattest mich um meine persönliche Meinung gebeten. Am liebsten würde ich mich jetzt verkriechen, da ich ganz offen zugestanden weder Erfahrungen im Bereich des OLG, geschweige denn des BGH besitze.

Dennoch möchte ich dir auf deine beherzten Fragen keine Antwort schuldig bleiben, die allerdings lediglich auf meinem Bauchgefühl beruhen, es wäre also also alles auch juristisch abzuklären!
Mir persönlich ist nur bei Amts-, Sozial- oder Landgerichten bekannt, dass eine Klage auch bei "unzuständigen" Behörden eingereicht werden kann. Der BGH könnte/dürfte eigene Regelungen haben. Hast du diesbezüglich Erkundigungen eingeholt?

2. hätte es weitergeleitet werden müssen
Ob das auch für den BGH/Nichtzulassungsbeschwerden gilt, da bin ich mir nicht so sicher. Der BGH sieht nach meinem Kenntnisstand definitiv einen Anwaltszwang von (spezialisierten) BGH-Anwälten vor. Insoweit eine Klage durch einen nicht zugelassenen Anwalt abgewiesen wird, kann ich mir daher lebhaft vorstellen. Ob es gerecht ist, dürfte eine andere Frage sein.

Dieses Konstrukt gibt es nach meinem Kenntnisstand lediglich bei Strafprozessen. Ja, auch ich bin der Meinung, dass so mancher Zivilrechtskläger schlechter dasteht, als so mancher Straftäter, wüsste aber auch nicht, auf welchem Wege das bestehende System "durchbrochen" werden kann.

Ganz offen zugestanden: mein Bauchgefühl sagt, dass du auf dem Weg der "ordentlichen Gerichtsbarkeit" auf ein Abstellgleis gelotst wurdest; genauso sagt mein Bauchgefühl, dass Chancen vor dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bislang nicht ausreichend geprüft wurden. Hast du einen entsprechend kompetenten Anwalt in petto?

Ich weiß, Geldausgaben in Notsituationen tun besonders weh, aber du solltest deinen Fall aus meiner Sicht unbedingt rechtsanwaltlich prüfen lassen.

Gruß
Joker
 
Hallo Pussi,

also rückwirkend auf ein Urteil aufzusitzen und den Klageweg erneut bestreiten geht nicht, man nennt das auch rückwirkende Unanwendbarkeit und Abwarten eines Musterprozesses.

Einfach ausgedrückt , kannste das auch als auch unzulässige Verewigungsabsicht darstellen.. und die ist Unzulässig.


Also ingsamt keine pos. Ausischten, bitte siehe unter § 211 Abs 2 BGB an zu Untätigbleiben. ähnliches wurde mehrfach durch das BGH bestätigt.

Inwieweit eine Hemmung der Verjährung , und Terminlosstellung der Klage Aussicht auf Erfolg gehabt hätte scheint ebenfalls fraglich.
Die Verantwortung zur Verjährungsfrist obliegt übrigens der Klagepartei.

Ansonsten frage deinen Arzt und Apotheker über die Nebenwirkungen von Ratten und Menschen im Sachbuch von Prof. Schöndorf. Diese Arznei ist immer Gegenwärtig.

Also Pussi , Sinn und Zweck der Rechtsauslegung ist es eine Umgehung der Verjährungsvorschriften zu verhindern .

revision nicht zugelassen) WOW Pussi ne tolle Hürde noch dazu, und Fristen nicht eingehalten, leider kann ich für dich keine Prozessführung antreten, sorry sei nicht böse.

In diesem sinn Pussi alles ganz einfach vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, natascha

du verstehst es, mich richtig aufzubauen.

nachdem nun das kind im brunnen liegt, muss ich mir was einfallen lassen.
vor lauter gedanken bin ich tatenlos.

@joker
es gibt ein bgh-urteil, das bestätigt, dass eine einwendung, die ans falsche gericht gesendet wurde,
an die richtige adresse gesendet werden muss.
wenn ich nur wüsste, wo das wieder rumfliegt.
furchbar.

@cindy
ich bin immernoch auf der suche nach einem anwalt mit biss , der auch gegebenfalls der vers., dem gericht und dem letzten anwalt ans bein pi...würde.

aus heutiger sicht gibt es so viele fehler, wenn diese nicht gewesen wären, hätte ich gewiss gewonnen.

nun sitze ich in der tat erstmal auf dem abstellgleis.

aber erstmal vielen dank für die antworten.
wenn ich das urteil finde, stelle ich es ein

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

durch abwarten werden Fristen natürlich nicht gewahrt - sh. Beitrag von natascha.
Falls du nun noch über Anwaltsregress etwas retten willst, sind auch da Fristen zu beachten.

Gruß
Cindy
 
hallo, cindy

dks für deine antwort.
ich denke noch! nicht an regress dem anwalt gegenüber. mit dem hab ich eine andere rechnung aufzumachen- erstmal.

ich denke an wiederaufnahme des verfahrens.
da war sowas von betrug und lug.
das hätte wenigstens der anwalt raffen müssen.
bin erst dahinter gekommen
1.durchs urteil,
2. als ich akteneinsicht in der bg-klinik genommen hatte

bei beiden sind mir die augen rausgeflogen.
war wochenlang gelähmt -vor wut oder hilflosigkeit oder, wie immer man es nennen will.
nun bin ich über den hund gekommen, also werde ich den schwanz auch noch schaffen (müssen).
falls einer eine idee hat, bt.lasst es mich wissen
mfg
pussi
 
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