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Bindungswirkung GdS im OEG Verfahren

Fitthi81

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Mai 2016
Beiträge
3
Hallo liebes Forum,

ich habe eine spezielle Frage zu einem OEG-Verfahren:
Wenn ein amtsärztliches Gutachten in einem beamtenrechtlichen Verfahren einen dauerhaften GdS festgestellt hat, gibt es dann eine Pflicht des Versorgungsamtes diesen GdS auch für das OEG-Verfahren zu übernehmen?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße
 
Zur Rechtsberatung empfiehlt es sich einen Anwalt zu konsultieren. Aus meiner laienhaften Perspektive denke ich, dass das Versorgungsamt zur eigenständigen Sachaufklärung gehalten ist und somit den GdS selbst bestimmen wird. Gruß Rehaschreck
 
Hallo,

Rehaschreck hat vollkommen recht. Das Versorg.amt hat bezügl. OEG seine eigenen Gesetze u. Vorgehensweisen.

Ich hatte im OEG-Verfahren ein faires Gutachten von einem unabhäng. GA bekommen. Das Versorg.amt hat es durch seine Amtsärzte überprüfen lassen u. kam zu dem Ergebnis, dass das GA nicht akzeptabel ist,... es geht darum den GdS so niedrig wie möglich zu halten - hoher GdS = viel Geld,... ;-)

Grüße
Marcela
 
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Hallo,

Das Versorg.amt hat bezügl. OEG seine eigenen Gesetze ...
Das verstehe ich anders. Der GdS wird - egal von wem - bemessen nach der VersMedV https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versmedv/gesamt.pdf und da wird nicht unterschieden, von welcher Stelle der GdS bemessen wird (Dienstherr aufgrund Amtsärztlichem Gutachten oder Versorgungsamt).

Wäre interessiert, nach der Beurteilung durchs Versorgungsamt zu erfahren, ob verschiedene GdS-Höhen festgelegt wurden, @Fitthi.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Was ich dann nicht so ganz verstehe ist folgendes:
Mein Gutachten, auf denen der GdS fusst, sind nach der VersMedV erstellt worden.
Genau nach dieser Verordnung erstellen die VA-Gutachter auch Ihre Gutachten, da das BVG das ausdrücklich vorschreibt.

Ein anderer Grund ist, dass ich schon von meinem Dienstherrn aufgrund meines GdS eine BVG-Leistung erhalte.
Ich muss dazu sagen, dass alles auf ein und demselben Sachverhalt beruft.
Es wäre doch nicht nachzuvollziehen, dass nicht zu übernehmen.
Denn die Leistung darf das VA mit der Grundrente verrechnen.

Viele Grüße
 
Hallo HWS-Schaden,

das ist ja Zufall. ich habe angefangen meinen Eintrag zu schreiben, da war deiner noch nicht online.
Bin komplett deiner Meinung.
Ich werde auf jeden Fall nachberichten.

Viele Grüße
 
Hallo,

Das verstehe ich anders. Der GdS wird - egal von wem - bemessen nach der VersMedV https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versmedv/gesamt.pdf und da wird nicht unterschieden, von welcher Stelle der GdS bemessen wird (Dienstherr aufgrund Amtsärztlichem Gutachten oder Versorgungsamt).

Wäre interessiert, nach der Beurteilung durchs Versorgungsamt zu erfahren, ob verschiedene GdS-Höhen festgelegt wurden, @Fitthi.

Liebe Grüße HWS-Schaden

Hallo HWS-Schaden,

vollkommen richtig, GdB u. GdS werden nach o.g. Vers.MedV bewertet.

Leider schaut die Realität anders aus, aus meiner eigenen Erfahrung, wobei ich keine Beamtin bin.

@Fitthi, gib uns doch bitte Bescheid, ob sich das Versorg.amt deinen bereits bestehnden GdS anschließt oder ob es d. GdS nochmals durch seine eigenen Amtsärzte überprüfen läßt u. evlt. zu einem niedrigerem GdS kommt.

Bin sehr gespannt.

Grüße
Marcela

PS: Die OEG-Grundrente darf meiner Meinung nach nicht angerechnet werden, alle anderen Leistungen, Ausgl.rente/Berufsschadenausgl. dagegen schon, lasse mich gerne eines besseren belehren.
 
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