oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
meine Klage zur Anerkennung der BK 2113 mit MdE 10 ist nach Meinung der Richterin des SG Augsburg gescheitert.
Sie hält es nicht für notwendig ein § 106 SGG Gutachten erstellen zu lassen, sondern ich könnte ein § 109 SGG Gutachten einbringen.
Ihr genügen die vorliegenden Arztberichte - die allesamt nichts mit dem Carpaltunnel (CTS) zu tun haben und der
Aussage des beratenden Arztes Dr. Hierholzer (Pulheim) der zwar das CTS beidseitig bestätigt, aber ohne Einschränkung bzw MdE 10.
Seltsam, 2 Gutachter haben unabhängig eine MdE 10 festgestellt.
Auszug aus dem Schreiben:
Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs 1 Satz 1 SGG nach seiner freien,
aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft.
Auf Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Einschätzung sowie unter Beachtung der einschlägigen Begutachtungsliteratur sieht das Gericht eine rentenberechtigende MdE von mindestens 10 v.H. nicht als gegeben an.
Da stellt sich mir doch erneut die Frage:
Gibt es beim SG Augsburg irgendeinen Senat bei dem ich als verunfallter und berufskranker eine Entscheidung für mich bekomme - ich bezweifle es.
Dann soll sie doch das Urteil schreiben und begründen und sich schämen wieder einmal das Recht mit Füßen getreten zu haben.
Es ist zwar eine neue Dimension, aber die war schon immer da und bestätigt wieder die Statistik.
meine Klage zur Anerkennung der BK 2113 mit MdE 10 ist nach Meinung der Richterin des SG Augsburg gescheitert.
Sie hält es nicht für notwendig ein § 106 SGG Gutachten erstellen zu lassen, sondern ich könnte ein § 109 SGG Gutachten einbringen.
Ihr genügen die vorliegenden Arztberichte - die allesamt nichts mit dem Carpaltunnel (CTS) zu tun haben und der
Aussage des beratenden Arztes Dr. Hierholzer (Pulheim) der zwar das CTS beidseitig bestätigt, aber ohne Einschränkung bzw MdE 10.
Seltsam, 2 Gutachter haben unabhängig eine MdE 10 festgestellt.
Auszug aus dem Schreiben:
Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs 1 Satz 1 SGG nach seiner freien,
aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft.
Auf Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Einschätzung sowie unter Beachtung der einschlägigen Begutachtungsliteratur sieht das Gericht eine rentenberechtigende MdE von mindestens 10 v.H. nicht als gegeben an.
gutachterliche Einschätzung MdE 10vorliegenden gutachterlichen Einschätzung
Da stellt sich mir doch erneut die Frage:
Gibt es beim SG Augsburg irgendeinen Senat bei dem ich als verunfallter und berufskranker eine Entscheidung für mich bekomme - ich bezweifle es.
Dann soll sie doch das Urteil schreiben und begründen und sich schämen wieder einmal das Recht mit Füßen getreten zu haben.
Es ist zwar eine neue Dimension, aber die war schon immer da und bestätigt wieder die Statistik.