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BK 2113 - Richterin hat bereits eine Meinung

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

meine Klage zur Anerkennung der BK 2113 mit MdE 10 ist nach Meinung der Richterin des SG Augsburg gescheitert.
Sie hält es nicht für notwendig ein § 106 SGG Gutachten erstellen zu lassen, sondern ich könnte ein § 109 SGG Gutachten einbringen.

Ihr genügen die vorliegenden Arztberichte - die allesamt nichts mit dem Carpaltunnel (CTS) zu tun haben und der
Aussage des beratenden Arztes Dr. Hierholzer (Pulheim) der zwar das CTS beidseitig bestätigt, aber ohne Einschränkung bzw MdE 10.
Seltsam, 2 Gutachter haben unabhängig eine MdE 10 festgestellt.

Auszug aus dem Schreiben:
Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs 1 Satz 1 SGG nach seiner freien,
aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft.
Auf Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Einschätzung sowie unter Beachtung der einschlägigen Begutachtungsliteratur sieht das Gericht eine rentenberechtigende MdE von mindestens 10 v.H. nicht als gegeben an.
vorliegenden gutachterlichen Einschätzung
gutachterliche Einschätzung MdE 10
Da stellt sich mir doch erneut die Frage:
Gibt es beim SG Augsburg irgendeinen Senat bei dem ich als verunfallter und berufskranker eine Entscheidung für mich bekomme - ich bezweifle es.

Dann soll sie doch das Urteil schreiben und begründen und sich schämen wieder einmal das Recht mit Füßen getreten zu haben.
Es ist zwar eine neue Dimension, aber die war schon immer da und bestätigt wieder die Statistik.
 
Hallo Oerni,
gibt es jetzt ein Gutachten (vielleicht aus einem anderen Verfahren von dir) oder nicht? Arztberichte sind ja lediglich Zeugenaussagen und können kein Gerichtsgutachten ersetzen.
Gruß Prowler
 
Hallo prowler,

folgendes Schreiben kam über den Anwalt:
Im Hinblick auf weiteren medizinische Ermittlungen bzw. zu den Erfolgsaussichtendes vorliegenden Klageverfahrens wird darauf hingewiesen, dass bereits im Verwaltungsverfahren vom 22.11.2016 eine Begutachtung durch Dr. B. (Arbeitsmedizin) mit ergänzende Stellungnahme (MdE 10)
sowie eine fachärztliche Stellungnahme von Dr. Hierholzer (MdE 0) vom 24.02.2017 eingeholt wurde.
Vorliegend ist die Bemessung der durch die anerkannte BK-Nr. 2113 verursachte MdE streitgegenständlich.
Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft.
Auf Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Einschätzung sowie unter Beachtung der einschlägigen Begutachtungsliteratur sieht das Gericht eine rentenberechtigende MdE vonmindestens 10 v.H. nicht als gegeben an.

Dann gibt es in einem anderen Verfahren ein Gutachten mit der Bewertung MdE 10

Es gibt kein § 106 SGG Gutachten, da sich die Richterin ja schon ein Urteil in Hinblick der beratungsärztlichen Stellungnahme gemacht hat.
Aber sie gibt den Hinweis auf § 109 SGG.
Frage: Soll ich dem Gericht die Kosten abnehmen? Nein - meine Chance benötige ich bestimmt noch (LSG)

Ich sage Dir, in Augsburg haben die Scheuklappen oder Tomaten auf den Augen oder die sind sehr eng mit der Beklagten verbandelt.
( Meine Vermutung, kann leider nicht bewiesen werden)
 
Hallo oerni,

genau du machst es richtig, hebe dir den § 109 SGG für die 2. Instanz vor dem LSG auf, so hatte ich es auch gemacht.

Wir müssen kämpfen um Gerechtigkeit und andere ...................... kommen in unser Land und kriegen alles wofür wir nur träumen können.

Sorry aber es reicht langsam wie wir UO behandelt werden und einem die ganze Existenz zerstört wird.

LG Wolle
 
Termin 08.01.2019 - Klage abgelehnt.
Argument:
Die Stellungnahme des beratenden Arztes Dr. Hierh....r war ausreichend,
die der Arbeitsmedizienerin und anderer Gutachter eben nicht.

Damit bleibt es dabei:
Beim SG Augsburg egal welcher Senat oder Richter/in kein Urteil gegen die BG ETEM bisher erfolgt!
Lediglich vor 10 Jahren mal ein Vergleich.
 
Hallo oerni,

das tut mir wirklich sehr leid.

Komm gut durch den (dunklen) Rest des Tages. Die Nachricht musst du erstmal verdauen.

Liebe Grüße.
 
Hallo HWS,

ja ich bin stinke sauer,
aber ich bin dann nach einiger Zeit zurück gekehrt in den Sitzungssaal und habe mir noch eine andere Verhandlung angehört.
Frau Richterin Barbara Pr....l Jahrgang 1961 (steht bei Väternotruf im Web) redete mit mir sogar ein paar Sätze vor der nächsten Verhandlung.
Meinte ich möchte sie beobachten - schaute auch immer die beiden Ehrenrichter und Frau Vorsitzende an.

Na ja damit spart sich die Beklagte ca. 35 T € und 400 € Rente / Monat - anerkannt ist die BK ja seit 02/2010 beidseitig leichtgradig.
Schönberger/Merhrten beschreibt hier <10 - 10 in der Auflage 9 - Hatte die Richterin bei der Hand.
Urteilsbegründung folgt dann noch schriftlich - damit das Volk in dessen Namen geurteilt wurde,
versteht was hinter verschlossenen Türen geredet und diskutiert wurde.

Damit bestätigt eben meine Quote beim SG Augsburg - Urteil zu meinen Gunsten 0,5 % und einmal einen Vergleich.
Einer muss ja dafür sorgen, dass die Quote in der Bundesrepublik (Rechtsstaat) hoch gehalten wird.
 
Hallo oerni,

trotzdem solltest Du mal eine Anfrage an das Bayrische Justizministerium machen, wie es kommt, dass am SG Augsburg alle Fälle gegen die Kläger entschieden wurden. Das würde Dich stutzig machen, da die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas passiert doch recht gering sei.

Bin gespannt, was das Justizministerium darauf antwortet. Vielleicht ist denen das noch gar nicht bewusst.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

willst meine ehrliche Antwort lesen?
Die Wahrscheinlichkeit, dass das bay. Justizministerium welches für Sozialgerichte nicht zuständig ist, sondern das Sozialministerium, mir eine Antwort zukommen lassen würde, gleich NULL ist, ebenso wenn ich das Sozialministerium anschreiben würde.
Beide Ministerium sind mit Ministerialräte besetzt die gute Kontakte zu den Gerichten pflegen und sich gerne und oft in manchen Restaurants in München zum Essen verabreden.

Ich muss die Sache anders aufziehen, werde meine Kontakte zur Opposition im Landtag mal in Anspruch nehmen müssen, weil die FW seit sie in der Regierung mitmischen, den Anstand schon verloren haben.

Mehr will und darf ich nicht äußern, da ich weiß, dass hier so wie vermutlich auf meinem Rechner der bayrische Staatsapparat mitliest.
Herzliche Grüße von oerni
 
Hallo oerni,

ich ging immer davon aus, dass sämtliche Gerichte dem jeweiligen Justizministerium unterstehen. Aber, offensichtlich ist es in Bayern anders. Wieder etwas dazu gelernt.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es ein schwieriges Unterfangen ist und die Kontakte unterwandert sind.

Naja, vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Moin Moin Servus,

Justizministerium-Sozialministerium :rolleyes::(

Bei uns hilft (gerade in By.) i. d. R. nur noch eine gewisse, sanfte "Gelbwesten Kultur" :p

Jaua, ein doch mehr oder weniger schon "Pervers" Schema F- Rechtssystem auf der Grundlage
von der BG für die BG geschriebene Literatur.

Ene, mene, muh – und raus bist du!

Gerade in Bayerischen Vaterland herrscht doch m. E. doch schon hier und da "Willkür" gegen die Antragsteller
vor den SG-LSG Gerichten, von oben her geleitet - bestimmt- abgesegnet.


Da hatte ich mich schon gewundert, dass das By. LSG, die Befangenheit von einem Berater-Arzt, für "gut" geheißen haben.

Ich hatte schon selber erlebt, wie das SG- LSG (bei uns) andersherum.... mal strikt die Nase von der BG und Schönberger und Co. "voll" hatten,
auf andere Literatur ausgewichen und wo sie kannten, der BG… ihren Schönberger reingedrückt haben.

Summa summarum bedeutete dieses Urteil für die BG........... Vaterlandsverrat an der BG!
Aber die V. Richterin war in einem Alter, wo sie wohl von oben her, nichts mehr zu befürchten haben konnte.
Das Urteil hatte-hat höchstrichterlichen bestand, aber die liebe BG versucht bis heute, dieser doch rechtskräftigen Entscheidung
gegen zu halten und diese aufzuweichen.

Das LSG lässt deshalb wiederum grüßen:mad:

Grüße
 
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