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Bk2108

Canino

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2017
Beiträge
19
Hallo,

ich bin neu hier, und brauche Eure Hilfe.

Ich versuche, nach langer Krankenschwester-Tätigkeit und starken Rückenproblemen die BK2108 anerkannt zu bekommen.

Ich habe mich damit an den VdK gewandt, der meine Belange mit dem dortigen Rechtsanwalt bearbeitet.

Die arbeitstechnischen Voraussetzungen sind gegeben. Nach erstem Gutachten wurde die BK aber abgelehnt. Dem habe ich widersprochen, und das Ganze liegt nun beim Sozialgericht.

Nun meine Fragen:
- Das Sozialgericht hat einen Gutachter vorgeschlagen, von dem ich nichts Gutes gelesen habe. Habe ich die Möglichkeit bzw. das Recht, hier einen anderen Gutachter zu fordern?
- Wie finde ich einen unabhängigen Gutachter (Rm. Dortmund-Bochum, ich fahre aber auch gerne weiter, wenn nötig)
- Ist es sinnvoll, sich weiter vom VdK vertreten zu lassen, oder würdet Ihr einen spezialisierten RA vorziehen?

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Lieben Dank schon mal und Grüße aus Dortmund
 
Hallo Canino,

willkommen hier im Forum.
Nach dem du vor dem Sozialgericht bis, gehe ich davon aus, dass es sich ums eine BG handelt, die deine Ansprüche nicht anerkennt!
Meines Wissen nach, kannst du den Gutachter nur wegen "Befangenheit" weg bringen!
Gehe mal über die Funktion "Suchen" und gebe Befangenheit ein, da bekommst du jede Menge Infos zu diesem Thema!
 
Hallo Canino,

wenn die arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind hängt es also an den medizinischen Voraussetzungen, mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt?

Die Konsensempfehlungen sind immer noch anerkannt und Gerichte und Gutachter entscheiden danach welche Konstellation in Frage kommt, diese sowie den BK-Report 2/2003 findest du bei der DGUV.

http://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/muskel-skelett/bandscheibenbedingte/index.jsp

Mir haben diese Dokumente sehr weitergeholfen, habe ohne RA über 6 Jahre gekämpft und vorerst in der 1. Instanz gewonnen.

VG

Andi73
 
Hallo,

die Konsensempfehlungen geben schon gute Hinweise, wann anzuerkennen und wann abzulehnen ist.

Gruss
 
Hallo Canino

Bei mir wurden vom Sozialgericht drei Gutachter zur Auswahl vorgeschlagen. (Raum KA).

Ich habe mich (zwecks Schonung meiner Nerven ;-)) mit Hilfe eines RA die Sache beim Sozialgericht durchgezogen und die BK 2108 wurde anerkannt (Bin auch Krankenschwester :)), da mir der hiesige VdK nicht sonderlich aktiv und verlässlich erschien.

Ich wünsche Dir alles Gute!
Beste Grüße
Pema
 
Ich habe mich inzwischen auch an eine Rechtsanwältin gewandt. Sie sagt aber auch, dass ich den GA nicht ablehnen kann/sollte. Vom VdK habe ich inzwischen auch die Nase voll, alles bisher musste ich mehrfach anstoßen und nachfragen. Jetzt muss ich mal abwarten.
 
Weil wir gerade beim VDK sind: Wenn etwas außerhalb der “Norm“ liegt (z.B. ein Gutachten auf Fehler/Unwahrheiten hin zu prüfen), sind die Referenten nach meiner Erfahrung schon raus. Da musste ich mir schon selbst weiter helfen.
Gruß Prowler
 
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