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Brauche Rat - bin planlos - Nichtzulassungsbeschwerde usw.

kleine Schnecke

Mitglied
Registriert seit
16 Jan. 2012
Beiträge
55
Ort
Mitten in Deutschland
Hallo,
nachdem mein LSG OEG Urteil negativ ausfiel ,sowie keine Revision möglich, kam heute das Urteil, mein Anwalt bekam es schon am 4.4. Falls ich eine Nichtzulassungsbeschwerde machen will, brauche ich einen neuen Anwalt unter der Voraussetzung das die Rechtsschutzversicherung dies zahlt, stehe unter Zeitdruck. Wie gehe ich vor....

BG LSG ist noch nicht beendet.
Fest steht für mich, dass ich die berat. Ärztin des Versorgungsamtes anzeigen werde, diese hat u.a. 2 Arztberichte falls - zielgerichtet , wiedergegeben, in meinen Augen Betrug. Gericht ignorierte nicht nur unsere Schreiben, sondern auch das "Expertengutachten "

Ich kann nicht mehr richtig denken, stehe wieder so unter Druck, bin nicht in der Lage das Urteil richtig zu lesen, rege mich zu sehr auf ...........bin halt nicht belastbar.
Wo finde ich neutralen Fachanwalt bzw. erst mit Versicherung sprechen, wie gehe ich vor, bin planlos. Frohe Ostern
Gruß kleine Schnecke
 
Kleine Schnecke!
Puuuh!
Erst ist Ostern. Verschnaufen, Luft holen. Diese zwei Tage gehören dir. Nicht dem Versorgungsamt, nicht dem Gericht, nicht der Ärztin....
Gib dir die zwei Tage. Du brauchst sie. Danach bist du sortierter, machst eine Liste mit Fragen.
OEG?
Für Dienstag mal heraus bekommen, wer Opferbeauftragter bei Eich in der Region ist. Der könnte wenigstens sagen, mach zuerst dies und dann das.
Aber erst einmal 2 Tage, die der ganze Sch.... nicht bekommt. DDEINE!
Hella
 
hallo kleine schnecke,

wieso will dein bisheriger Anwalt nicht weitermachen?

Kann dein alter Anwalt dir einen Anwalt empfehlen?

Die Rechtsschutzversicherung würde ich anrufen und auf Dringlichkeit pochen, welche dir dann die Kostendeckung umgehend übersenden kann. (Zusätzlich kannst du es auch schriftlich - für dich als Nachweis - machen)
Hast du Fax, dann geht es damit evtl. schneller.

Nun schnellstens einen Anwalt suchen,
welche bereits Erfahrung mit Nichtzulassungsbeschwerden auf dem Fachgebiet hat
und es wäre vom Vorteil für dich zu wissen, ob er welche davon gewonnen hat.
Den dann aufsuchen schnellstmöglichst.

Die Frist läuft meiner Meinung nach mit der Zustellung des Urteils bei deinem ehem. Bevollmächtigten.
Frag bei deinem ehm. Bevollm. diesbezüglich auch nach.

Schau nach in der Rechtsbehelfsbelehrung im Urteil nach, ob und welche Frist für die Einreichung weiterer Rechtsmittel dort steht
bzw. verlangt eine Aufklärung diesbezüglich von deinem alten Anwalt.

Du musst leider damit rechnen, dass manche Anwälte Urlaub haben.

Ich glaube (ohne Gewähr), dass man innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils den Antrag auf Zulassung stellen muss.
Danach binnen eines Monats dieser Zulassungantrag begründet werden muss durch deinen neuen Anwalt.

Achte auf die Fristeinhaltung.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo hella,
Hallo Rolandi
Danke Euch.
Wünsche Euch schöne Ostern.
Gruß
klein Schnecke

Schönes Osterfest an Alle hier im Forum.
Gruß
kleine Schnecke

Hallo Rolandi,
mein Anwalt hat so etwas noch nicht gemacht und steht deshalb nicht zur Verfügung.
( er ist mein 2. Anwalt u. kein Fachanwalt für Sozialrecht)
Werde ihn Dienstag anrufen, hoffe er ist nicht in Urlaub. Aber wie kommt man an Experten für dieses Verfahren. Hoffentlich spielt die Versicherung auch mit.
Lebe im ländlichen Bereich und nicht in der Großstadt.
Gruß
kleine Schnecke
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo kleine Schnecke,

als erstes bei der RSV die Deckung anfragen. Solange das läuft, prüfe, ob es Sinn macht PKH zu beantragen - dass bringt Dir zumindest Zeit.

Was Dir der Opferbeauftrage bei einer Sache vor dem BSG bringen soll ist mir nicht klar und wohl eher verschenkte Zeit. Du brauchst einen Anwalt. Dazu such Dir alle Telefonnummern der Sozialanwälte in Kassel raus, und dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als die abzutelefonieren. Du hast nicht mehr viel Zeit, die Frist zur Einreichung der NZB läuft am 2. Mai 2017 ab plus nochmal vier Wochen zur Begründung der NZB.

toi, toi, toi

tamtam
 
hallo
kleine schnecke,

solltest du kein Anwalt, Deckungszusage erhalten bzw. sich schwierig gestalten,
dann doppelgleisig wegen der Frist handeln:

du kannst auch bei VDK bzw. SOVD am Dienstag anfragen und gleich einen Termin dort fixieren, wobei Wartezeit dort auch vorprogrammiert ist.

lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tamtam,
danke dir, Kassel ist schon weit...um mal kurz hinzufahren, ob der Anwalt auch gut ist merkt man ja erst .... wenn jemand gute Erfahrung gemacht hat mit seinem Anwalt ist wie bei Ärzten.
Gruß
kleine Schnecke

Hallo Rolandi,
Danke dir, VdK Anwältin war meine 1. Anwältin, musste ihr das Mandat entziehen (lange Geschichte) bin jedoch noch Mitglied beim Vdk.
Gruß
kleine Schnecke
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo kleine Schnecke,

für die Nichtzulassungsbeschwerde brauchst du einen Anwalt, der beim Bundesgerichtshof zugelassen ist. Da ist die Auswahl nicht so groß. Die Rechtschutzversicherung hat bei mir die Deckung zugesagt. Die Frist zur Begründung wurde bei mir auf Antrag verlängert.

Viel Erfolg Saturna
 
Brauche Rat - bin planlos

Hallo Saturna,
danke für Deine Info.
Ich habe nur eine Kostendeckung der Versicherung wegen Feststellung der Erfolgsaussichten, jedoch wurde vorsorglich Antrag gestellt. Drück mir die Daumen.
Ein schönes langes WE .
Gruß
kleine Schnecke.
 
hallo Schnecke,

welche überlegungen des anwalts dahinter stehen, weiss nur er. aber ...
nachdem mein LSG OEG Urteil negativ ausfiel ,sowie keine Revision möglich, kam heute das Urteil, mein Anwalt bekam es schon am 4.4. Falls ich eine Nichtzulassungsbeschwerde machen will, brauche ich einen neuen Anwalt unter der Voraussetzung das die Rechtsschutzversicherung dies zahlt, stehe unter Zeitdruck. Wie gehe ich vor....

er sollte dir schon sagen können, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde "bei dem Bundessozialgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen" und die "Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils zu begründen" ist. und weshalb sollte er es nicht selbt können - zumindest mal die beschwerde einzureichen?

wenn er meint, nicht kompetent zu sein, möge er es der Rechtsschutzversicherung doch bitte auch so mitteilen.

was den inhalt und angriffspunkte des urteils angeht, ist offen. hier solltest du qualifizierte argumente haben. die zeit ist aber knapp.


gruss

Sekundant
 
Hallo kleine Schnecke,

hast du die Anzeige rausgelassen?
 
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