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BU-Vergleich oder Urteil?

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo zusammen,

ich muss jetzt entscheiden, ob ich bezüglich einer Berufsunfähigkeit einem Vergleich zustimme oder es auf ein Urteil ankommen lasse.

Bei einem Vergleich wird berechnet, was mir bis zur Beendigung der BU-Versicherung zustehen würde und dann prozentual eine Einmalzahlung getätigt, welche noch nicht feststeht. Der Richter geht aber von 50 % aus.

Wie verhält es sich, wenn ein Urteil gefällt wird, wo die BU-Versicherung zahlen muss.

Klar ist mir, dass wenn ich wieder arbeits- bzw. berufsfähig bin, die Versicherung nicht weiter zahlt. Sollte sich aber an meinem Gesundheitszustand nicht´s ändern; wie lange muss die Versicherung zahlen? Kann sie jederzeit die Zahlung einstellen bzw. mich ständig zu einem Gutachter schicken, der erneut die Berufsfähigkeit prüft? Dann käme ich ja nie zur Ruhe.

Mich würde besonders die Erfahrung derer interessieren, die bereits eine BU-Zahlung erhalten.

Liebe Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi, leider kann ich Dir in dieser Sache nicht behilflich sein. Allerdings zeigt sich vorliegend, wie wichtig eine BU ist. Ich könnte mir in den Allerwertesten beißen, dass ich eine solche damals nicht abgeschlossen hatte. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

das stimmt. Ich bin auch froh, die BU-Versicherung abgeschlossen zu haben und hoffe nun, nach nunmehr 3 Jahren endlich die monatliche Zahlung zu bekommen, die mir im Falle einer BU vertraglich zugesichert wurde.

LG Rosi70
 
Das ist Dir wirklich zu wünschen, ich drücke Dir die Daumen. Hoffentlich finden sich noch Betroffene, die Dir bezüglich Deiner Frage weiterhelfen können. Gruß Rehaschreck
 
Liebe Rosi70,
Wenn ich es richtig verstehe, stehst Du vor der Wahl
- Vergleich: Einmalzahlung und es ist dann erledigt
Oder
Urteil. Die Versicherung muss maximal bis zum Ende der vereinbarten
Altersgrenze zahlen. Was passiert aber bis dahin. Der Versicherer kann Dich einmal pro Jahr nach-Begutachten. Wobei der Versicherer in der Beweispflicht ist, dass sich Dein Zustand so verbessert hat, dass Du bedingungsgemäss nicht mehr berufsunfähig bist.
Meistens wirst Du dann angeschrieben - darfst Deine Sicht erläutern, deine Ärzte werden befragt. Wenn der Versicherer jetzt ein Ansatz findet oder es drauf anlegt, dann schickt er Dich zum Gutachter. Und im extremsten Fall landet es wieder vor Gericht.
Da du schon einmal einen Prozess gegen den Versicherer gewonnen hast, weiß der Versicherer aber, dass Du klagebereit bist und Dir nix gefallen lässt.
Und er wird genau überlegen, ob er sich erneut eine Niederlage vor Gericht erlauben will.

Mein Tipp: wenn Du und Deine Ärzte keine Chance auf eine zukünftige Wiederaufnahme des Versicherten Berufes über die Bühne-Grenze sehen, dann würde ich mich nicht mit einem billigen Vergleich abspeisen lassen
 
Vergelich ist nicht automatisch schlecht

Hallo Rosi70,

hier heißt es abwägen. Das Schließen eines Vergleiches ist nicht automatisch schlecht. Es kommt letztendlich auf die Vergleichssumme an.

Und dann musst Du berücksichtigen, dass es bei einer Einmalzahlung auch zu einer Versteuerung durch das Finanzamt kommt. Also solltest Du auch errechnen oder errechnen lassen, wieviel Einkommenssteuer im Auszahlungsjahr fällig wird.

Ein dritter Aspekt ist natürlich das Prozessrisiko. Schließlich hat die BU auch die Möglichkeit im Falle eines Urteils in Berufung zu gehen und damit den Auszahlungsverlauf in die Länge zu ziehen. Willst Du Dir das antun?

Also, alle relevanten Punkte aufschreiben, gegeneinander abwägen und anschließend entscheiden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Moin,

@Michip55 und RekoBär: Dank für eure Meinung und Hinweise.

Den Aspekt mit dem Finanzamt hatte ich noch gar nicht in Erwägung gezogen ... leider wieder ein Contra für den Vergleich.

Grundsätzlich fände ich es ja besser eine monatliche Zahlung zu erhalten, aber der nie endende Stress mit der Versicherung und Gutachten schreckt auf jeden Fall ab.

Ich möchte definitiv wieder irgendwie arbeiten, aber in meinem Beruf sieht es eher schlecht. Ich vermute aber, dass spätestens wenn ich 20 Stunden arbeite (nicht in meinem Beruf) die BU-Vers. mich zu Gutachtern schickt, um zu prüfen,ob ich nicht auch wieder in meinem Beruf tätig werden könnte.

Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich einen 450€-Job beginne? Mein Plan ist es, einen leichte Bürotätigkeit auf 450€-Basis zu beginnen und dann zu steigern, sodass ich es vielleicht schaffe 4 Stunden täglich zu arbeiten.

Ich warte jetzt mal ab, welches Vergleichsangebot gemacht wird. Bis dahin kann ich ja noch ein paar Nächte drüber schlafen ;-)

Eure Hinweise, besonders der Ablauf, wenn es zu einem Urteil kommt, waren für mich sehr hilfreich. Dankeschön.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

soweit ich es beim Mitlesen verstanden habe, profitiert der RA bei einem Vergleich durch eine Extragebühr o.ä., vielleicht kann das hier noch jemand genauer erklären.
Lass dich unbedingt auch aufklären, wer beim Vergleich welchen Teil der RA-Kosten zu tragen hat.

LG
 
Hallo,

Danke HWS-Schaden für den Hinweis ... daran habe ich auch schon gedacht.

Wenn ich einem Vergleich zustimme, werde ich versuchen, dass die Kosten die Gegenpartei übernimmt.

Meine Anwältin möchte gar nicht, dass ich einem Vergleich zustimme, weil sie der Meinung ist, dass ich den Prozess nicht verlieren kann.

Kann mir noch jemand etwas zur Versteuerung sagen?

Sonnige Grüße

Rosi70
 
BU und Versteuerung

Gallo Rosi70,

BU:

heißt Berufsunfähig, nicht erwerbsunfähig.

Das heißt im konkreten, wenn Du Deinen Beruf nicht mehr ausführen kannst, da vom Krankheitsbild nicht möglich, kannst Du trotzdem in einem anderen Beruf arbeiten, wenn auch eingeschränkt (gesundheitlich).

Versteuerung:

Im Einkommensteuerrecht gilt das Zuflußprinzip. Also, alle Einkünfte, die Du innerhalb eines Kalenderjahres hast, musst Du versteuern. Es gibt ein paar Ausnahmen und auch Freibeträge. Die wiederum hängen von den jeweiligen Personen, insbesondere ihrer Lebensumstände ab.

So gibt es beispielsweise Altersentlastungsbeträge, Gesundheitskosten usw.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Einen anderen Job kannst Du jederzeit aufnehmen. Der Versicherer schaut auch hier dann genau hin. Versicherer verlangen, dass Du bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dies Ihnen mitteilst (Anzeigepflicht).
Es wird auf Dein neues Gehalt geschaut.
Wer in seinem alten Beruf 2000 Brutto hatte und nun einen neuen Job mit 2500 brutto ausübt, der hat sehr schnell die BU-Rentenstreichung im Briefkasten.
Strittig ist, bis zu welchem Gehalt im neuen Job der Versicherer noch in der Leistungspflichtig ist. Hier evtl. Den Versicherer vorab kontaktieren - Achtung, damit weckst Du natürlich schlafende Hunde.
Jetzt ab erstmal den Prozess erfolgreich hinter Dich bringen.
Daumen sind gedrückt
Michi
 
Vergleich oder laufende Rente

Hallo Rosi,

zusätzlich zu den Bereits genannten Ratschlägen,
möchte ich Dir noch ans Herz legen, Dich mit einem
guten Steuerberater in Verbindung zu setzen und eine verbindliche, schriftliche Anfrage bei Deinem Finanzamt zu stellen.

Bei einem Abfindungsvergleich wird auch der Vertrag für die Zukunft
aufgehoben. Dies ist in der Abfindungssumme dann "eingepreist".
Die Vergleichssumme unterliegt m.E. keiner relevanten Einkunftsart nach dem
Steuerrecht. Und auch ein eventueller Ertragsanteil
ist nicht zu ermitteln. Somit vielleicht sogar steuerfrei.

Bei laufendem Rentenbezug dürfte in Deinem Fall übrigens auch
nur dieser Ertragsanteil zu versteuern sein. Dessen Höhe hängt vom
Abschlussdatum und der Rentenlaufzeit ab.

Das ist, sofern man keine riesigen, weiteren Einkünfte hat,
in der Regel weniger als man denkt.

Ergoogle einfach mal Tabelle Steuer BU Ertragsanteil. Da siehst
Du dann schon, wie sich das auswirkt.

Die Abwägung musst Du allerdings allein treffen.

Im Übrigen (gerne per PN): Was ist jetzt eigentlich aus der Sache
mit der vorläufigen Deckung bei der BU geworden?

Das war doch im vergangenen Jahr Thema.

LG
 
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