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BU-Vergleich oder Urteil?

Vergleich oder laufende Rente

Hallo Rosi,

zusätzlich zu den Bereits genannten Ratschlägen,
möchte ich Dir noch ans Herz legen, Dich mit einem
guten Steuerberater in Verbindung zu setzen und eine verbindliche, schriftliche Anfrage bei Deinem Finanzamt zu stellen.

Bei einem Abfindungsvergleich wird auch der Vertrag für die Zukunft
aufgehoben. Dies ist in der Abfindungssumme dann "eingepreist".
Die Vergleichssumme unterliegt m.E. keiner relevanten Einkunftsart nach dem
Steuerrecht. Und auch ein eventueller Ertragsanteil
ist nicht zu ermitteln. Somit vielleicht sogar steuerfrei.

Bei laufendem Rentenbezug dürfte in Deinem Fall übrigens auch
nur dieser Ertragsanteil zu versteuern sein. Dessen Höhe hängt vom
Bu Eintrittsdatum und der Rentenlaufzeit ab.

Das ist, sofern man keine riesigen, weiteren Einkünfte hat,
in der Regel weniger als man denkt.

Ergoogle einfach mal Tabelle Steuer BU Ertragsanteil. Da siehst
Du dann schon, wie sich das auswirkt.

Die Abwägung musst Du allerdings allein treffen.

Im Übrigen (gerne per PN): Was ist jetzt eigentlich aus der Sache
mit der vorläufigen Deckung bei der BU geworden?

Das war doch im vergangenen Jahr Thema.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Vergleich oder laufende Rente

Im Rahmen der Leistungsprüfung wird der Versicherer
die Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf prüfen wenn er wie Du der Meinung ist, dass es in Deinem versicherte. Beruf nicht mehr geht.

Hier gibt es zwei unterschiedliche Begriffe:
Abstrakte und konkrete Verweisbarkeit.

Gute bzw. moderne Tarife sollten alle einen Verzicht auf die
abstrakte Verweisbarkeit in den Bedingungen haben.
Abstrakte Verweisbarkeit bedeutet:
Der Versicherer prüft, ob es irgendeinen Beruf gibt, den
Du mit Deinen gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben kannst,
der zusätzlich Deiner (sozialen) Lebensstellung (berufliches Ansehen) entspricht, und bei dem
Du auch keine massiven finanziellen Rückschritte machen musst.
75 - 80 Prozent des letzten Gehaltes sollten dann nicht überschritten werden.
Hier ist aber das Dilemma, dass der Versicherer Dir irgendetwas rauspicken kann,
was Du am Arbeitsmarkt aber eventuell gar nicht bekommen kannst. Sozusagen ein leidensgerechter, gut bezahlter Fantasieberuf.

Konkrete Verweisbarkeit heißt, Du übst bereits einen neuen Beruf aus und der Versicherer
sagt Dir, das wars jetzt, wir stellen die Leistung daher ein, weil die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Verweist Dich auf Deinen neue, tatsächlich ausgeübten Beruf und Schluss mit der BU Rente. Voraussetzungen w.o..

Für Deine Entscheidung gehe ich jetzt mal davon aus, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, den Prozess zu gewinnen und dass Du als berufsunfähig giltst.
Der Versicherer ist von da an dann bei laufenden Rentenbezug in einem gravierenden Nachteil:

Er kann Dir gegenüber den Einwand der Verweisbarkeit im Nachprüfungsverfahren (i.d.R. max. jährlich nach Erstentscheidung) nicht mehr geltend machen, wenn er bereits bei der Erstprüfung dazu in der Lage gewesen wäre.

Lange Rede kurzer Sinn: Erkennt der Versicherer die BU einmal an bzw. wird er dazu verurteilt,
so wird es schwer, sich in Folge von dem Anerkenntnis zu lösen, wenn gesundheitlich oder gehaltsmässig keine besonderen Fortschritte zu verzeichnen sind.

Das solltest Du bedenken.

LG
 
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