uwe2007
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 14 Dez. 2006
- Beiträge
- 313
Hallo Forum,
Millionen Menschen mit Behinderung sollen künftig bessergestellt werden. Das Bundesteilhabegesetz hat im Grundsatz als Ziel, dass niemand mehr über den Kopf der 7,6 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung hinweg entscheiden soll. Partnereinkommen werden nicht mehr auf die Eingliederungshilfe angerechnet. 2600 Euro vom eigenen Einkommen durften Bezieher von Eingliederungshilfe bisher selbst behalten. Der Freibetrag steigt auf zunächst 27.600 Euro und 2020 auf 50.000.
Vorgesehen sind für die Änderungen Mehrausgaben von rund 780 Millionen Euro pro Jahr. In einer Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass der Bund die Mehrkosten für Länder und Kommunen nicht übernimmt.
Und wie soll das, jetzt genau funktionieren?
Mehr dazu:
http://www.t-online.de/wirtschaft/i...-milliarden-entlastungen-fuer-buerger-zu.html
Gruß
Uwe
Millionen Menschen mit Behinderung sollen künftig bessergestellt werden. Das Bundesteilhabegesetz hat im Grundsatz als Ziel, dass niemand mehr über den Kopf der 7,6 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung hinweg entscheiden soll. Partnereinkommen werden nicht mehr auf die Eingliederungshilfe angerechnet. 2600 Euro vom eigenen Einkommen durften Bezieher von Eingliederungshilfe bisher selbst behalten. Der Freibetrag steigt auf zunächst 27.600 Euro und 2020 auf 50.000.
Vorgesehen sind für die Änderungen Mehrausgaben von rund 780 Millionen Euro pro Jahr. In einer Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass der Bund die Mehrkosten für Länder und Kommunen nicht übernimmt.
Und wie soll das, jetzt genau funktionieren?
Mehr dazu:
http://www.t-online.de/wirtschaft/i...-milliarden-entlastungen-fuer-buerger-zu.html
Gruß
Uwe