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BWK, Skapula, Rippenserien, Lungenkontusion usw.

Das zweite Gutachten.

Zwischenstand,

Das zweite Gutachten ist nun eingetroffen:

Vielleicht könnt Ihr meine Schlussfolgerung bestätigen?

2/3 Arm, (Arm 70% ?) = 21%
Rücken = 30%

Finger 1/10 sind das = 5%

Meine Gebrochenen Wirbel mit Keilwirbelbildung hätte höher angesetzt werden können.

Dieses Gutachten ist noch etwas unter dem was die einzelnen Orthopäden angegebenen haben. Aber es ist sauber ausgearbeitete bekommt meine Zustimmung!

Es geht weiter!

Euch allen noch einen schönen Tag.


MfG


Gsxr
 
Grüß Dich, GXSR,

könnte sich beim Arm ein Rechenfehler eingeschlichen haben?

Wenn ein Arm, der keine Funktion mehr hat, 70 % Invalidität bietet, er aber zu 2/3 lädiert ist, kommt mein Tischrechner auf 46,67 % Invlaidität. Oder habe ich da einen Fehler im Ansatz?

ISLÄNDER
 
Vielen Dank Isländer,

ich habe den Fehler im Ansatz, es sind nur: Arm 2/6

So nun am We Unterlagen zusammen richten und mal bei einem Ra- für Medizinrecht anfragen ob da etwas zu holen ist weil 4 gebrochenen Wirbel übersehen wurden. Kommt sicherlich nur auf die Aktenlage an!

MfG

GSXR83
 
Die PUV spielt auf Zeit!

Wer kann mir helfen?

Die PUV hat mir Ihr Gutachten zukommen lassen und 3 Tage später das!

Die Versicherung gibt an:

Die endgültige Höhe des Dauerschaden lässt sich jetzt noch nicht beurteilen.

Wir folgen der Empfehlung des Gutachters und werden im September 2016 eine erneute gutachterliche Untersuchung veranlassen. ….

Der Gutachter gibt an:

Mit einer wesentlichen Änderung der Unfallfolgen ist nicht mehr zu rechnen.

Es handelt sich um einen Dauerschaden. Eine Nachuntersuchung ist nur erforderlich, wenn sich der Verletzte einer erneuten Operation unterzieht.


Ich bin ein Mensch der vielen Worte, aber hier fehlt mir die Begründung!

Ich habe ja die Zeit bis 2016 aber warum sollte ich mich verarschen lassen?

MfG


Gsxr83
 
Auszahlungszeitpunkt

die PUV zalt zu welchem Zeitpunkt?

Ich zittiere:
http://im-vergleich.de/faq/unfallve...e-private-unfallversicherung-welche-leistung/
Zahlung der Invaliditätsleistung:

Es gibt insbesondere zwei Gründe, warum in den meisten Fällen einige Zeit bis zur Auszahlung der Hauptversicherungsleistung (einmalige Kapitalzahlung je nach Invaliditätsgrad) vergeht:

  • Die Versicherung muss erst dann voll für die vereinbarte Invalidiätsleistung aufkommen, sobald der Abschluss des Heilverfahrens durch den Versicherten nachgewiesen werden kann, und somit eine Einschätzung des Invaliditätsgrads möglich ist. Es sei denn dieser Nachweis ist für die Einschätzung der Invalidität unerheblich.

  • Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen, dann wird nur die wesentlich geringere Todesfallleistung fällig.
Daher wird innerhalb der ersten 12 Monate (falls das Heilverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist!) nur eine begrenzte Zahlung geleistet. Meist in Höhe der vereinbarten Todesfallleistung. Ist keine Todesfallleistung vereinbart, leisten einige Anbieter auf Wunsch trotzdem einen gewissen Abschlagsbetrag.
Eine höhere bzw. volle Zahlung innerhalb der ersten 12 Monate ist ggf. möglich:


  • Sofern das Heilverfahren bereits vollständig abgeschlossen wurde.
  • Oder der Invaliditätsgrad durch die Versicherung bereits zuverlässig eingeschätzt werden kann,
  • und ein unfallbedingter Tod innerhalb der 12 Monate auszuschliessen ist.
Nun bin ich gespannt wie die PUV Kontert! Meine bald Frau, die in einer Kanzlei arbeitet, hat ein schönes schreiben aufgesetzt!


MfG


Gsxr



Nicht aufgeben.
 
Zwischenstand erneute Tips,

Morgen telefonieren!

Mein Tip:

Führe ein Schmerztagebuch! In dem du alle Einschränkungen, Schmerzen und auch die einnahmen von Schmerzmitteln aufschreibst!

Verlasse dich nicht auf das Gutachten! Niemals! Gehe steht's davon aus das du dagegen vorgehen musst! So als Tip am Rande.

Ach so mein Heilverfahren war laut Orthopäde und Gutachten abgeschlossen! Die Antwort der Versicherung war: "Wir beziehen uns auf die Aussage des Gutachters und möchten das 3 Jahres Gutachten abwarten" :mad: Ich habe dann meine Versicherung aufgefordert Stellung zu Ihrer Aussage zu nehmen, Einschreiben mit Rückschein und eine 2 Wochen Frist gesetzt, habe nach 4 Wochen noch immer keine Antwort! Gestern aus dem Urlaub gekommen morgen mal etwas Gereizt anrufen!


MfG

GSXR


Hallo Isländer,

im Voraus vielen Dank, deine Antworten sind für mich jedes mal ein Anstoß!:D



Grüß Dich, GXSR!


Investiere noch ein Einschreiben, wieder mit Frist.

Ich habe morgen einen Telefontermin, bin ja gestern erst aus Ägypten gekommen! Dann werde ich mich beschweren, ich mache alle mit Einschreiben und Rückschein! Sicher ist sicher!

01
Die Versicherung hatte ab dem Tag, an dem sie die für die Bemessung von Dir zu beschaffenden Unterlagen hatte, eine Frist einzuhalten. Sie dauert(e) 3 Monate.
Das steht in Zi. 9.1 in den jüngeren Versicherungsbedingungen, in den älteren findet man das unter § 11.
Vielen Dank habe ich gecheckt!

02
Innerhalb der Frist muss sie mitteilen, was sie anerkennen und was nicht. Die Versicherung kann das nicht einfach vertagen. Sie ist an ihre eigenen Regeln gebunden. Will sie erreichen, dass sie Besserungen bis zum Ende des 3. Unfalljahres nutzen kann, muss sie sich Neubemessung vorbehalten.
Laut Ihrem Gutachten nur wenn ich operiert werde, das werden Sie sich vorbehalten!

04
...und schaue nach, ob Du rechtsschutzversichert bist.
Bin ich leider nicht :(


05
Ach ja: Schaue noch etwas nach. Bei älteren Versicherungsbedingungen schaue in § 7 AUB, bei neueren in Zi. 2.1.2.2.1. Da steht was über einen kaputten Arm da, wieviel % der wert ist.

Steht da:

"Arm........soundsoviel %"

oder steht da:

"Arm im Schultergelenk: soundsoviel %"

-?

Die Antwort könnte wichtig sein. Also lies genau nach und teile mit, was da steht.
Da steht:

Arm 70%
Arm bis oberhalb des Ellenbogen 65%
Arm Unterhalb des Ellenbogen 60%

Wo ist da bei mir der feine Unterschied?

(Goldig mein kleiner Finger "anderer Finger 5%" auf dem kleinen Finger der rechten Hand liegt meine Hand beim schreiben immer auf, ich finde der sollte mehr wert sein! Schreibt mal ohne kleinen Finger an der rechten Hand)

Vielen Dank an Isländer!
 
Zwischenstand

aus aktuellem Anlass :( habe ich nun etwas mehr Zeit um meinen Unfall aufzuarbeiten!

Habe nun meinen Rechtsanwalt für weitere Absprachen getroffen und werde diese nun verfolgen.:)

Nach meist kurzen Telefonaten mit meinem Versicherungsvertreter habe ich nun den Sachbearbeiter meiner PUV zusätzlich kontaktiert und die selbes Aussage erhalten! :mad: Diese Woche, genau so wie letzte Woche und die woche davor!

Werde nun meine Puv in Kenntnissetzen, das ich nach Ablauf der in § 9.1 angegebenen Fristen einen Rechtsanwalt hinzufügen werde!

Ärgerlich so etwas! Würde mir einer sagen, das Sie aus gegebenem Anlass leider die komplette Frist benötigen, müsste ich nicht jede Woche anrufen! :confused:

So nun die freie Zeit nutzen und ausschaue nach einem Rechtsanwalt halten.

MfG


GSXR
 
Hallo Gsxr,

darf ich mal fragen um welche Gesellschaft es sich bei der PUV handelt?

Die Wahlweise der Schriften ist eindeutig, wir wollen jetzt nicht zahlen und das Ged noch ein paar Jahre behalten.
Was kümmern und die gesetzlichen Grundlagen, wir machen unsere eigenen Gesetze. So einfach ist das zu erklären.

Hat denn die Gesellschaft innerhalb der 3 Monatsfrist nach Punkt 9.1. eine Leistungserklärung abgegeben in der sie sich das Recht zur Neubemessung zum Ende der 3 Jahres Frist vorbehalten?
Wahrscheinlich nicht, denn dann hätten sie innerhalb von 2 Wochen zahlen müssen.
Wenn nein, dann haben sie auch keinen Anspruch auf eine Neubemessung. ;)

(es gibt kein "3-Jahres-Gutachten", es gibt eine Erstbemessung und eine Neubemessung, will die Gesellschaft eine erneute Begutachtung dann müssen sie das ausdrücklich mit der Leistungserklärung vorbehalten - Du selbst kannst das ohne Vorbehalt jedes Jahr beantragen)
 
Hallo Rajo 1967,

die Dortmunder sind dir ja sicherlich bekannt! :D

Das beste ist die Angabe:

Die endgültige Höhe des Dauerschadens lässt sich jetzt noch nicht beurteilen.

Wir folgen der Empfehlung des Gutachters und werden im Sept. 2016 eine erneute gutachterliche Untersuchung veranlassen. Sie erhalten Nachricht von uns, sobald wir den Gutachterauftrag vergeben haben.

Hätten die mal besser das Gutachten gelesen!:eek: Sie hatten das Gutachten zu diesem Zeitpunkt 2 Wochen!:mad:

Daraus folgte meine Antwort:

Für mich ist unverständlich, warum Sie angeben, „der Empfehlung des Gutachters“ zu folgen und daher eine erneute gutachterliche Untersuchung veranlassen werden.
Auf Seite 26 des Gutachtens von Frau Dr. med. XXX ist unmissverständlich klargestellt, dass

  1. - mit einer wesentlichen Änderung der Unfallfolgen nicht mehr zu rechnen ist,
    - es sich um einen Dauerschaden handelt. Eine Nachuntersuchung ist nur erforderlich,
    wenn sich der Verletzte einer erneuten Operation unterzieht.

Meiner Fristsetzung sind Sie nicht nachgekommen! Sie haben noch ein paar Tage bis zum Ende der 3 Monatsfrist.

Ich werde mir einen guten Rechtsanwalt nehmen wenn die 3 Monats Frist nach erhalten des Gutachtens überschritten ist!

MfG


GSXR
 
Hey,

im Prinzip kannst Du bei größeren Schäden viele in einen Sack stecken und drauf hauen, es trifft immer den richtigen.

Kleines Schmackerl aus unseren Briefwechsel:

" wir haben bestätigt das die Anmeldung zur Invalidität form und fristgemäß erfolgt sind, eine Leistungserklärung haben wir aber nicht abgegeben....."

"Wir werden am Ende der 3 Jahre eine erneute Begutachtung ausführen lassen"

"Hr. Dr. (Neurologe) hat auf neurologischen Gebiet eine unfallbedingte Invalidität von 40 % ausserhalb der Gliedertaxe bestätigt, wir sehen aber nicht den Unfallzusammenhang"

"Hr. Dr. (Orthopäde) hat einen Zusammenhang zwischen den neurologischen Ausfällen und der Schädigung der HWS/Kopf/Kopfgelenke bestätigt, wir wollen eine neurologische Begutachtung in Auftrag geben"
(orthopädisch zu 100% Arbeitsunfähigkeit und auch im privaten Bereich so gut wie aufgehobenes Leistungsvermögen = 100 % Invalidität ausserhalb der Gliedertaxe)

u.s.w.
 
Hallo Rajo 1967,

Ich bin über folgendes froh:

-das es mir gut geht. Das soll aber auch so bleiben!
-ich keine Teilschuld habe, klare Sachlage.
-das Gutachten so klar ausgefallen ist, wenn die Mde auch höher sein könnte.
-keine Vorerkrankungen in den betroffenen Bereichen bestanden hat!

und ich hier im Forum zu allem Hilfe bekomme oder etwas finde!

Deswegen werde ich auch ganz gelassen gegen die PUV vorgehen wenn es sein muss!

MfG

GSXR
 
Hallo GSXR,

ich habe nur Auszüge des Schriftwechsels der privaten Unfallversicherung eingestellt.

Weder Vorschädigungen in diesem Bereich, noch Mitwirkungsgrade, noch sonst was.
Warte ab, was Dich noch so alles erwartet. Der Unfall bei uns ist jetzt über 26 Monate her.

Wir haben noch ein paar Dinge die in Abklärung sind und dann erfolgt in ca. 4 Wochen, wenn wir die Ergebnisse vorliegen haben, die Leistungsklage auf die Erstbemessung.
 
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