Moin GSXR ,so ich hoffe nicht das Thema war schon mal in deinem Thread, hab ja son bißchen meine Probleme mit längeren Texten....
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Bin ja aber mittlerweile etwas schlauer geworden was Schadensregulierung bei der PUV angeht,bzw.mit Gutachten die vor dem 3. Jahr erstellt werden.
Meine Frage: Sind in Deinen Gutachten keine aktuelle und eine min. Invalidität auf Dauer angegeben?
Also alle meine Gutachten die im Auftrag der PUV erstellt worden sind (HNO, pschyiatrisch,neurologisch,chirugisch....),haben diese Unterteilung im Ergebnis zum Schluß in:
- derzeitige Invalidität =.....
- voraussichtliche Invalidität auf Dauer mindestens =......
diese Gutachten wurden ein gutes Jahr nach dem Unfall gemacht, in den Gutachten wo beide Prozentzahlen übereinstimmen wird keine Nachbegutachtung in Erwägung gezogen.
In den Gutachten wo die Prozentzahlen nicht übereinstimmen wird ne Nachbegutachtung zum Ablauf des 3. Unfalljahres empfohlen.
Meine PUV hat jetzt erstmal eine Schadensregulierung auf den mindestens auf Dauer festgestellten Invaliditätsgrad geleistet (44%) und auf die derzeitige Invalidität (64%,zu gering aber andere Baustelle
),erhalte ich die Unfallrente aus der PUV,diese wird aber wieder eingestellt wenn die Invalidität unter 50% sinkt (was garantiert nicht der Fall sein wird).
Kurzum bin ich der Meinung das deine PUV ja zumindest auf den festgestellten Invalidätsgrad auf Dauer(wenn der denn in deinen Gutachten steht),schon mal Schadensleistungen erbringen muß.
LG Hotte