• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BWK, Skapula, Rippenserien, Lungenkontusion usw.

Hallo Isländer,

das erste Gutachten ist von meiner Privaten Unfallversicherung für die Feststellung des Dauerschadens (= Invalidität)

Soll laut Aussage der Gutachterin im Jahreswechsel fertig werden!

das Zweite Gutachten ist von der Unfallgegenseite.

// Falls ja: Im Versicherungskleingedruckten steht, dass der Versicherer nach 3 Monaten ab Vorlage der benötigten Unterlagen seine Entscheidung vorzulegen hat. Es ist sein Problem, wenn der von ihm ausgesuchte Sachverständige so lang braucht.//

OKAY das heist das ich nach 3 Monaten bei denen mal auf den Sack hauen sollte, das es mir Egal sein kann wenn die sich einen gemütlichen Gutachter suchen!

Ich weis jetzt aber nicht ob es mir etwas bringt den Gutachter zu stressen! Aber naja das Gutachten wird nicht anderst sein wie wenn er 1 Jahr dafür brauch.:mad:

Ob das mein RA weis?

MFG


GSXR
 
Vielen Dank Isländer

Hallo Isländer,

vielen Dank für deine Tips, die sehr detailliert, mit Grundlage sind!

04
Die Versicherer haben die Frist einzuhalten. Wenn sie es nicht zusammenbringen, einen Arzt zu finden, der ihnen so hilft, dass die Frist eingehalten ist, ist das ihr Problem. Du, da hört man die dollsten Sachen, z.B.: "Wir können doch den Professor nicht mahnen!". Eine kurze Rückfrage: "Uiiii-wo steht denn das im Gesetz? Wird ein Begutachtungsauftrag angenommen, entsteht ein Werkvertrag. Und der ist eben einzuhalten."
Dann sollte mit solchem Unfug Schluss sein.


Mein erstes Gutachten sollte in KW 2 fertig sein! So lange gebe ich aus Kulanz zeit.


(a) Wenn die Invalidität bemessen wird, dann hast Du ein Recht. Du kannst verlangen, dass höchstens 1 x pro Jahr, zuletzt zum Ende des dritten Unfalljahres die Invalidität neu bemessen wird. Das ist wichtig, wenn Knochen gebrochen sind, vor allem dann, wenn sie in der Nähe eines Gelenkes gebrochen sind. Und das gilt noch viel mehr, wenn das Gelenk getroffen wurde. Denn diese Verletzungen haben den Hang zur Verschlechterung (Posttraumatische Arthrose wg. Überlastung).


Das hört sich dramatisch an, meine Schulter war 3 mal gebrochen und sitzt 3-6 cm tiefer als die Andere. Das Schulterblatt passt nicht mehr und mann kommt nur mit Gewalt zwischen Schulterblatt und Schulter.

In älteren Versicherungsbedingungen steht: Dieses Recht erlischt, wenn Du nicht innerhalb eines Monates ab Leistungsabrechnung dir das Recht auf Neubemessung vorbehältst. Wenn also die Leistungsabrechnung da ist, bedanke Dich per Einschreiben höflich: Und schreibe: "Das Recht auf Neubemessung behalte ich mir vor".

Dieser Tip ist sicher Gold-Wert

zu den beliebtesten Gerüchten gehört der alte Irrtum, maßgeblich sei der Zustand am Ende des 3. Unfalljahres. Diese Behauptung ist falsch. Der BGH sagt es anders. Maßgeblich ist: Stand am Ende des 3. Unfalljahres UND ZUSÄTZLICH alle, mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Verschlechterungen.

Posttraumatische Arthrosen, die am Ende des 3. Unfalljahres "voll erblüht" sind bekommt man so mit rein.

Bei meinen ganzen Brüchen sicher Interessant! :(


Vielen Dank Isländer.

So nun warte ich mal mein erstes Gutachten ab!

MfG

GSXR83
 
Grüß Dich, Grsx1983,

01
wenn Du mich so weiter lobst, dann fang ich noch zu Stottern an! Das wird sich ja nett ausnehmen: Ein einigermaßen geländegängiges Mannsbild, zwischen 50 und 60 Jahren, trägt Bayerische Trachtenlederhosen, reitet Pferde und fährt Unimog, aber stottert!
Willst Du das? Nicht doch.....!

02
Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen.

Wenn sie nach "§" sortiert sind: Schau in § 7. Wenn sie nach Ziffern sortiert sind, findet sich das Nötige in Ziffer 2.1.2.2.1:

Das ist eine Tabelle, was es für Verlust oder Funktionsverlust bei welchem Körperteil gibt.

Was steht da für den Arm? Steht da:

"Arm : soundviel %" (i.dR.: 70 %) (Variante 1)

oder steht da:

"Arm im Schultergelenk: Soundsoviel %"? (Variante 2) -?


Auf das "im" kommts an!

Das, was folgt, gilt nur für die Variante 2. Die führt zur sogenannten "im-Gelenk-Rechtsprechung".

Sie sagt (so der BGH in einer ganzen Serie): Der Satz "Arm im Schultergelenk: Soundsoviel %" in den Versicherungsbedingungen ist zweideutig. Dann gilt immer die Variante, die für Dich die bessere ist (§ 305 c BGB).

Wieso zweideutig?

(a)
Man kann den Satz so verstehen:
"Ein Arm, der ab Schultergelenk abwärts funktionsunfähig ist, ist 70 % Invalidität wert".

Wenn man das so versteht, schaut man nach, was alles an dem Arm noch funktioniert und was nicht. Nehmen wir an, das Schultergelenk ist komplett steif, aber der Schultergürtel frei beweglich, Ellbogen, Hand ect. in Ordnung, dann bringt das so ungefähr 4/10 des Armwertes. Wenn der ganze Arm 70 % wert ist, macht das 28 % Invalidität.

(b)
Man kann des Satz aber auch so verstehen:

"Ein Arm, der -bezogen nur auf das Schultergelenk- funktionsuntauglich ist, ist 70 % Invalidität wert."


Nun...dann macht ein steifes Schultergelenk eben 70 % Invalidität aus.


03
Nun gibt es entsprechende Tabellenwerke (z.B. von Ludolph und anderen: Kursbuch der ärztlichen Begutachtung; Schröter in: Rompe/Erlenkämpfer, Die Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane). Die benutzen die Gutachter.

In diesen Werken ist aber nur die Tabelle, die gilt, wenn man den zweideutigen, aber wichtigen Satz der Versicherungsbedingungen so versteht, wie oben unter (a). Darauf ist bis jetzt noch jeder Gutachter reingefallen.


04
Der Unterschied ist enorm. Ich bleibe in dem Beispielsfall mit der Schulter, und mache ein Beispiel. Du hast eine Versicherungssumme von 50.000,00 Euro und eine Progression: Sagen wir mal, die geht so: Invalidität zählt ab dem 26. %-Punkt doppelt, ab dem 51. Prozentpunkt 4-fach. Das wäre jedenfalls nichts Ungewöhnliches.


Variante (a) gibt Dir:

Du hast dann 28 % Invalidität mit der Schulter.

Die erste 25 % zählen einfach. Macht 25 % aus 50.000,00 Euro. Dazu noch 3 %, die doppelt zählen, also 6 % aus 50.000,00 Euro, das wären 3.000,00 Euro. Macht zusammen 15.500,00 Euro.


Variante (b) gibt Dir:

Da hast Du 70 % Invalidität.

Von den 70 % zählen die ersten 25 % einfach: 25 % der Versicherungssumme sind 12.500,00 Euro.
Die zweiten 25 % zählen doppelt: Wie 50 %. Also nochmal 25.000,00 Euro dazu.

Und die letzten 20 % zählen 4-fach, also wie 80 %. Macht nochmal 40.000,00 Euro obendrauf.

Und alles zusammen: 77.500,00 Euro.

Das schaut doch schon ganz anders her!


05
Kein Wunder: Kommt so etwas, muss die Versicherung ein erhebliches Erstaunen äußern wie der erste Mensch. Und dann sucht sie emsig nach Einlassungen, wieso angeblich die "Im-Gelenk-Rechtsprechung" des BGH hier nicht gelten soll.

Keine Sorge:

Fehlende Einsicht in der Versicherung ist überwindbar durch vorhandene Einsicht eines Richters. Das nennt man "Urteil".


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

01
wenn Du mich so weiter lobst, dann fang ich noch zu Stottern an! Das wird sich ja nett ausnehmen: Ein einigermaßen geländegängiges Mannsbild, zwischen 50 und 60 Jahren, trägt Bayerische Trachtenlederhosen, reitet Pferde und fährt Unimog, aber stottert!
Willst Du das? Nicht doch.....!

Unimog war mir klar! Aber ich hier in Schwaben Schaue zu unserem Nachbar-Tier einem Bayrischen "Percheron" und denken: Warum Isländer

Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen.

Die Zeit Investiere ich nächste Woche!

Die Wortgewandt ist unglaublich!

Ich bin / war Rechtshänder, schaffe wenn ich viel Auto fahre das ich links eine Sehnenscheiden Entzündung zu bekommen!

OHA da muss ich mich mal einlesen!

Darauf ist bis jetzt noch jeder Gutachter reingefallen.

Das macht mir nicht gerade Hoffnung.


Der Unterschied ist enorm. Ich bleibe in dem Beispielsfall mit der Schulter, und mache ein Beispiel. Du hast eine Versicherungssumme von 50.000,00 Euro und eine Progression: Sagen wir mal, die geht so: Invalidität zählt ab dem 26. %-Punkt doppelt, ab dem 51. Prozentpunkt 4-fach. Das wäre jedenfalls nichts Ungewöhnliches.


Variante (a) gibt Dir:

Du hast dann 28 % Invalidität mit der Schulter.

Die erste 25 % zählen einfach. Macht 25 % aus 50.000,00 Euro. Dazu noch 3 %, die doppelt zählen, also 6 % aus 50.000,00 Euro, das wären 3.000,00 Euro. Macht zusammen 15.500,00 Euro.

Hat mich jemand verraten? Genau diesen Betrag habe ich bisher Bekommen!


Variante (b) gibt Dir:

Da hast Du 70 % Invalidität.

Von den 70 % zählen die ersten 25 % einfach: 25 % der Versicherungssumme sind 12.500,00 Euro.
Die zweiten 25 % zählen doppelt: Wie 50 %. Also nochmal 25.000,00 Euro dazu.

Und die letzten 20 % zählen 4-fach, also wie 80 %. Macht nochmal 40.000,00 Euro obendrauf.

Und alles zusammen: 77.500,00 Euro.

Das schaut doch schon ganz anders her!

Fehlende Einsicht in der Versicherung ist überwindbar durch vorhandene Einsicht eines Richters. Das nennt man "Urteil".

Mein Rechtsanwalt, hat der Gegenseite das letzte mal gedroht das das das ganze vor Gericht geht!

Ziel ist die Übernahme aller Entstehenden Kosten, inkl. Folgeschäden.


Vielen Dank für deine Tips!


Ist es ein Kräftiger Isländer? Reiten soll gut für den Rücken sein!
 
Grüß Dich, GSXR1983,

also:

01
Es war reiner Zufall, dass ich mit dem Beispiel getroffen habe. Echt!

02
Du schreibst: "Darauf ist noch jeder Gutachter reingefallen" - das macht aber wenig Mut.
Na ja. Das macht schon Mut. Da muss man nur anhand der Versicherungsbedingungen aufzeigen, wie der Gutachter drauf reingefallen ist. Den vernimmt man als Zeugen vor Gericht, da soll er mal sagen, wie er seine 4/10 Armwert oder was auch immer gefunden hat, und dann fragt man nach, ob er die Versicherungsbedingungen überhaupt gelesen hat! Da sagt er sicher: "Die hab ich nie gesehen...!" Dann haben wir's schon. Funktioniert vor Gericht wirklich! Aber man muss den Trick kennen. Drucke den Beitrag mit der "im-Gelenk-Rechtsprung" aus und zeige ihn dem RA. Schlimmstenfalls sagt er grinsend, "den Trick kenn ich schon!" - dann ists ja gut.

03
Der Isländer heißt deswegen so, weil er nach 1 Jahr Island fast nicht von dort zurückgekommen wäre. Damals hatte ich andere Sachen im Kopf: Ein Ingenieursstudium...ich erinnere mich gern an die Zeit: Hatte viel zu tun mit dem Weg vom Volljährigen zum Manne! Und der Unimog hat diese Erziehungsarbeit mit einigem kräftig unterstützt.
Das mit meiner Isländischen Zeit habe ich mal einem Kollegen erzählt. Die Reaktion gab für meinen guten Ruf zuviel nicht her: Er rang die Hände! Verdrehte die Augen zum Himmel! "Ja, wärst Du doch nur bei Deinen Eisbären geblieben! Ach, es wär' uns weiß Gott sehr viel erspart geblieben!"

04
Reiten ist hervorragend für den Rücken, und es ist ein sehr sozialer Sport: Reiten ist, wenn Pferd und Reiter das Gleiche wollen! Aber auch eine ernste Sache, man macht's auf dem Rücken eines anderen Lebewesens. Ich jedenfalls habe keine Rückenprobleme. Eigentlich sollte meine Krankenversicherung mir dafür etwas zuschießen!


05
Deinen Satz "Die Wortgewandt ist unglaublich!" habe ich nicht ganz kapiert. Meinst Du mich oder die Versicherungsbedingungen?



ISLÄNDER
 
:(
Grüß Dich, Sonni 1956!

01 Wann startet die Frist?

Die 3 Monate beginnen ab dem Tag, an dem die notwendigen Unterlagen bei der Versicherung sind. In Deinem Fall liegen sie vor. Das sieht man daran, dass überhaupt ein Gutachten in Auftrag gegeben worden ist.

02 Wo steht das?

In den Unfallversicherungsbedingungen (="AUB"), also das "Kleingedruckte".
In neueren Versicherungsbedingungen erkennt man daran, dass sie nach Ziffern geordnet sind. Bei denen steht es in Ziffer 9.
Die älteren Versicherungsbedingungen erkennt man an §"-Einteilung. Da steht es in § 7.

03
Ich reibe mir die Augen. So schwer kann die Invaliditätsbemessung doch gar nicht sein, wenn es um den Vorschuss geht. Denn dazu braucht man ja nur den Mindestschaden, also den Bodensatz, mit dem man fest rechnen muss. Wo ist denn da eigentlich das Problem?

04
Die Versicherer haben die Frist einzuhalten. Wenn sie es nicht zusammenbringen, einen Arzt zu finden, der ihnen so hilft, dass die Frist eingehalten ist, ist das ihr Problem. Du, da hört man die dollsten Sachen, z.B.: "Wir können doch den Professor nicht mahnen!". Eine kurze Rückfrage: "Uiiii-wo steht denn das im Gesetz? Wird ein Begutachtungsauftrag angenommen, entsteht ein Werkvertrag. Und der ist eben einzuhalten."
Dann sollte mit solchem Unfug Schluss sein.



05
AUFPASSEN: Mit dem, was folgt, können oft 5-stellige Summen bewegt werden.

(a) Wenn die Invalidität bemessen wird, dann hast Du ein Recht. Du kannst verlangen, dass höchstens 1 x pro Jahr, zuletzt zum Ende des dritten Unfalljahres die Invalidität neu bemessen wird. Das ist wichtig, wenn Knochen gebrochen sind, vor allem dann, wenn sie in der Nähe eines Gelenkes gebrochen sind. Und das gilt noch viel mehr, wenn das Gelenk getroffen wurde. Denn diese Verletzungen haben den Hang zur Verschlechterung (Posttraumatische Arthrose wg. Überlastung).

In älteren Versicherungsbedingungen steht: Dieses Recht erlischt, wenn Du nicht innerhalb eines Monates ab Leistungsabrechnung dir das Recht auf Neubemessung vorbehältst. Wenn also die Leistungsabrechnung da ist, bedanke Dich per Einschreiben höflich: Und schreibe: "Das Recht auf Neubemessung behalte ich mir vor".

(b)
zu den beliebtesten Gerüchten gehört der alte Irrtum, maßgeblich sei der Zustand am Ende des 3. Unfalljahres. Diese Behauptung ist falsch. Der BGH sagt es anders. Maßgeblich ist: Stand am Ende des 3. Unfalljahres UND ZUSÄTZLICH alle, mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Verschlechterungen.

Posttraumatische Arthrosen, die am Ende des 3. Unfalljahres "voll erblüht" sind bekommt man so mit rein.

(c)
"Mist! Da bräuchte ich einen eigenen Gutachter. Aber wer zahlt den? In den Versicherungsbedingungen steht dazu nichts. Also - bleib ich darauf sitzen?"

Antwort: "Oh Nein! Was im Kleingedruckten steht, das gibt Dir § 188 VVG. Der verweist auf § 85 Abs. 1 und 3 VVG. Und da steht sinngemäß: Diese Arztkosten muss der Versicherer erstatten".


ISLÄNDER


Hallo Isländer

Danke für deine Tipps,kann nur nicht mehr solange und häufig am PC sitzen.
ZU 1 Ich habe die Invalidität um den 10.10.2014 gestellt und dann kam von der UV das sie gerne bei der Schwere der Verletzungen ein Gutachten von der Klinik wo ich operiert wurde haben möchten.Das wurde dann von denen am 23.10. an gefordert.Nachdem ich 4 Wochen auf nen Termin wartete rief ich die UV an um zu erfahren wann es beantragt wurde und bekam die Antwort das es bereitz dasein müßte und ich jeden Tag damit rechnen kann.Ich rief dann mittlerweile Ende November in der Chirugischen ABTL. der Klinik an und mir wurde gesagt das die mit mir den Termin zum 5.12. vereinbaren.da war ich auch und der Arzt meinte das er in den Jahr das Schreiben nicht schafft da er noch 4 Gutachten in Arbeit hat und versprach mir Anfang des Neuen Jahres es zu tun.
Nun bekam ich die Tage nen Brief von der UV das die den Arzt gemahnt haben und sich sofort mit mir in Verbindung setzen wenn das Gutachten da ist und ich ne Kopie zur Stellungnahme erhalte.Das soll dann ja zügig gehen.

Mein Orthopäde der ja den Invaliditätsantrag ausfüllen sollte konnte nur Aussagen zu den jetzigen Zeitpunkt machen und übernimmt jetzt die Rötgenkontrollen.Auch mein Fuß sowie Narben werden untersucht und weil es schlecht heilt bekam ich Ultraschallbehandlungen.

Mein DA Chirug war einfach schrecklich nur Röntgen und Bilder an gesehen und trotz Krankentransport 2 Stunden bei Termin gewartet,da gehts schlimmer wie auf nen Ameisenhaufen zu.Bekam keine Tipps wegen Verhalten und keine Antworten zu meinen Medikamenten.Das habe ich dann über den HA laufen lassen der ja auch ,wie KG ,zu mir ins Haus kam.

Zu 2.Ich habe ne ganz neue UV mit Malteser Hilfsdienst und Krankenhaustagegeld ,was ohne Probleme nach OP und während der medizinischen Heilmaßnahme in der Reha gezahlt wurde. Außerdem noch eine one alles die zum Zeitpunkt 2 Jahre lief, mit gleicher Invaliditätssumme und 525 Progression.

Zu 3 Ich denke auch das die ohne Bemessung vom Gutachter anhand Tabellen schon selber draufkommen müßten das ich was zurück behalten werde schließlich habe ich denen die Verschreibungen in Kopie von der KG und Verschreibung des Rollstuhls auf 5 Jahre mit geschickt

ZU 4 Die können ja nun nichts dafür wenn es mit den Gutachten nicht so schnell geht denn die haben ja auch den Arzt an gemahnt.

Ich werde mich auf keinen Fall mit den Bescheid zufrieden geben und mich immer schön untersuchen lassen.
Beim messen der Beine gibt es nur 1 cm am Knöchel Unterschiedobwohl eigentlich das linke wegen des Knietep dicker sein sollte.Ich dachte das das verunfalltete dünner wegen Muskelabbau sein sollte weil ich ja kaum gehen kann und für 500 Meter ca ne 1/2 Stunde brauche und dann vor Schmerzen trotz Morphin nicht weiter kann und auch völlig schlapp bin .Selbst meine Rückenprobleme sind durch die Schonhaltung links viel schlimmer sodas ich eine Woche in der Schmerklinik war und neu ein gestellt wurde ,was meinen Schmerzarzt nicht passte.

Ich denke das ich mit meinen Orthopäden und HA gut versorgt bin und mein Schmerzarzt und die Psychologin tun ja auch ihr bestes um mich wieder auf die Beine zu bekommen.

Aber mit fast 59 ist das nicht so leicht grad mit Arthrosen in WS,Knie und Hände.Kann vor Schmerzen kaum stehen ,Hausarbeit muß ich Hilfe haben und letzt wollte ich nur Müll rausbringen und bin voll auf die Knie und Hände gestürzt.Gott sei Dank nichts Großes passiert.

Laufen ohne Rollator wird es sicherlich kaum noch geben ,was ich vor her noch erhoffte.
Will meine Familie mich zum größeren Ausflug mit nehmen bleib ich lieber Zuhause weil es mich streßt auf Hilfe an gewiesen zu sein weil das nur mit Rollstuhl möglich ist.
Ich will nur hoffen das die die Vorerkrankungen die nichts mit den Unfall zu tun haben nicht mit berücksichtigt werden und mir zuviel deshalb ab gezogen wird.
Beim Gutachten zählten ja haubtsächlich nur die Unfallverletzungen und es wurde nichts nach den vorheriger Verletzung des Sprunggelekes von vor 25 Jahren gefragt denn da hab ich Röntgenbilder wo keine Arthrose oder Beeinträchtigungen fest gestellt wurde.

Sollte später zum 3 Jahrestag nochmal ein Gutachten gefordert werden ist mir klar das die UV das übernimmt.

Leider ein Roman geworden aber ich habe Konzentrationsprobleme und kann mich schlecht und kurz schwer ausdrücken oder wiederhole viel.

Hoffe du hast ein Gutes Neues Jahr vor dir und hast nicht zuviel Sreß ,auch eine Gute Gesundheit möchte ich dir noch mit geben.

Danke für Deine Hilfen die immer sehr gut im Forum ankommen.

LG aus Hamburg wünscht SONJA
 
Grüß Dich, Sonni 1956!

Jetzt weiß ich gar nicht so recht: Was willst Du jetzt von mir wissen?

Übrigens, kleiner Tipp: Deinen Beitrag kann ich nur mit Mühe lesen. Ab und zu "Punkt und Komma": Dann werden Deine Texte leichter lesbar, und Du wirst sicher mehr gute Antworten bekommen! o.K.-?

ISÄNDER
 
Hallo Sonni,

:(
1 Ich habe die Invalidität um den 10.10.2014 gestellt und dann kam von der UV das sie gerne bei der Schwere der Verletzungen ein Gutachten von der Klinik wo ich operiert wurde haben möchten.Das wurde dann von denen am 23.10. an gefordert.Nachdem ich 4 Wochen auf nen Termin wartete rief ich die UV an um zu erfahren wann es beantragt wurde und bekam die Antwort das es bereitz dasein müßte und ich jeden Tag damit rechnen kann.Ich rief dann mittlerweile Ende November in der Chirugischen ABTL. der Klinik an und mir wurde gesagt das die mit mir den Termin zum 5.12. vereinbaren.da war ich auch und der Arzt meinte das er in den Jahr das Schreiben nicht schafft da er noch 4 Gutachten in Arbeit hat und versprach mir Anfang des Neuen Jahres es zu tun.
Nun bekam ich die Tage nen Brief von der UV das die den Arzt gemahnt haben und sich sofort mit mir in Verbindung setzen wenn das Gutachten da ist und ich ne Kopie zur Stellungnahme erhalte.Das soll dann ja zügig gehen.

Der Zeitraum stimmt mit meinem überein! Ein Gutachten dauert mind. 3 Monate!

Da das Krankenhaus in dem ich erst behandelt wurde nicht mehr besteht musste ich zu einem anderen!

Die Ärzte kannten mich nicht und waren aufgeschmissen mit mir!

Die Begutachtenden Ärzte Interessierten sich nur für die mitgebrachten Erstbefunde und natürlich Ihre eigenen Röntgenbilder!

Bekannte meinen das ich im Dunkeln mittlerweile grünlich schimmere

Mein Orthopäde der ja den Invaliditätsantrag ausfüllen sollte konnte nur Aussagen zu den jetzigen Zeitpunkt machen und übernimmt jetzt die Rötgenkontrollen.Auch mein Fuß sowie Narben werden untersucht und weil es schlecht heilt bekam ich Ultraschallbehandlungen.
Das interessierte bei mir die begutachtenden Ärzte nicht !

Die UV's haben alle unterscheide!

Ein Insider meinte zu mir das deren Begutachtung, so komplex wäre das Sie es selbst nur einmal verstehen!

Zu 3 Ich denke auch das die ohne Bemessung vom Gutachter anhand Tabellen schon selber draufkommen müßten das ich was zurück behalten werde schließlich habe ich denen die Verschreibungen in Kopie von der KG und Verschreibung des Rollstuhls auf 5 Jahre mit geschickt
Der Begtutachtende Arzt in LB verabschiedete mich mit den Worten das es nett wäre das ich Ihm die CD etwas überlasse damit er sich einarbeiten könne, " Denn ersts dann könnte er sagen pob überhaupt spätfolgen übrig bleiben Ich habe 4 Gebrochene Wirbel! Die zum Glück noch zusammen halten!

Ich werde mich auf keinen Fall mit den Bescheid zufrieden geben und mich immer schön untersuchen lassen.
Beim messen der Beine gibt es nur 1 cm am Knöchel Unterschied obwohl eigentlich das linke wegen des Knietep dicker sein sollte.Ich dachte das das verunfalltete dünner wegen Muskelabbau sein sollte weil ich ja kaum gehen kann und für 500 Meter ca ne 1/2 Stunde brauche und dann vor Schmerzen trotz Morphin nicht weiter kann und auch völlig schlapp bin .Selbst meine Rückenprobleme sind durch die Schonhaltung links viel schlimmer sodas ich eine Woche in der Schmerklinik war und neu ein gestellt wurde ,was meinen Schmerzarzt nicht passte.
Abwarten, die Ärzte wissen dann ob dir etwas schmerzen kann ober nicht!


Ich denke das ich mit meinen Orthopäden und HA gut versorgt bin und mein Schmerzarzt und die Psychologin tun ja auch ihr bestes um mich wieder auf die Beine zu bekommen.
Du musst dich geborgen fühlen, das Mentale ist das wichtigste auf dem Weg der Besserung!

Aber mit fast 59 ist das nicht so leicht grad mit Arthrosen in WS,Knie und Hände.Kann vor Schmerzen kaum stehen ,Hausarbeit muß ich Hilfe haben und letzt wollte ich nur Müll rausbringen und bin voll auf die Knie und Hände gestürzt.Gott sei Dank nichts Großes passiert.
Glück gehört immer dazu!

Ich bin etwas über 30 und traue mich ohne Rückenprotektor nicht mehr auf mein Fahrrad und bei Odin ich fahre nur noch gemütlich Radwege!

Laufen ohne Rollator wird es sicherlich kaum noch geben ,was ich vor her noch erhoffte.
Will meine Familie mich zum größeren Ausflug mit nehmen bleib ich lieber Zuhause weil es mich streßt auf Hilfe an gewiesen zu sein weil das nur mit Rollstuhl möglich ist.
Vergiss das ganz schnell wieder! Arschbacken zusammen und schieben lassen! Am sozialen geschehen immer Teilnehmen! Lasse dich nicht zurück trängen!

Sollte später zum 3 Jahrestag nochmal ein Gutachten gefordert werden ist mir klar das die UV das übernimmt.
Besser Anfragen ob noch eines erstellte werden soll! und wie Isländer schrieb gewisse Grundsätze immer mit einbringen!

Leider ein Roman geworden aber ich habe Konzentrationsprobleme und kann mich schlecht und kurz schwer ausdrücken oder wiederhole viel.


So ich habe nun etwas meinen Senf dazu gegeben!

Die besten wünsche! Nicht aufgeben nicht zurück ziehen!


MfG


GSXR
 
Hallo Isländer

Ich habe dir zu deinen Fragen was erklärt.Ich denke nicht das meine UV bevor das Gutachten da ist schon was zahlt .
Es gibt doch bestimmt Brüche wo klar ist das man was zurück behält.Hoffe das der Arzt sich umgehend an der Bewertung des Gutachten macht ,er meinte allein die Unterschenkelfraktur würde schon 2/7 Fußwert bringen und dann kommt ja noch das Sprunggelenk und Volkmannsche Dreieck dazu.Werde berichten wenn ich das Gutachten erhalte auch grad wenn nicht alles berücksichtigt wird kann ich dazu noch Stellung nehmen.
LG SONJA
 
Hallo Sonja,

mein Gutachten müsste auch diese Woche fertig werden! Werde ich am Dienstag mal anrunfe!

Bei mir sind es zum Glück 2, PUV und Gegenseite!

So kann ich immer ein Gutachten gegenüber stellen. Die Ärzte halten sich da mit Ihren Aussagen meist sehr bedeckt!

MfG


GSXR
 
Hallo Gsxr 1983

Ich hatte ja Glück das ,das Gutachten von der Klinik gefordert wurde, wo ich 3 Wochen stationär nach der OP war und mein Stationsarzt der bei der OP dabei war, das Gutachten verfassen soll.
Er hatte mir versichert das Anfang des Jahres zu Schreiben,mal sehen ob es schneller nach Mahnung der UV geht.Allein auf den Termin warten waren schon 6 Wochen und hätte ich im KH nicht selber angerufen hätte es noch länger gedauert.

Leider ist es bei dir ja anders verlaufen und wenn die dich nicht kennen müssen die sich ja in den Unterlagen ein arbeiten.
Wozu gehe ich denn zum Arzt nicht nur die Knochen müssen wieder wachsen auch die Sehnen und Bänder und wenn dann hinterher ne Fehlstellung raus kommt hat keiner Schuld.
Ich bekam extra ein für mich eine feste Schiene die ich Nachts tragen mußte ,das sich mein Fuß nicht zum Spitzfuß entwickelt und die hat über 1500 Euro gekostet das wurde gleich im KH veranlasst genauso das ich den Rollstuhl noch am Heiligabend erhalte.

Da werde ich im Sommer auch das Material entfernen lassen wenn es mir gut geht ,den Termin kann ich über die Orthopädische Chirugie selber machen wenn ich mich dort vor gestellt habe .

Meine erneuten Röntgenbilder wurden ein gescannt , neues brauchte nicht gemacht werden weil ich eine Woche vorher bei meinen Orthopäden war ,der ja auch bei der Weiterbehandlung immer auf die Beweglichkeit und Schwellungen ein Auge drauf wirft.Und da alles nicht so schnell zusammen wächst wurde ne Ultraschall Behandlung veranlaßt.

Da ich chronischer Schmerzpatient seid 5 Jahren bin wird auch immer mal zwischen durch bei Verschlechterung ein erneutet MRT oder Röntgen veranlaßt.
Bin in einen Ärztehaus wo Rehasport ,ne Praxisklinik und alle Ärzte zusammen Arbeiten,da werden die Röntgenbilder sofort per Mail zu meinen Arzt geschickt und ich lasse die mir zusätzlich noch immer ausdrucken und die Berichte kopieren.

Ich komme ja kaum damit klar,das ich vieles nur ein geschränkt oder nicht mehr machen kann ,aber ich werde bald 60 Jahre mit über 30 finde ich es noch schlimmer.

Bin ja auch schon seid Anfang 2012 EMR und muß Morgen noch zum Orthopädischen Gutachten .Das Psychologische hatte ich Anfang Dezember wegen meiner PTBS und der Depressionen sowie Somatische Schmerzstöhrung.Die EMR war bis 31.1.2015 begrenzt und da in der Reha nur Mist vom Psychologen ,der mich gar nicht kennt ,geschrieben wurde muß ich zu den Gutachten.
Habe aber ein gutes Gefühl denn ich habe eine Psychologin ,wo ich zur Verhaltenstherapie gehe ,die alles wiederlegen kann.Komme ja kaum ZUhause alleine klar und mein Mann und Sohn müssen mir vieles abnehmen,grad wenn ich sonen Termin wie Morgen habe bin ich hinterher zu nichts zu gebrauchen.
Beim psychologischen Gutachten mußte meine Schwiegertochter rein geholt werden ,die ich als Begleitperson mit genommen habe .Nach 1/2 Stunde kann ich nicht mehr und bringe alles durch einander weil ich nicht mehr belastbar bin ,selbst wenn ich in die Stadt muß kommt einer mit.
Mein HA und Familie sind am überlegen ob ich tagsüber schon Hilfe brauche ,grad wenns mir nicht gut geht ist Essen und pünktliche Medikamentennahme mir egal.Bin ja froh wenn ich evtl 2 Termine schaffe,
dann brauche ich aber den nächsten Tag Ruhe und muß die Beine hoch legen weil ich unerträgliche Schmerzen habe die man auch mit Morphin nicht im Griff bekommt.

Will nicht jammern ,anderen gehts noch schlechterIch muß nur Lernen mit meinen Kräften zu Hazshalten und nicht gleich wenns besser geht mich zu überfordern.

Bin gespannt wer erst sein Gutachten erhält und wann die UV dann zahlt ,denke die brauchen dann wieder Zeit bis alles durch ist.

LG und gute Besserung SONJA
 
Grüß Dich, Sonni1956,


Du schreibst: "Nach 1/2 Stunde kann ich nicht mehr und bringe alles durch einander weil ich nicht mehr belastbar bin, selbst wenn ich in die Stadt muss kommt einer mit."

Das bedeutet:

Wenn Du Dich auf etwas konzentrierst, dann geht das am Anfang vielleicht. Aber dann
wird es langsamer, man bleibt "hängen", und die Fehlerrate steigt. Am Ende steht man da, der Schweiß läuft runter, und alles, was man noch tun kann, das ist "geradeaus schauen und ein Löchlein in die Luft starren".

Diesen Effekt ("Vigilanz-Defizit") kann man gut messen. Das geht mit neuropsychologischen Testverfahren.

Nun kann man sich selbst nicht gut einschätzen, wenn's um die eigene Leistungsfähigkeit geht, aber - wenn es so ist, dann sehe ich wenige Probleme mit de Rente.

ISÄNDER
 
Top