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CPRS und keine weiteren Therapien

Kaaren

Mitglied
Registriert seit
8 März 2013
Beiträge
79
Ort
NRW
Hallo Forumsuser,
ich habe seit April ein CRPS an der rechten Hand (häuslicher Unfall), hatte Lymphdrainage, KG und Ergotherapie, medikamentös verschiedene Schmerzmedikamente, derzeit Diclophenac und Amitryptilin.
Ein Antrag auf Behandlung außerhalb der Regelfalls wurde von der Krankenkasse jetzt abgelehnt. Meine Erkrankung und die aufgeführte Diagnose ( M89.04, RG http://www.icd-code.de/icd/code/M89.0-.html ) gehört lt. Krankenkasse nicht zu den Erkrankungen/Diagnosen, die eine langfristige Genehmigung erlauben. Unterschrieben von einer Sachbearbeiterin. Das Schreiben meines Arztes war aber an den MDK gerichtet.
Es wurde mir von anderer Stelle geraten, mich an einen Schmerztherapeuten zu wenden. Kennt jemand einen guten Schmerztherapeuten, evtl Neurologen im Raum Köln oder in Speyer, der sich mit CRPS auskennt.
Vielen Dank
Karen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kaaren,
die Infos deines Links sind von 2013.
M.W. gab es 2017 zur Langfristverordnung Änderungen.
LG
 
Hallo HWS-Schaden,
danke, ich habe es (von 2017) gefunden.
Die SB schrieb in der Ablehnung: >Übrigens: Sie brauchen von uns keine Genehmigung, wenn Ihre Erkrankung unter die Bundesweit vereinbarten Genehmigungsgruppen für "Besondere Versorgungsbedarfe" fällt. Sprechen Sie bitte Ihren Arzt darauf an. <
Ich hatte dieses Ablehnungsschreiben an den Arzt weitergeleitet. Die Praxis winkte ab, es würde sein Budget belasten, ich könne einen Widerspruch versuchen.
VG Karen
 
Wenn es unter die "Genehmigungsgruppen für >>Besondere Versorgungsbedarfe<< " fällt - und das kannst du ja nachschauen, dann benötigst du keine Genehmigung mehr wie vor 2017, vor allem belastet die Verordnung für Physio das Budget des Arztes gar nicht mehr, wenn du besonderen Versorgungsbedarf hast.
Meine Erfahrung ist, dass sich die Arztpraxen selber nivht gut auskennen. Meine Langfristgenehmigung (vor 2017) wurde manchmal bestaunt, gedreht und gewendet als sei es etwas vom anderen Stern. Mein Hausarzt hatte sowas noch nie zu Gesicht bekommen.
 
Hallo HWS-Schaden,
ja, Morbus Sudeck (CRPS) fällt unter die Genehmigungsgruppen für >> Besondere Versorgungsbedarfe <<, dann hoffe ich mal, dass die Ärzte mir die weiteren Verordnungen geben.
VG Karen
 
Hallo Karen,

in einer Veröffentlichung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum Thema „Langfristiger Heilmittelbedarf / Besonderer Verordnungsbedarf (ehemals Praxisbesonderheiten) findet man eine aktuelle Diagnoseliste (Letzte Aktualisierung: 30.05.2017)

Hier der Link zur Liste: http://www.kvsa.de/fileadmin/user_u...7_06_01_Heilmittel_Diagnoseliste_Mai_2017.pdf

Auf Seite 11 steht folgendes zu CRPS:
M89.0- Neurodystrophie [Algodystrophie]; Physiotherapie: EX2/EX3 LY2/PN; Ergotherapie: SB2/SB6; längstens 1 Jahr nach Akutereignis;

Warum in der Diagnoseliste nicht die schon seit mehr als 20 Jahren international vereinbarte Diagnosebezeichnung „CRPS“ verwendet wird, ist mir wirklich ein Rätsel. Der Eintrag: „längsten 1 Jahr nach Akutereignis“ zeigt eindeutig, dass diejenigen, die diese Liste erstellt haben, nicht wirklich begriffen haben, dass es sich bei einem langjährigen Verlauf eines CRPS um eine schwerwiegende Erkrankung mit einem dauerhaften Behandlungsbedarf handelt.

Es wäre toll, wenn es einen Weg geben würde, den Eintrag "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" zu löschen, damit man als Betroffener nicht jährlich wiederkehrend diese Auseinandersetzung mit der KK bzw. dem MDK führen müsste.

Aufgrund dieser Eintragung argumentiert Deine KK und lehnt eine Fortführung der Physiotherapie ab.

Ich kann Dir nur zu einem fristgerechten Widerspruch raten!!!

Ganz wichtig dabei ist, dass Dein behandelnder Arzt Dich dabei unterstützt. Vielleicht schaffst Du es, von ihm nochmals ein Schreiben/Befund zu erhalten, in dem er dokumentiert, dass die Schwere und Dauerhaftigkeit Deiner Erkrankung eine dauerhafte Verordnung einer Physiotherapie erforderlich macht.

Viel Erfolg
Liebe Grüße
Mady
 
Hallo Mady,
danke für deinen Beitrag und den Link.
*was ist eigentlich "das Akutereignis"? Die Fraktur war im Frühjahr 2017, die Diagnose CRPS und die diesbezügliche, intensivierte und gleichzeitig schonende Behandlung folgte aber erst deutlich später. Welcher Zeitpunkt zählt nun?
*Bei mir ist das "eine" mögliche Jahr der Therapie noch gar nicht ausgeschöpft. Deshalb werde ich versuchen, weitere Heilmittelverordnungen ohne Widerspruch zu bekommen.
*Ich hatte bei der Krankenkasse heute unterschiedliche Auskünfte erhalten und deshalb um eine schriftliche Stellungsnahme gebeten, mit der ich dann meinen Arzt überzeugen will, auf die warte ich nun.
VG Karen
 
Hallo Karen,

über den Zeitpunkt für das Akutereignis kann man unterschiedlicher Ansicht sein. Ich sehe es auch eher wie Du und würde versuchen, meinen Arzt zu überzeugen, dass er zunächst noch weitere Verordnungen ausstellt.

Für den Zeitpunkt nach dem einen Jahr ist das Problem aber nicht vom Tisch. Entweder Du führst parallel den Widerspruch gegen die Entscheidung Deiner KK oder Du beantragst nach der letzten Verordnung erneut eine Langfristgenehmigung bei Deiner KK.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass bei Dir die Verordnungen ausreichen, Deine Symptome zurückgehen und es Dir so gut geht, dass Du keine Physiotherapie mehr brauchst, ich wünsche es Dir.

Wenn es nicht so ist, musst Du allerdings weiter um Langfristgenehmigungen kämpfen. Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum für CRPS diese unsinnige Einschränkung „längstens 1 Jahr nach Akutereignis“ angeführt ist.

Es gibt einige CRPS-Betroffene, deren Anträge auf Langfristgenehmigung immer wieder von den KK genehmigt werden, einfach machen es uns die KK in den meisten Fällen aber nicht, es muss jährlich neu beantragt werden und oft geht es nur über einen Widerspruch.

Vielleicht findest Du in den nächsten Wochen einen Schmerztherapeuten, der Dir hilft und vielleicht auch andere Verordnungsmöglichkeiten anbieten kann.

Liebe Grüße und einen schmerzarmen Tag

Mady
 
Hallo Mady, hallo HWS-Schaden,
ich habe nun weitere Rezepte für KG und MLD.
Danke für eure Beratung.
VG Karen
 
Super, Kaaren, das freut mich.
Und danke sehr für die Rückmeldung!

Hast du Langfristverordnungen (oder wie es nun heißt) bekommen für 1 Jahr oder wie sieht das (inzw.) aus?
Danke schonmal für die Info.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,
die Krankenkasse hat mir ein Schriftstück geschickt, in dem steht, dass CRPS zu den Diagnosen mit besonderem Versorgungsbedarf gehört und dass längstens bis zu einem Jahr Therapie möglich ist. Da das eine Jahr noch nicht abgeschlossen ist, hat mir nun mein Hausarzt die Verordnungen zu MLD und KG ausgestellt.
VG Karen
 
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