Hallo Skora,
die Feststellungen der Klinik in BO sind mehr als bedenklich. Dies kann man nicht nachvollziehen, da es sich dort doch um eine Abteilung handelt, die Menschen mit Schmerzen helfen sollen.
Man sollte doch zumindest erwarten können, dass sie sich bezüglich der Diagnosekriterien an die vorhandenen Leitlinien halten. Diese zeigen ganz deutlich auf, dass eine negative bildhafte Diagnostik (Szintigrafie, Röntgen oder MRT) nicht dazu führen darf, ein CRPS auszuschließen.
Des Weiteren sollte man erwarten, dass nachgewiesene und dokumentierte Kriterien beim Gesamturteil berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Bewertung von Zuständen während einer Begutachtung, die sich nur aufgrund von Schmerzmitteln oder sonstige Therapien verändert bzw. verbessert haben.
Viel Kraft für die weitere rechtliche Auseinandersetzung.
Liebe Grüße
Mady