Hallo,
ich habe damals einen Arzbericht bekommen mit Datum angenommen 5.5.2007 der Bericht ist an mich gerichtet.
Nun habe ich Einsicht genommen in die Gerichtsakte.
Die Gerichtsakte enthält den Arztbericht vom 5.5.2007 auch.
Einzige Abweichung, der Arzbericht in der Gerichtsakte ist um eine halbe Seite kürzer. Bestimmte teile des Arztberichtes den ich erhalten habe fehlen in dem
Arztbericht der Gerichtakte! Auch ist der Arztbericht der Gerichtsakte nicht unterschrieben.
Ich hab auch meine Theorie, warum der Arztbericht abweicht!
Meine Frage nun, dürfen die das dürfen die aus einem ursprünglichen Arztbericht zeilen wieder löschen? Der vorhandene Inhalt ist gleich nur fehlen
eben entscheidende Inhalte im Bericht der Gerichtsakte.
Die Inhalte die Fehlen sind die einbezogenen Fremdbefunde.
Dürfen die das? Ich sehe das als Urkundenfälschung.
ich habe damals einen Arzbericht bekommen mit Datum angenommen 5.5.2007 der Bericht ist an mich gerichtet.
Nun habe ich Einsicht genommen in die Gerichtsakte.
Die Gerichtsakte enthält den Arztbericht vom 5.5.2007 auch.
Einzige Abweichung, der Arzbericht in der Gerichtsakte ist um eine halbe Seite kürzer. Bestimmte teile des Arztberichtes den ich erhalten habe fehlen in dem
Arztbericht der Gerichtakte! Auch ist der Arztbericht der Gerichtsakte nicht unterschrieben.
Ich hab auch meine Theorie, warum der Arztbericht abweicht!
Meine Frage nun, dürfen die das dürfen die aus einem ursprünglichen Arztbericht zeilen wieder löschen? Der vorhandene Inhalt ist gleich nur fehlen
eben entscheidende Inhalte im Bericht der Gerichtsakte.
Die Inhalte die Fehlen sind die einbezogenen Fremdbefunde.
Dürfen die das? Ich sehe das als Urkundenfälschung.