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Dürfen Arztberichte verändert werden?

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo,
ich habe damals einen Arzbericht bekommen mit Datum angenommen 5.5.2007 der Bericht ist an mich gerichtet.
Nun habe ich Einsicht genommen in die Gerichtsakte.
Die Gerichtsakte enthält den Arztbericht vom 5.5.2007 auch.
Einzige Abweichung, der Arzbericht in der Gerichtsakte ist um eine halbe Seite kürzer. Bestimmte teile des Arztberichtes den ich erhalten habe fehlen in dem
Arztbericht der Gerichtakte! Auch ist der Arztbericht der Gerichtsakte nicht unterschrieben.

Ich hab auch meine Theorie, warum der Arztbericht abweicht!
Meine Frage nun, dürfen die das dürfen die aus einem ursprünglichen Arztbericht zeilen wieder löschen? Der vorhandene Inhalt ist gleich nur fehlen
eben entscheidende Inhalte im Bericht der Gerichtsakte.

Die Inhalte die Fehlen sind die einbezogenen Fremdbefunde.
Dürfen die das? Ich sehe das als Urkundenfälschung.
 
Hallo Espresso,

ich sehe das genauso wie du ... Irgendjemand muss den Bericht gefälscht haben. Du solltest mit deinem Anwalt Rücksprache nehmen, das Gericht darauf hinweisen und ggf. sogar eine Strafanzeige stellen.

Die Frage ist nur: Wer hat den Befund gefälscht? Wenn es dein Befund ist, hast du bzw. dein Anwalt ihn ans Gericht weitergegeben, oder? Dann könnte ja nur dein RA bzw. jemand beim Gericht den Befund gefälscht bzw. abgeändert haben? Das kommt mir doch sehr unwahrscheinlich vor ... Oder wurde der Befund direkt vom Gericht beim Arzt eingefordert und der Arzt hätte die Abänderung selbst vorgenommen?

Anscheinend hast du ja schon jemanden im Verdacht?

Ich würde dem auf jeden Fall nachgehen!

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Ein Arztbericht ist wie die Patientenakte ein Dokument und darf nicht nachträglich verändert werden. Wenn der Eintragende beispielsweise ein Medikament falsch eingetragen hat, weil er sich vertan hat, dann muss das leserlich durchgestrichen und an der Stelle abgezeichnet werden. Wenn etwas weggelassen wird, dann verstößt man gegen die Grundsätze der Dokumentation. Eine Dokumentation muss wahrheitsgemäß, zeitnah und leserlich erfolgen und außerdem die wesentlichen Befunde enthalten.

Das Problem ist leider oft, dass der Patient die Arztbriefe oder Patientenakte nicht bekommt und/ oder kontrollieren kann. Wird einfach etwas weggelassen oder falsch notiert, muss man für Berichtigung sorgen und da wird es oft schwer.

Schriftlich um Korrektur bitten.......

Normalerweise sollte man sich bei jedem Arztbesuch die Eintragungen zeigen lassen, da häufig schlampig dokumentiert wird und dann hat man nur Rennerei und Ärger......
 
Ich hab damals die arztberichte ( Klinik)auch zugeschickt bekommen.
Der den ich meine enthält Fremdbefunde. Wie Röntgenuntersuchungen
Labor die aufgenommen waren in dem ich Demokratie das ich hatte.
Mittlerweile befinde ich mich im Prozess gegen die Klinik .
Das Gericht hat damals die Arztberichte von überall angefordert.
Nun habe ich beim neu sortieren festgestell das der Arztberichte in der Gerichtsakte abweicht von dem Exemplar das ich hatte . Mit r ist es eigentlich nur aufgefallen wei mein Original 4 Seiten hatte und das in der Gerichtsakte nur 3 1/3 Zeilen.
Es fehlen die Fremdbefunde. Diese sind zum Teil zwar von den jeweiligen Ärzten in der Akte enthalten aber nicht mehr im Arztberichte zusammengefasst.
Der Arztberichte wurde also verändert.
Die fehlenden Befunde sind in Bereichen für mich Beweise die meine Behauptungen stützen. Weil wies ja so ist bei so ner Sache wird verdreht und gelogen das sich die Balken biegen. Diese Befunde in diesem Bericht würden einiges relativieren wie verschwundenes Labor und Behauptungen .
 
Hallo Espresso,

ich würde eine Kopie des Arztberichts machen, der bei Gericht nicht vollständig ist, und diesen bei Gericht einreichen (vorher, nicht erst bei Verhandlung).

Dies hab ich nicht verstanden, da war vermutlich die Selbstkorrektur des Schreibprogramms tätig:
"Der den ich meine enthält Fremdbefunde. Wie Röntgenuntersuchungen
Labor die aufgenommen waren in dem ich Demokratie das ich hatte."

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,

in meinem Rechtssinn würde ich sagen, hier wird betrogen. Aber das ist mein Rechtsempfinden.

Beispiel:
Mein §109 Gutachter hat festgestellt, dass die Akten bei Gericht unvollständig und Manipulierbar sind.
Hat zu Beantwortung der restlichen Fragen, vom Gericht alle Unterlagen angefordert.
Dem wurde dann nachgekommen.

Trotzdem was scherte es Frau Richterin Reif von der 4 Kammer des SG Augsburg - Nichts!
Ging auf die Ausführung nicht ein, nicht mal der Hinweis der RA das auch das BfI -Datenschutzbeauftrage-
es so sehe und das geprüft wird.

Das Gerichtsgutachten von Dr. Löster aus München mit den unvollständigen Akten wird Gegenstand Ihrer Entscheidung.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass Aktenbetrug in dt. Sozialgerichten / bei Sozialträgern
als Spielerei gesehen wird und die verantwortlichen Politiker gerne zusehen.
 
@hws danke für die Antwort und ja es war die " Autokorrektur " ich war so verdattert das mir die Sache nach 5 Jahren erst aufgefallen ist.

@oerni
Ist ja Hammer wenn ein Gericht so was übergeht ! Du machst mir ja Hoffnungen , weil ich und mein Anwalt wissen ohne Verhandlung das der Richter befangen ist. Es reicht nur nicht um dagegen vorzugehen.
Ich zeig das jetzt mal meinem Anwalt . Mir wird es aber insgesamt jetzt bunt!
Ist doch schon das schlechtachten vom Sachverständigen in einem Fremdprozess als Beweis aufgetaucht. Ich wurde dann von der Fremdperson bzw den Anwälten kontaktiert.
 
Hallo Espresso,

ich hatte einen Arztbrief vom KH bekommen, in dem fehler enthalten waren.
Nach meinem Hinweis bekam ich einen Neuen Arztbrief in den die Fehler Korrigiert waren
dafür stand neben dem Datum "Geänderte Fassung"

Wie das bei Gericht usw. ist weis ich nicht.
Möglich das auch bei deiner BG der Brief "fehlerhaft" hinterlegt ist.

Ich würde dem Gericht gg. über deinen Anwalt auch den Brief zukommen lassen den du hast.

Grüße Michi
 
Hi michi,
danke für diese Info. Das hatte ich mich gerade gefragt. Habe letztens auch ne Bericht in Kopie erhalten, wo was falsch drin stand. Ob Absicht oder versehen will ich gar nicht beurteilen, ich habe um Richtigstellung gebeten und noch nix neues gehört.
Theoretisch muss der Bericht korrigiert und erneut zur BG geschickt werden - so meine Vorstellung - und der alte Bericht damit ungültig sein.
Hoffe, das geschieht so. Ansonsten muss ich meine Korrektur der BG schicken, wobei das aber immer doof kommt, denke ich.

Die "gekürzten" Arztbriefe von dir, Espresso, würden mich auch irritieren und ich es dem Gericht mitteilen...
LG Ellen
 
Danke für eure Antworten, in dem Fall geht es um Arzthaftung, die veränderten Dinge dürften bei den Sozialgerichtl. Verfahren keine Auswirkung haben.
Mein Anwalt meint allerdings, das wohl die Richter das mit den nachgebesserten Berichten oft nicht so eng sehen wie ich vor allem weil das ja noch vor 2012 war.
Es steht ja im Bericht grundsätzlich medizinisch jeweils nichts falsches drin, nur hat eben das "Weglassen" bestimmter Dinge eben Auswirkung bei Aufklärungsfehlern etc.
Ich kann das alles nicht verstehen, wenn ich mir denke das manch einer schon eingesperrt wurde weil er irgendwelche Urkunden gefälscht hat und in diesen Bereichen sind die Herrschaften geschützt obwohl es um Existenzen geht.
 
hallo Espresso,

ich kann nur dringend empfehlen, was auch HWS-Schaden dir riet. Den die vorliegenden Bericht in Kopie mit entsprechenden Hinweis ans Gericht und die Akte vervollständigen.

Mein Anwalt meint allerdings, das wohl die Richter das mit den nachgebesserten Berichten oft nicht so eng sehen wie ich vor allem weil das ja noch vor 2012 war.
Es steht ja im Bericht grundsätzlich medizinisch jeweils nichts falsches drin, nur hat eben das "Weglassen" bestimmter Dinge eben Auswirkung bei Aufklärungsfehlern etc.

Es mag sein, dass die fehlenden Passagen auch aus anderen Berichten und Befunden zu entnehmen sind. Was aber nur der Originalbericht belegt, ist die Kenntnis der Klinikärzte von den Befunden, und das kann wichtig sein, wie du selbst schon mit dem Stichwort "Aufklärungsfehler" andeutest.


Gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Sekundant,

ich hab es an den Anwalt weiter gegeben zur Weiterleitung.
 
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