oerni
Erfahrenes Mitglied
Restriktives Recht, restriktive Praxis:
Das Elend mit den Berufskrankheiten
Kritik an der bestehenden Situation und Ansätze für einen Wandel
Von Wolfgang Hien
In den letzten Jahren wurden zwar mehr als 70.000 Erkrankungen als Berufskrankheiten (BKen) angezeigt, aber nur gut ein Fünftel davon wurden als BKen anerkannt. Außerdem gibt es eine hohe Dunkelziffer von Erkrankun- gen, die zwar berufsbedingt sind, aber von den Betroffenen nicht als BKen eingestuft und gemeldet werden. Vor allem das restriktive Berufskrankheiten-Recht und die oft restriktive Praxis der Berufsgenossenschaften (BGen) sind ausschlaggebend dafür, dass die Zahl der Berufskrankheiten gedrückt wird und damit keine Chance auf eine Entschädigung in Form einer Rente besteht. Das wird im Folgenden an Beispielen gezeigt: etwa an der Asbest- Tragödie, der Problematik der »Schweißerlunge«, Hautekzemen durch Epoxidharze sowie arbeits- und berufs- bedingten Krebs- und psychischen Erkrankungen. Das Problem: Die Betroffenen sind nach dem deutschen So- zialrecht beweispflichtig. Ihre Arbeitsvorgeschichte, die von den BGen »von Amts wegen« erhoben werden soll, bleibt oftmals lückenhaft.
aus: Soziale Sicherheit 11/2012.pdf
Das Elend mit den Berufskrankheiten
Kritik an der bestehenden Situation und Ansätze für einen Wandel
Von Wolfgang Hien
In den letzten Jahren wurden zwar mehr als 70.000 Erkrankungen als Berufskrankheiten (BKen) angezeigt, aber nur gut ein Fünftel davon wurden als BKen anerkannt. Außerdem gibt es eine hohe Dunkelziffer von Erkrankun- gen, die zwar berufsbedingt sind, aber von den Betroffenen nicht als BKen eingestuft und gemeldet werden. Vor allem das restriktive Berufskrankheiten-Recht und die oft restriktive Praxis der Berufsgenossenschaften (BGen) sind ausschlaggebend dafür, dass die Zahl der Berufskrankheiten gedrückt wird und damit keine Chance auf eine Entschädigung in Form einer Rente besteht. Das wird im Folgenden an Beispielen gezeigt: etwa an der Asbest- Tragödie, der Problematik der »Schweißerlunge«, Hautekzemen durch Epoxidharze sowie arbeits- und berufs- bedingten Krebs- und psychischen Erkrankungen. Das Problem: Die Betroffenen sind nach dem deutschen So- zialrecht beweispflichtig. Ihre Arbeitsvorgeschichte, die von den BGen »von Amts wegen« erhoben werden soll, bleibt oftmals lückenhaft.
aus: Soziale Sicherheit 11/2012.pdf