• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Das soll Recht sein ?

brunnenmax

Mitglied
Registriert seit
2 Jan. 2017
Beiträge
38
Hallo, hatte hier schon über meinen Unfall und die Umstände berichtet. Das LG hat meine Klage auf Erwerbsschaden wie berichtet abgewiesen. Das ich an dem Unfall unschuldig war ist unstrittig, es wurde bestritten, das ich 2 Tage nach dem Unfall eine neue Arbeitsstelle angetreten hätte, um den entstandenen Erwerbsschaden auszuschließen. Trotzdem bot mir die Versicherung alternativ 15.000 € Abfindung an, wenn ich unterschreibe, das alle Folgeschäden damit erledigt seien. Ich habe aber Folgeschäden...Gutachten vom Amtsarzt und vom Vertrauensarzt der Rentenversicherung!

Nachdem der damals potentielle Arbeitgeber als Zeuge gehört wurde und bestätigte, das ich dort den beschriebenen Arbeitsplatz gehabt hätte, wurde auch anerkannt, das ich Arbeit gehabt hätte. Das LG rechnete als Einkommen aus dieser Anstellung einen monatlichen Betrag von 1820 € aus. Da ich allerdings schon 50 Jahre alt sei und eine Probezeit vereinbart war, belegte es das Einkommen mit 20% Erwerbsrisiko. Weiterhin hätte ich mir den Weg zur Arbeit gespart, was einen weiteren Abzug von 280 € zur Folge hatte. Demnach verblieben noch ca. 1200 € aus der Sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsstelle.

Da wir seit dem Unfall als Familie in Hartz 4 sitzen, stellt es dem gegenüber, das wir als Bedarfsgemeinschaft hier ein Einkommen von 1450 € erzielt hätten und es nicht nachvollziehen könne, welchen erwerbsschaden ich somit gehabt haben soll!

Ich ging gegen das Urteil vor das OLG in Berufung!

1. Die nach SGB entstandene Bedarfsgemeinschaft hätte es ohne den Unfall nie gegeben.
2. Die 20% Erwerbsrisiko kann ich nicht nachvollziehen, ich bin Techniker, Handwerksmeister, Facharbeiter mit etlichen Zusatzqualifikationen und sollte als Servicetechniker eingestellt werden.
3. In Hartz 4 wird das Kindergeld und das Unterhaltsgeld für unsere beiden Kinder als Einkommen gerechnet und schlägt innerhalb der 1450 € mit 1080 € zu Buche!
4. Ab spätestens dem 3 Monat Tätigkeit hätte ich als Servicetechniker ein Servicefahrzeug der Fa. erhalten. Hier wäre ich jeden Tag direkt von zu Hause zum Kunden gefahren ! Somit wären mir die Kosten für den Arbeitsweg allenfalls für 2 Monate entstanden!

Das OLG hat dem LG in vollem Umfang Recht gegeben und meinen PKH-Antrag mangels Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen!

Da muss ich dem Unfallverursacher wohl noch eine Prämie bezahlen, weil er mir die Möglichkeit eröffnet hat über Hartz 4 unser Einkommen zu verbessern !
Wird der Schaden hier ähnlich Kleingerechnet wie die Abgaswerte von deutschen KFZ. Verhältnisse konstruieren, die mit der Realität nichts zu tun haben um den "Schaden" für die Konzerne so gering wie möglich zu halten oder erst gar keinen entstehen zu lassen ?

Soll allen Ernstes der Steuerzahler über Hartz 4 und die Familie (unsere Tochter soll 400 € von Ihrem 630 € Ausbildungsgehalt zum Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft beitragen) den Erwerbsschaden ausgleichen Und die Haftpflicht des Unfallverursachers kann die Schadensrückstellungen auch noch Steuerfrei stellen !
Wo bin ich bloß gelandet ?

Für Hinweise, wie ich damit umgehen soll wäre ich dankbar ! Gruß Volker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Brunnenmax,.

was sagt Dein Anwalt dazu? Was hälst Du von ihm?

Um eine Klage beim OLG führen zu können, fehlt Dir das Geld, wenn ich Deinen Text richtig verstanden habe?

Warst Du schon bei einem der beiden Sozialverbände, VDK / SoVD?


LG Christiane
 
hallo brunnenmax,

das ist schwer zu verkraften. Unfassbar was da vorgeht.

Hat dein Unfall auch die Berufsgenossenschaft/gesetz. Unfallversicherung betroffen?

Geschah dein Unfall auf dem Weg zur Arbeit?

Wenn die Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, prüfe nach, ob du nicht ein Darlehen von jemand erhalten kannst, um den Prozess vorzufinanzieren.

Ich glaube man kann auch Rechtsmittel gegen die Nichtgewährung der Prozesskostenhilfe einlegen. Frist beachten - evtl. hast du da nur 14 Tage Zeit dazu.

Denke an die Fristen. Ist die Frist zur Einlegung der Berufung schon abgelaufen?

Ich glaube VdK/Sozialverband hat mit ZPO nichts zu tun - jedoch evtl. die Gewerkschaft.

Hat dein bisherige Anwalt den Schaden beziffert?

Besteht dein Schaden nur aus Erwerbsschaden oder kommt da der Haushaltsführungsschaden hinzu usw.?


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, der Unfall war in der Freizeit, somit scheidet BG u.s.w. aus! Zum Anwalt gehe ich gleich... aber ich werde auf jeden Fall klagen ! Auch wenn ich die Kosten bei einer "Niederlage" selber tragen muss, dann sollen die doch einem nackten Mann mal in die Tasche fassen... da können die ja die Ratenzahlung im Urteil gleich mit feststellen. Die von Ihnen fabrizierten Zahlen haben die ja dort frisch auf dem Tisch !
LG Volker
 
Hallo Brunnenmax!

Das könnte mir auch noch bevorstehen, das alles betreffend Berufsaufgabe abgelehnt wird.
Bei mir ist die Situation zwar etwas anders (ich war zum Zeitpunkt des Unfalles in einem Dienstverhältnis) und hatte nach 7 monatigen Krankenstand bereits wieder gesrbeitet.
Aber erst ein Jahr nach Unfall wieder komplett im gewohnten Bereich. (bis dorthin deutlich
leichtere Tätigkeiten)
Etwa genau 3 Jahre nach Unfall kam es aber dann zur Kündigung.
Ich war Bauarbeiter in der Metallbranche und musste mich demnach fragen, ob es zumutbar
ist diese Tätigkeiten noch weiter auszuüben?

Hatte beim Unfall eine Hüftluxation links und Unterschenkelfraktur rechts mit Knöchelbruch.
Ergibt etwa 30% Invalitidät, und eine Verschlechterung ist nicht auszuschließen.
Ein weiterer Knackpunkt ist, das ich erst 2 Jahre nach dem Unfall Probleme mit der Worbelsäule bekam. Hier geht es vorallem um die HWS die bei gewissen Tätigkeiten bereits
über Jahre massive Beschwerfen bereitet.
Betreffend Wirbelsäule gab es damals keine Diagnosen.

Nun bin ich schon seit längerem in der blöden Situation, das ich selbst einsehe das der bisherige Bereich wahrscheinlich auf längere Zeit nich zumutbar ist.
Und ich vorrangig nach Stellen im haustechnischen Bereich suche (also nicht mehr direkte Baustellenarbeit) und da leider noch nicht erfolgreich war.
Das berufliche Fortkommen ist somit sehr erschwert und das Lohnniveu wäre dann auch
deutlich niedriger.

Grüße

Gery
 
Top