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xwolf63x

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Juni 2009
Beiträge
135
Ort
irgendwo im Saarland
Hallo zusammen,

Ich weiß nicht ob schon mal die Frage gestellt wurde oder sich Beiträge zu dem Thema im Forum sind,ich habe diesbezüglich nichts gefunden.

Hoffe das mein Beitrag hier richtig ist.

Welche Daten dürfen von psychosomatischen Kliniken weitergeleitet werden?

Zwecks Abrechnung an die KK, doch nur an welchen Maßnahmen ich teilgenommen habe ?

Meine Gespräche(Inhalte, Gesprächsnotizen ) mit Psychologen und Ärzte unterliegen doch der Schweigepflicht?

LG wolf63
 
Hallo Wolf63,

soweit mir bekannt ist, Diagnosen und Abrechnungen, logisch zum Zwecke des Bezahlens.

Befunde unterliegen der Schweigepflicht. Dürfen der KK nicht mitgeteilt werden.


LG Christiane
 
Hallo zusammen,

Meine Gespräche(Inhalte, Gesprächsnotizen ) mit Psychologen und Ärzte unterliegen doch der Schweigepflicht?

LG wolf63

Ja, natürlich, das Vertrauensverhältnis zwischen dir und dem Psychologen muss gewahrt bleiben. Vorsorglich aber nie eine pauschale Schweigepflichtentbindung unterschreiben, die z.B. von der KK kommt. Oder dir von der Rehaeinrichtung vorgelegt wird.

Der Bericht bezieht sich auf die für die Behandlung erforderlichen Daten und Befunde. Diagnose/n i.R. nach ICD 10, Behandlungsdauer, -verfahren, Ergebnisse der Behandlung (Erfolg der Reha) glaube ich auch und ob du aus ihrer Sicht arbeitsfähig bist oder nicht. Je nach Zweck der Reha und ("erlaubter" bzw. erforderlichen) Fragestellung des Leistungsträgers. Wenn dein Arzt nach dem Reha-Aufenthalt der Meinung ist, dass du nicht arbeitsfähig bist, dann ist die AU des dich krankschreibenden Arztes relevant.

In der Regel geben Psychologen bzw. Ärzte (u.a. Psychiater) sensible ,d.h. therapeutische Gesprächsinhalte nicht weiter. Trotzdem würde ich mich nicht darauf verlassen, denn es könnte auch eine stillschweigende Schweigepflichtentbindung unterstellt werden. Das kannst du verhindern, indem du deutlich machst, schriftlich bei der Reha-Einrichtung, dass du mit der Übermittlung sensibler Daten nicht einverstanden bist.

Vorsorglich würde ich immer die Rehaeinrichtung fragen, ob dir (kurz vor der Entlassung) eine Mitteilung gemacht werden kann, was in dem Bericht drin stehen wird, damit du informiert bist und ggf. bezogen auf o.g. sensible Inhalte (bezieht sich auf deine Frage) der Weitergabe widersprechen kannst.

Bitte den Reha-Träger, er möge den Bericht deinem Arzt deines Vertrauens übermitteln. Dann kennst du den Inhalt. Und musst ihn dir nicht bei der KK anfordern bzw. dich ggf. mit deiner KK nicht darum streiten.



Gleiches gilt für andere Kostenträger, z.B. BG.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo @ all,


bitte verlasst Euch nicht darauf, dass nur Diagnosen o. Befunde weiter gegeben werden.

Viel wichtiger sind für die Versicherungen (BG, HPV, PUV) usw. und die zuständigen Kostenträger die Gesprächsinhalte und die werden weiter gegeben.

Dies kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Ebenso von niedergelassenen Psychologen!
Die haben anscheinend auch noch nichts von Datenschutz und Schweigepflichtsentbindung gehört.

Was sein darf und was nicht = die Einhaltung steht auf einem anderen Blatt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

da hast du ja eine Sch...erfahrung gemacht. Aber man kann sich durchaus absichern. Klar wird mit dem "Dienstleister" versucht, ein telefonisches Gespräch zu führen, und versucht, diesen zu beeinflussen. Es gilt aber das Geschriebene, und dem kann man wiedersprechen, wenn Datenschutzrechte nicht eingehalten wurden usw. Wenn auch schwierig, wenn einmal für die BG dokumentiert, aber der Versuch ist es wert.

Präventiv würdest du aber sicherlich mit deiner Sch...erfahrung zukünftig entsprechend handeln, oder? Aus negativen Erfahrungen habe ich gelernt, und das Lernen ist noch nicht beendet. Ich lerne stetig dazu.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo, ich kann bestätigen alles wird an jeden weiter gegeben ohne Rücksicht auf Verluste.
Ich lies Daten schwärzen, sie wurden ungeschwärzt weiter gegeben von der Klinik, obwohl mit die Schwärzung versichert wurde. Ein Psychologisches Gutachten aus dem Gdb Verfahren wurde ohne Rückfrage an die BG gegeben ohne Schweigepflichtentbindung. Die Abfrage der Daten hatte ich sogar ausdrücklich untersagt. Keiner war es gewesen..... das Gutachten ist einfach nun da.
Ich weis auch nicht bei mir steht nächstes Jahr schon das nächste Psychologische Gutachten an. Ich kann da einfach nichts mehr von mir geben weil ich nicht weis wer das alles zugesicht bekommen wird. Manchmal denk ich eigentlich könnt man gleich nen Fernsehkanal für solche
Gespräche der Öffentlichkeit zugänglich machen weil man sich gegen die "Veröffentlichung" der Gespräche eh nicht wehren kann.

Meine BG weis z.b. vorher schon bei welchem Arzt ich künftig einen Termin haben werde
(Krankenkassen Arzt ). Es ist alles wahnsinn. Ich schaue mir das jetzt an, im Moment kann ich nicht dagegen vor gehen, aber ich lass das so nicht stehen.
 
Oh je, das würde ich mir nicht gefallen lassen. Ich würde mich an den BfDI wenden, der für die KK und BG zuständig ist.Die Erfahrungen verunsichern aber ganz schön.
 
Hallo Espresso,


wie kommt das? Wird Dein Telefon abgehört wenn Du Termine bei Ärzten vereinbarst?
Wie ist der Weg? Mir erschließt es sich nicht.

"Meine BG weis z.b. vorher schon bei welchem Arzt ich künftig einen Termin haben werde
(Krankenkassen Arzt )."

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
es handelte sich um einen Facharztbesuch, bei dem ich div. Unterlagen mitbringen musste
darunter ein Gutachten der BG über Chirurgische Schäden. Möchte aber erwähnen das von der BG noch keine Schäden tatsächlich anerkannt sind, so das im Moment alles über die Krankenkasse läuft.

Beim ersten Besuch beim Facharzt war alles ok. Beim zweiten Besuch kam mir einiges komisch vor, hab es aber verdrängt und dacht "spinnst wahrscheinlich, seh nicht überall was dahinter".

Dann hat mir dieser Facharzt noch für ne Untersuchung in ne BG Klinik gesteuert(steht noch aus -Wartezeit 8 Monate) was mich schon wunderte, nahm es aber so hin . Wortlaut war "diese Untersuchung machen ganz wenige, eine Möglichkeit wäre eine Klinik 300 km entfernt und eine Möglichkeit wäre die BG Klinik x Y. Mittlerweile weis ich das jedes "Dorfkrankenhaus" diese Untersuchung anbietet und zwar zeitnah.

Das an meinem Gefühl was dran war bestätigte mir zwei Wochen später ein Schreiben der BG
in dem sie nachfragte ob ich denn in der letzten Zeit bei einem Facharzt DIESER Fachrichtung gewesen wäre, sie wollen wenn ja den Arztbericht bekommen, nach solch einem Arztbericht hat jetzt 8 Jahre keine BG gefragt aber genau dann wenn ich dort war, wird er angefordert.

Soll ich es weiter verdrängen? Oder soll ich meine Schlüsse ziehen ? Nach allem was ich bisher erlebt habe ziehe ich meine Schlüsse. Alles andere erscheint mir sehr zufällig.

Wie genau der Weg war weis ich nicht. Entweder hat der Arzt die BG kontaktiert - glaub ich aber nicht eher umgekehrt. Was ich eher vermute, das die BG bei der Krankenkasse wieder mal den Verlauf abgefragt hat. Lt. Krankenkasse "des Orts" gab es keine Auskünfte die weiter gegeben wurden aber die Krankenkasse des Orts kann nicht ausschließen das bei irgendeiner Zweigestelle des Bundeslandes doch Auskünfte raus gegeben wurden.

LG Espresso (ratlos)
 
Hallo Espresso,

warum gehst Du in eine BG-Klinik und wartest noch 8 Monate auf einen Termin?

Sofort stornieren und wie Du schreibst, geh in eines der "Dorfkrankenhäuser" die diese Leistung auch anbieten.

Ebenso verstehe ich nicht, warum Du zu dem Arzttermin ein BG-Gutachten mitgenommen hast. Was hat Dich dazu getrieben?

Es besteht doch kein Handlungsbedarf für dieses Aktion.

Viele Grüße

Kasandra
 
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