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Datenschutz

Hallo Espresso,

du schreibst, dass "von der BG noch keine Schäden tatsächlich anerkannt sind, so das im Moment alles über die Krankenkasse läuft." Was meinst du damit. Bist du ein Versicherungsfall ohne Leistungsansprüche? Oder ist alles noch in der "Schwebe"?

Die BG hat aber Kenntnis von dem Arztbesuch, schreibst du. Kann gut sein, denn die KK und BG kommunizieren miteinander. D.h., KK ist daran interessiert, gezahlte Leistungen von der BG zu erhalten und stellt auch im "Schwebefall" schon mal vorab einen Leistungserstattungsanspruch an die BG. Will die Kosten von der BG erstattet bekommen. Da hakt die BG natürlich nach, nutzt das für ihre Zwecke und erfährt dann so einiges. Die BG will, klaro, Beweise sammeln.

Es kann aber auch der Arzt sein, der sich an die BG gewandt hat. Er hat ja durch das BG-Gutachten die Information, welche BG das ist. Und wenn der BG-freundlich ist, na dann....

Jedenfalls würde ich der BG erstmal keine Auskunft geben und deine Akte anfordern, immer auch die Dokumente, die du noch nicht hast. Dann bist du informiert. ;-)

Erst kürzlich habe ich per Akteneinsicht erfahren, was an Kostenerstattung die KK bei der BG eingereicht hat, mit Namen der Ärzte, Behandlungsdatum und Diagnosen. Ich habe meine KK - die Leistungsabrechnungsstelle angerufen und mit denen gesprochen. Jetzt habe ich wieder mal zu klären, muss mich wieder mit der Sache beschäftigen, Weil wieder mal Unklarheiten / Ungereimtheiten. Hört nie auf. Wie soll man da zur Ruhe kommen?

Die Kommunikation zwischen den KK und den BGn ist von politischer Seite erwünscht. Die sollen Zusammenarbeiten. Verschärft glaube ich ab 2016 oder ab 2017. Habe das Jahr nicht mehr in genauer Erinnerung. Darüber gibt es auch ein Paper.

Gruß ************
 
Hab vergessen, noch was hinzuzufügen:

Und was Diagnosen anbelangt: Die Ärzte schreiben unterschiedliche im selben Fall und oft wissen wir nicht, wie und warum, auf welcher Grundlage.

Ich habe im guten Glauben an die Ärzte nie bei denen selbst nachgefragt. Und die rechnen auch nicht immer korrekt ab. Mittlerweile prüfe ich aber schon hin und wieder nach, da ich schon Diagnosen bzw. Leistungen gefunden habe (Akte BG), die ich überhaupt nicht hatte. Oder die ich hatte, aber nicht von der BG anerkannt werden. Diese nachweisbar nicht sein sollen. Bei der gesetzlichen KK ist das möglich. Längstens wohl aber 5 Jahre, manchmal auch länger. Selbst kann man beantragen, das eigene Leistungskonto per Internet einzusehen. Mit PIN und Passwort natürlich. Das ist gut, wenn man die Ärzte nicht direkt fragen möchte. Denn man will ja keinen Streit. Und bei denen Akteneinsicht nehmen, auch wenn man als Patient das Recht dazu hat. Das tue ich nur, wenn ich in der Beweispflicht bin, mir nichts anderes übrig bleibt. Danach ist das Verhältnis zwischen dem betreffenden Arzt und mir nicht mehr gut. Die Ärzte lassen sich ungern in ihre Karten schauen.

Gruß ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo zusammen,

Vor ein paar Wochen erhielt ich ein Paket von der BG, so eine Kiste in der 2500 Blatt Druckerpapier drin sind.
Der Inhalt,meine langersehnte BGakte.

Mit irgendwelche Nummern oder auch Mal ohne, oder Nummern nur halb kopiert, keinerlei Ordnungssystem zu erkennen.

Aber was mich wirklich erschrocken hat, ist dass was ich da alles zu lesen bekam. Leider habe ich der BG viel zu spät die Schweigepflichtsentbindung entzogen.

Die komplette Patientenakte​ einer psychosomatischen Klinik, incl. aller Therapiegespräche sind da zu finden, dass obwohl die Klinik mir mehrfach zugesichert hat,dass diese handschriftlichen Gesprächsnotizen niemals die Klinik verlassen.

Ein einzelnes Blatt eines Gutachtens,das im Auftrag des SG gemacht wurde.

Unterlagen einer mir völlig fremden Person, sind auch dabei.

Hab noch viele Seiten vor mir, die Sammelleidenschaft der BG ist unendlich. Es wird noch lange dauern bis ich mich durch die Akte gekämpft habe.

Thema Datenschutz ist in der Akte ein Fremdwort.

LG wolf
 
Hallo wolf ,

das ist ja echt krass. Das muss ja ein echter Schock für dich sein. Und leider auch eine Lehre. Immer präventiv handeln. Nicht nur sprachlich, sondern auch schriftlich. Auch von der Reha hätte ich mir ihre Aussagen schriftlich geben lassen. So kannst du beweisen, was Fakt war.

Und immer die Akte frühzeitig anfordern, damit einem nichts entgeht. Wenn man unsicher ist, von der BG unterschreiben lassen, dass die Akte, die versandt wurde, vollständig ist. Und wenn man sich die Mühe machen muss, alle Dokumente mit Datum aufzulisten. Immer neue Dokumente nachsenden lassen. Das geht. Im Mindesten einmal im Monat.

Du hast es jetzt schwer, wolf. Mein Mitgefühl.

Die E-Akte ist eh ein Problem. Man sollte mal den BfDI beauftragen, zu prüfen, ob das rechtens ist. Oder mal einfach bei einem Sender nachfragen (z.B. Fakt), ob die mal nachhaken. E-Akte betrifft nun fast alle, die mit der BG zu tun haben. Daher doch von grundsätzlicher Bedeutung.

Gruss
************
 
Hallo ************,

trotz mehrfachen Anmahnens, habe ich keine Bestätigung der Vollständigkeit erhalten.

LG Christiane
 
hallo ************,
hallo christiane17,

geht mir genauso,

auf das Verlangen die Vollständigkeit zu bestätigen, wird nicht reagiert.

Was kann man dagegen machen?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

es ist ein weiterer Beweis für die Unwilligkeit der BGn, UO gegenüber korrekt zu arbeiten. Es geht um Machtdemonstration.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird ein guter Anwalt damit doch etwas anfangen können!


LG Christiane
 
Hallo UO,

nicht nur bei der BG und anderen Kostenträger wird der Datenschutz missachtet auch bei der Rentenversicherung.

Eine Anfrage der BG zu meinem Einkommen ein Jahr vor dem Arbeitsunfall zur Berechnung der JAV schickte die Rentenversicherung meinen gesamten Rentenverlauf der BG.

Mein Einschreiben um eine bitte und Aufklärung wieso da meine Daten einfach übersendet werden fehlt bis heute.
Manchmal frage ich mich und da stehe ich nicht alleine da, dass die dümmsten die besten Posten bekommen und einfach handeln wie es denen passt.

Auch bei meinen vielen Gutachter Terminen waren immer meine BG Ordner vorhanden mit speziellen farbigen Markierungen wo der Gutachter doch drauf achten sollte.

Wo einfach Lügen und falsche Behauptungen in den vielen Ordnern sind geschweige das viele wichtige Krankenhausberichte einfach nicht vorhanden sind, die dementsprechend für ein gerechtes Gutachten gesorgt hätten.

So langsam machte es immer weniger Freude überhaupt mit diesem Ges.... sich noch zu unterhalten bzw. Geld für ein Einschreiben auszugeben.

Wir sollten eine Partei zum Schutze von UO gründen und gegen diese dummen und dreisten Methoden dieser Kostenträger endlich vorgehen.

Die sollten mal alle wissen, wenn es uns nicht gäbe dann stehen viele dieser....... vor dem Arbeitsamt, würde so manchen mal zu wünschen sein wie es ist uns UO für dumme Menschen darzustellen und kaum mit wenig Geld über die Runden zu kommen.

LG Wolle
 
Hallo ************,

trotz mehrfachen Anmahnens, habe ich keine Bestätigung der Vollständigkeit erhalten.

LG Christiane

Ja, die weigern sich, aber warum? Nach einer Begründung kannst du auch fragen, warum die das ablehnen. Damit du informiert bist. Und mal den BfDI befragen, ob du nicht ein Recht darauf hättest. Insbesondere deshalb, weil die Vollständigkeit bei der E-Akte nicht nachprüfbar ist. Aber vielleicht werde ich das tun. Denn auch ich habe das Problem. Werde die Antwort dann mitteilen.

Gruss
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Hallo ************,

jetzt nur noch einen Geldgeber finden der uns dabei unterstützt und schon zittern viele Knie der einzelnen Herrschaften, nicht weil dort Arthrose drin ist sondern Angst um deren Arbeitsplatz.

LG Wolle
 
Hallo ************,

die SBin ist mit keiner Silbe auf mein Anliegen eingegangen.

Zudem kann ich anhand der mir 2. zugesendeten Kopie (Papier) nachweisen, dass seitenweise Aktenblätter fehlen. Die 1. kam per CD bei meiner Re an. Folglich kann diese CD nur zusammengeschnitten sein und ist keine Kopie der originalen E-Akte.


LG Christiane
 
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