Hallo Wolf,
Hast du schon einen festen Termin für den Gutachter?
Brauch denn der Gutachter alle Unterlagen? Sind alle 2500 Seiten, die ganze Akte für das Gutachten erforderlich? Der Gutachter wird doch nicht alle 2500 Seiten lesen. Trenne Unwichtiges von Wichtigem (behalte die Reihenfolge aber bei, du kannst Notizzettel benutzen) und teile der BG mit, dass die BG nur diese Unterlagen an den Gutachter senden sollen, die du für wichtig hälst. Natürlich ist denen auch wichtig, was sie dem Gutachter mitteilen wollen. Wenn die meinen, für die sind weitere bzw. noch andere Unterlagen wichtig, dann sollen sie dir genau diese benennen bzw. auflisten. Schriftlich natürlich. Und begründen, warum der Gutachter diese benötigt. So kannst du dich besser auf das Gutachten vorbereiten (oder auf zukünftig kommende).
Wenn du mutig bist, dann teile denen mit, ohne dein Wissen, welche Unterlagen der Gutachter erhält, wird es keine Schweigepflichtsentbindung für die Weiterleitung an den Gutachter geben. Verweise auf dein Datenschutzrecht. Und so lange es keine Klärung gibt, klar ist, was der Gutachter erhält, müßtest du das Gutachten verschieben. Jedenfalls würde ich das so machen.
Wichtig: Natürlich immer ausdrücklich gleichzeitig betonen (schriftlich natürlich), dass du deiner Mitwirkungspflicht selbstverständlich nachkommst, dich begutachten zu lassen. Nicht, dass die dann behaupten, du wollest kein Gutachten machen lassen. Und lass dir alles wiederum schriftlich bestätigen. Deine Schreiben an die BG. Wenn du die Möglichkeit hast, gib sie bei der Poststelle deiner BG ab, lass dir den Eingang auf einer Kopie abstempeln, mit Datum und möglichst Unterschrift (bzw. Kürzel). Oder faxe eben dein Schreiben oder zusenden mit Einschreiben und Rückschein. Natürlich nur das, was als Beweis wichtig ist, sein könnte, fürs Gericht z.B. usw.
Schwierig ist, die Vollständigkeit der ganzen Akte bei 2500 Seiten bestätigen zu lassen. Wenn deine BG das ohne Murren tut, dann ist das immer noch keine Garantie, dass du alle Dokumente erhalten hast. Die können ja auch später behaupten, dass ein Dokument, das später plötzlich auftaucht, in der dir zugesandten Akte gewesen wäre. Es wäre eine Mammutarbeit, alle Dokumente aufzulisten, mit Datum, Thema und Sachbearbeiterin, und dir dann von der BG bestätigen zu lassen, dass das alle sind. Vielleicht hast du die Zeit. Aber ob die die Liste unterschreiben, die Vollständigkeit bestätigen, das ist zweifelhaft. Bei 2500 Seiten auch für die ein erheblicher Aufwand. Aber bei zukünftigen Unterlagen, die dir zusgesendet werden, würde ich das so machen.
Meine Akte ist auch über mehrere Hundert Seiten angewachsen, aber ich habe mir von vornherein mir die Akte immer aktualisieren lassen. 100ig sicher kann ich aber auch nicht sein, ob nicht doch das eine oder andere Dokument fehlt. Habe aber schon nachgehakt, weil eines fehlte. Ergab sich aus der Art der Datenführung, war logisch nachzuweisen. Dieses habe ich dann auch angefordert und bekommen. Auch wenn die behauptet haben, ich hätte das bereits erhalten. Aber beweisen konnten (können) sie das letztendlich auch nicht. Eine schlechte Aktenführung ist eigentlich für beide Seiten ein Problem bezüglich Nachweisbarkeit.
Also, in deinem Fall besser, das, was von der BG weiter übermittelt werden soll, an den Gutachter, Arzt usw., dass sie dir das detailliert mitteilen sollen. Genau mit Bennenung des Dokumentes. Die ganze Akte ist sicherlich nicht für die Begutachtung erforderlich. Du hast ein datenschutzrechtliches Widerspruchsrecht, ob das nun sinnvoll ist oder nicht. Letztendlich geht es ja nicht darum, dass du nicht mitwirken willst, aber einfach die Kontrolle darüber haben willst (was du der BG nicht unter die Nase reiben musst), was weitergeleitet wird, warum, was mit deinen Daten gemacht wird. Ob die Weiterleitung erforderlich ist oder nicht. Und was an Weiterleitung erforderlich ist, dass sollen und müssen sie dir auch begründen.
Und vielleicht hast du ja mal die Möglichkeit, die Akten an deinen Anwalt senden zu lassen, lund damit die Möglichkeit, deine und die an den Anwalt gesandten Unterlagen, zu vergleichen. Akten, die beim Gericht eingefordert werden, vom Anwalt, die würde ich einsehen wollen. Ein guter Anwalt ermöglicht das. Und fordert alle Akten an.
Ich vertraue nicht mehr so ohne Weiteres, ich will Be- und Nachweisbares. Und das fordere ich ein, egal was die von mir halten. Ob die mir einen Kontrollzwang unterstellen oder nicht. Ich kann begründen, dass dem nicht so ist, und nötigenfalls beweisen. Ich möchte meine Rechte tatsächlich auch geachtet wissen, Pflichten, die ich nachweisbar habe, die nehme ich auch ernst. Will mir ja nicht schaden. Und meiner Mitwirkungspflicht nachkommen, die Pflichten müssen nachweisbar rechtens sein, rechtlich nachprüfbar. Aber ich erwarte auch, dass die BG ihre Pflichten erfüllt. Die hat eben nicht nur Rechte! Und wir nur Pflichten!
Was ich mitteile ist nur eine Anregung. Jeder muss selbst für sich entscheiden, wie weit er gehen will. Wo seine Grenzen sind, wenn er sich mit der BG auseinandersetzt oder auseinandersetzen muss.
Viel Erfolg, ************