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Datenschutz

Hallo

für alle, die den BfDI zur E-Akte anrufen das Problem darstellen und prüfen lassen wollen (Thema Datenschutz), hier die Telefonnummer der Zuständigen:
(0)228 997799 - 314 Frau Eckinger oder Referatsleiter Herr Raum (wenn ich den Namen richtig verstanden habe) (0)228 997799 - 310.

Gruss
************
 
Wenn die DRV erstmal nicht antwortet

Hallo Wolle,

Zitat:
"Eine Anfrage der BG zu meinem Einkommen ein Jahr vor dem Arbeitsunfall zur Berechnung der JAV schickte die Rentenversicherung meinen gesamten Rentenverlauf der BG.
Mein Einschreiben um eine bitte und Aufklärung wieso da meine Daten einfach übersendet werden fehlt bis heute."

Bei der Rentenversicherung mußt Du dranbleiben, die beantworten unbequeme Schreiben nicht so selbstverständlich beim ersten Brief. Du mußt aber nicht jedes Mal neu schreiben. Es reicht, den ersten Brief mit Erinnerungsvermerk und neuem Datum per Fax dem entsprechenden Sachbearbeiter der DRV zu senden (Fax-Protokoll aufheben). Spätestens beim 3.Versuch kommt dann Antwort.

VG, Isar
 
Hallo Isar,

aha da werde ich mal anstreben 5 Anrufe brachten den Erfolg nicht.

Zumal ich es schon als unverschämt ansehe, einfach den gesamten Rentenverlauf ohne mein Wissen an die BG weiter zu geben.

Wobei nur das Jahr vor dem Arbeitsunfall nachweislich zur Berechnung der5 JAV ausschlaggebend war.

Alle anderen Jahre hätte man der BG nicht senden dürfen.

LG Wolle
 
Hallo,

was will irgendwer mit dem Rentenverlauf?
Als mein Lebensgefährte im Rentenverfahren war, kam von der Drv eine Anfrage nach dem Werdegang!
Mein Mann war wiedermal im KH , also rief ich an:" was wollen sie?" Es war gerade erst so`ne Verlaufsmeldung gekommen!
Ich sagte dem Herrn von der LVA:" die Daten der Verlaufsmeldung stimmen- die nehmen wir sogar für Lebenslauf in Bewerbungen!"
Sagte der Herr von der DRV: "Na und, aber jetzt müssen sie diese Daten auch beweisen!"

Also brat mir einer nen Storch! Die trauen ihren eigenen Unterlagen nicht!

Wir sind 6-7x Umgezogen, haben für Firmen gearbeitet, die schon lange nicht mehr bestehen....

z.G. lagen bei der IHK noch Unterlagen...

Wir waren erschüttert, dass man sich auf diese Meldungen der DRV so nicht verlassen kann!

Nebenbei: nachfrage der LVA wo und was ich 2013 gearbeitet habe! Natürlich zu meinen Kosten! Der Arbeitgeber hatte die Sozi-Meldungen ordentlich rausgeschickt, doch an der nächsten Stelle ging es nicht weiter! Ist bei etlichen Kollegen passiert!

LG
Aramis
 
Hallo ************,

Ich hatte 2009 meine Akte schon einmal bei der BG angefordert und von der damaligen Sb auch erhalten.

2011 bekam ich auf meine Anfrage nur einen Teilausdruck der Akte.
2012, obwohl sehr umfangreich, wurde mir wieder nur ein Teilauszug geschickt.

Leider hatte ich viel zu viele Baustellen und so wurde BG etwas schleifen gelassen,was die BG Akte betrifft.

2016 forderte ich meinen Sb auf mir die Akte zu schicken, die auch an die Gutachter gehen soll. Dieser Aktenauszug ist nummeriert, zwar nicht direkt fortlaufend,aber immerhin.

Die komplette BG Akte musste ich mehrfach bei meinem Sb anfordern. Mittlerweile ist die Akte auf stolze ca.2500 Seiten doppelseitig bedruckt angewachsen.

Eine Prüfung auf Vollständigkeit kann ich nicht machen, weil es keine fortlaufende Nummerierungen​ gibt, es viele Blätter ohne Nummern gibt oder die Nummern nur halb kopiert sind.

So bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als meine Akte wiederum bei der BG anzufordern, mit der Bitte, mir die Vollständigkeit der Akte zu bestätigen.

In der psychosomatischen Klinik wurde jedem Patienten beim Erstgespräch zugesichert,dass alle Gespräche mit Therapeuten unter "Verschluss"gehalten werden und niemals die Klinik verlassen. Leider hab ich mir das,wie alle anderen auch, nicht schriftlich geben lassen. Solch einen Fehler werde ich nicht mehr machen.

LG wolf
 
Hallo Wolf,

Hast du schon einen festen Termin für den Gutachter?

Brauch denn der Gutachter alle Unterlagen? Sind alle 2500 Seiten, die ganze Akte für das Gutachten erforderlich? Der Gutachter wird doch nicht alle 2500 Seiten lesen. Trenne Unwichtiges von Wichtigem (behalte die Reihenfolge aber bei, du kannst Notizzettel benutzen) und teile der BG mit, dass die BG nur diese Unterlagen an den Gutachter senden sollen, die du für wichtig hälst. Natürlich ist denen auch wichtig, was sie dem Gutachter mitteilen wollen. Wenn die meinen, für die sind weitere bzw. noch andere Unterlagen wichtig, dann sollen sie dir genau diese benennen bzw. auflisten. Schriftlich natürlich. Und begründen, warum der Gutachter diese benötigt. So kannst du dich besser auf das Gutachten vorbereiten (oder auf zukünftig kommende).

Wenn du mutig bist, dann teile denen mit, ohne dein Wissen, welche Unterlagen der Gutachter erhält, wird es keine Schweigepflichtsentbindung für die Weiterleitung an den Gutachter geben. Verweise auf dein Datenschutzrecht. Und so lange es keine Klärung gibt, klar ist, was der Gutachter erhält, müßtest du das Gutachten verschieben. Jedenfalls würde ich das so machen.

Wichtig: Natürlich immer ausdrücklich gleichzeitig betonen (schriftlich natürlich), dass du deiner Mitwirkungspflicht selbstverständlich nachkommst, dich begutachten zu lassen. Nicht, dass die dann behaupten, du wollest kein Gutachten machen lassen. Und lass dir alles wiederum schriftlich bestätigen. Deine Schreiben an die BG. Wenn du die Möglichkeit hast, gib sie bei der Poststelle deiner BG ab, lass dir den Eingang auf einer Kopie abstempeln, mit Datum und möglichst Unterschrift (bzw. Kürzel). Oder faxe eben dein Schreiben oder zusenden mit Einschreiben und Rückschein. Natürlich nur das, was als Beweis wichtig ist, sein könnte, fürs Gericht z.B. usw.

Schwierig ist, die Vollständigkeit der ganzen Akte bei 2500 Seiten bestätigen zu lassen. Wenn deine BG das ohne Murren tut, dann ist das immer noch keine Garantie, dass du alle Dokumente erhalten hast. Die können ja auch später behaupten, dass ein Dokument, das später plötzlich auftaucht, in der dir zugesandten Akte gewesen wäre. Es wäre eine Mammutarbeit, alle Dokumente aufzulisten, mit Datum, Thema und Sachbearbeiterin, und dir dann von der BG bestätigen zu lassen, dass das alle sind. Vielleicht hast du die Zeit. Aber ob die die Liste unterschreiben, die Vollständigkeit bestätigen, das ist zweifelhaft. Bei 2500 Seiten auch für die ein erheblicher Aufwand. Aber bei zukünftigen Unterlagen, die dir zusgesendet werden, würde ich das so machen.

Meine Akte ist auch über mehrere Hundert Seiten angewachsen, aber ich habe mir von vornherein mir die Akte immer aktualisieren lassen. 100ig sicher kann ich aber auch nicht sein, ob nicht doch das eine oder andere Dokument fehlt. Habe aber schon nachgehakt, weil eines fehlte. Ergab sich aus der Art der Datenführung, war logisch nachzuweisen. Dieses habe ich dann auch angefordert und bekommen. Auch wenn die behauptet haben, ich hätte das bereits erhalten. Aber beweisen konnten (können) sie das letztendlich auch nicht. Eine schlechte Aktenführung ist eigentlich für beide Seiten ein Problem bezüglich Nachweisbarkeit.

Also, in deinem Fall besser, das, was von der BG weiter übermittelt werden soll, an den Gutachter, Arzt usw., dass sie dir das detailliert mitteilen sollen. Genau mit Bennenung des Dokumentes. Die ganze Akte ist sicherlich nicht für die Begutachtung erforderlich. Du hast ein datenschutzrechtliches Widerspruchsrecht, ob das nun sinnvoll ist oder nicht. Letztendlich geht es ja nicht darum, dass du nicht mitwirken willst, aber einfach die Kontrolle darüber haben willst (was du der BG nicht unter die Nase reiben musst), was weitergeleitet wird, warum, was mit deinen Daten gemacht wird. Ob die Weiterleitung erforderlich ist oder nicht. Und was an Weiterleitung erforderlich ist, dass sollen und müssen sie dir auch begründen.

Und vielleicht hast du ja mal die Möglichkeit, die Akten an deinen Anwalt senden zu lassen, lund damit die Möglichkeit, deine und die an den Anwalt gesandten Unterlagen, zu vergleichen. Akten, die beim Gericht eingefordert werden, vom Anwalt, die würde ich einsehen wollen. Ein guter Anwalt ermöglicht das. Und fordert alle Akten an.

Ich vertraue nicht mehr so ohne Weiteres, ich will Be- und Nachweisbares. Und das fordere ich ein, egal was die von mir halten. Ob die mir einen Kontrollzwang unterstellen oder nicht. Ich kann begründen, dass dem nicht so ist, und nötigenfalls beweisen. Ich möchte meine Rechte tatsächlich auch geachtet wissen, Pflichten, die ich nachweisbar habe, die nehme ich auch ernst. Will mir ja nicht schaden. Und meiner Mitwirkungspflicht nachkommen, die Pflichten müssen nachweisbar rechtens sein, rechtlich nachprüfbar. Aber ich erwarte auch, dass die BG ihre Pflichten erfüllt. Die hat eben nicht nur Rechte! Und wir nur Pflichten!

Was ich mitteile ist nur eine Anregung. Jeder muss selbst für sich entscheiden, wie weit er gehen will. Wo seine Grenzen sind, wenn er sich mit der BG auseinandersetzt oder auseinandersetzen muss.

Viel Erfolg, ************
 
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