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Dauer eines Verfahrens von 12 Jahren die Regel?

Hallo Bettele,

ja, du.... die BG ist so eine richtige nichts- tun- Hure, ,
erstmals ablehnen was geht, auf die lange Bank schieben, verdrehen, verniedlichen, abschieben usw. ist die bittere Realität!

Auch vor Gericht wird alles bis zum letzten Tag ausgenutzt:( und auch eine
aussichtslose Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG noch eingereicht.

Du kannst auch eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einreichen:

http://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einen-sozialversicherungstraeger.html

http://www.bundesversicherungsamt.d...gstraeger/gesetzliche-unfallversicherung.html

Aber merke dir, die BG hat das Narrenrecht für sich gepachtet:rolleyes::(

Zugleich ohne gescheiten Anwalt:eek:

Mein Freund RA ist ein alter Hase, der sich auch mal die Richter oder BG
gerne zur Brust nimmt:D

Die haben Respekt vor ihm und nur so kommt man weiter!

Grüße
Siegfried21
 
Mir wird auch immer wieder gesagt: Reiche doch endlich eine Untätigkeitsklage ein!

Ich bin aber auch sicher, außer das alles noch viel länger dauert wird sich nichts ändern, denn ....

Die Gerichte können sich allerdings im Gegenzug auf ihre – ebenfalls in der Verfassung abgesicherte – richterliche Unabhängigkeit und ihr damit verbundenes Recht auf eine Verfahrensführung nach eigenem Ermessen berufen. Dem Anspruch der Parteien auf eine zügige Verfahrensführung sind also von vornherein die Flügel gestutzt; das Schutzniveau des Anspruchs befindet sich irgendwo im Dunst verfassungsrechtlicher Abwägungen. Der Anspruch ist weitgehend konturlos, da einzelfallabhängig, und wegen des hohen Ranges der richterlichen Unabhängigkeit fast nutzlos.


Genau dieses:
Eines ist jedoch klar: Die (angedrohte) Verzögerungsrüge ist ein Angriff auf das Gericht, mit dem dessen Arbeitsweise bemängelt wird. Dass dies ein strategisches Risiko mit sich bringt, liegt auf der Hand.

...und wer droht, sollte es auch umsetzen.

Darum sollte man bei allem Frust und Wut immer auch die möglichen Folgen beachten.
Ich habe einen RA der mich auch immer auf diese Folgen hinweist.

Alles nur zahnlose Papiertiger die uns da Gefühl geben sollen, wir könnten uns ja wehren .... wenn wir nur wollten.

Und im ganzen Internet findet man keinen Hinweis WAS ein überlanges Verfahren ist. Was sind schon 10 Jahre für einen Richter?
 
Hallo Astrid,

der EuGH hat festgestellt, [FONT=&quot]dass eine Verfahrensdauer von 12 Jahren über vier Instanzen zu lang ist (Laudon ./. Deutschland, Urteil vom 26. April 2007, Nr. 14635/03, Rdnr. 69).

[/FONT][FONT=&quot]Besondere Bedeutung bekommen noch die Verfahren, bei denen es sich um eine verwaltungsrechtliche (Sozialrecht ist das Spezialrecht des Verwaltungsrechts) Streitsache handelt, bei der der Gerichtshof bereits das Vorverfahren in die Berechnung der Verfahrensdauer im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK mit einbezieht (König ./. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2978, Nr. 623/73, Rdnr. 98).

Gruß
tamtam[/FONT]
 
Hallo Tamtam,
hier geht es um Zivilklagen, viele sind nach 10 Jahren noch in der 1.Instanz oder vielleicht in der 2. ohne Aussicht auf ein Ende.
 
Hallo Astrid,

deswegen habe ich Dir dezidiert die Auffassung des EuGH´s getrennt nach Zivil- und Verwaltungprozess dargelegt.

Es liegt an jedem Prozessbeteiligten, die ihm zustehenden Prozessmittel dann auch anzuwenden oder eben weiter rum zujammern.

Und ja ich gehöre ich zu denen jenigen, die jahrzehntelang auf ihre Entschädigung warten - mein Unfall war 2002.

Frohe Weihnachten
 
Hallo,

das hat mich interessiert, deshalb bin ich tamtams Hinweis (Danke.) mal nachgegangen.

http://www.egmr.org/bmj/Rechtsprechungsbericht_2007_Endfassung.pdf
Bei 3.1 und 4.7 (!) handelt es sich um Zivilrecht, soweit ich 3.1 kapiere.
Vielleicht hilfts ja weiter.

Mein Vorverfahren (nicht Zivilrecht) wird vorauss. knapp 6 J. gedauert haben bis zum Abschluss, ist in Sichtweite.

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S. Ich hab in diesem Thread kein "rumjammern" gelesen und finde die Hinweise in Beitrag #14 durchaus wichtig auch zu bedenken.
 
hallo hws-schaden,

habe ich es richtig verstanden, dein Vorverfahren dauert allein schon 6 Jahre bist du dein Widerspruchs- oder Abhilfebescheid erhälst?


Lg. Rolandi
 
Ja, knapp 6 J. - beamtenrechtl. Verfahren, anfangs lief alles schief, zB klappte die Zustellung der Unfallanerkennung nicht, obwohl eine Empfangsbestätigung verpflichtend war und das Fehlen dem Absender hätte (2 SB) auffallen müssen, es lief über drei bearbeitende Stellen. Ich selber wusste nicht, dass ich sowas überhaupt "erwarte", mir fiel darum - zunächst - nichts auf.

Ich habe zweimal Widerspruch im Vorverfahren eingelegt.
Der erste zur Kausalität der Unfallfolgen/Spätfolgen wurde mehr als 4 J. nach Unfall positiv, aber m.E.n. nicht ausreichend beschieden, über den letzten wird voraussichtl. im Febr. entschieden sein, das ist dann der abschließende Bescheid im Vorverfahren. (Ich habe in Teilen WS gegen den Abhilfebescheid eingelegt.)
Bis ich meine jeweilige ausführliche WS-Begründung einreichen konnte - für diese gab es keine Frist - ist auch viel Zeit verstrichen, es liegt also nicht ausschließl. an den SBs bei mir, dass es sich so hinzieht.

Aber das ist off topic in diesem Thread, lass es uns hier nicht weiter diskutieren.
Für "die Nerven" ist es jedenfalls nicht gut, für die Gesundheit nicht förderlich, wenn die Bescheide / Entscheidungen so lange dauern.
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo bei mir

dauert das Vorverfahren SG bereits zwischen 7-8 Jahren

Im Zivilrecht dauert es 1 Instanz ohne Urteil auch so lange.
 
hallo,

uns wir so eine lange Zeit zugemutet - es ist unfassbar.

Hingegen im Arbeitrechtsprozess bekam ich mit, dass der Arbeitgeber ein Recht auf Beschlunigung des Prozesses hat.

lg. Rolandi
 
Hallo,

ja, den einfachen d. Michel kann man warten lassen:(
Wir lassen uns viel zu viel gefallen und nehmen hin:rolleyes:

Der einzelne kann i.d.R. nich viel bewegen, aber die Masse ggf. schon!

Mein RA - Freund hatte u. a. dem SG-Richter auch schon mal (durch die Blume) die gelbe Karte gezeigt und siehe da:p die Medizin wirkte:D

Gruß
 
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