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Der Richter ist unabhängig !

Hi der Charly,


hab gerade versucht hier virtuell mich vor Dir zu verbeugen, bei allem was Du bereits erreicht hast, sollte ich das tun.

Wenn Du jetzt diese Aussage ließt schließe die Augen, dann kannst Du das vor Dir sehen.

P.S. Ich meine das Ernst und nicht zum Spaß
 
Hi oerni!
Sich in meinem Fall verneigen ist nichtnotwendig!

Ich bin eine Waage und gehör zu den Menschen die eigentlich nur total für Gerechtigkeit sind!

Es ist nur traurig das in diesem Land so wenige bereit sind für Gerechtigkeit zu kämpfen.

Ich werd es immer tun und davon wird mich auch keine Drohung von irgend welchen Richtern abhalten können
 
Natürlich gibt es immer wieder Leidensgenossen, die einen Erfolg erzielen, Gott sei Dank.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass in der Summe der strittigen Fälle der Richter nicht mal die Akten ordentlich liest.
Mein Fall:
In der schriftlichen Urteilsbegründung bin ich seit 1983 nicht mehr erwerbstätig, aber ich habe ununterbrochen bis 2004 gearbeitet, ausser dem war ich nur 3 Jahre im Technikum tätig ( real 37 Jahre).
Gut, es ist ein erst instantliches Urteil, aber sollte es sich nicht an der bewiesenen Realität orientieren?
Gut, es besteht die Möglichkeit der Berufung vor einem LSG, aber ist das der Sinn der "Rechtspflege", das die untergeordneten Gerichte/Richter schludern?
Für den Betroffenen bedeutet es Zeit, Verzicht und evtl. die gesamte wirtschaftliche Existenz.
Da Richter unabhängig sind, sein sollen, verbietet sich doch nicht eine Plausibilitätsprüfung an Hand der Akten.
Mir verschliesst sich nicht der Eindruck, dass die erste Instanz der Soz.-Gerichte dazu da ist, die Kläger bzw. Betroffenen durch oberflächlich begründete Urteile zu entmutigen.
Man hat ja ausser der Berufung beim LSG keine Chance, oder hat sich schon einmal jemand über einen Richter beschwert? Wer wäre in so einem Fall der Ansprechpartner oder wie sähe der Erfolg aus? Wird der Prozess erneut mit einem andern Richter neu aufgerollt?
Ausserdem scheint die Justiz, selbst die LSG, ziemlich hilflos bei Eskapaden des Beklagten zu sein. Warum muss ich separat Klagen, damit die Beklagte ein unberechtigtes Gutachten, genannt "ärztliche Stellungnahme des/ der Beratungsärzte" aus den Akten entfernt?
Nach dem Urteil des BSG, dürfte die Situation doch auch für Juristen klar sein, oder ist die Definition des Beratungsarztes nicht klar definiert worden?
Nun wird der Vorgang bis zur Entscheidung der unteren Instanz unterbrochen, und ich warte.
Das die Wege der Gerichte und Verwaltung mit normalem Verständnis unbegreiflich sind, ist mir schon klar. Nur sie sollten für uns da sein, nicht umgekehrt.
Da nächstes Jahr, das Neunte, anbricht, habe ich mir schon Gedanken über eine 10 jährige Jubiläumsfeier gemacht.
Für Vorschläge bin ich dankbar.
In diesem Sinne
Paro
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Paro,
ich bin auch seit Monaten dabei, das sogenannte Gutachten, das keines war, aus der Akte löschen zu lassen, beim LSG. Es gab schon eine Anhörung, wo mein neuer Anwalt das lautstark forderte und sogar mit dem Datenschutzbeauftragten drohte. Es gingen Schriftwechsel diesbzgl. hin und her, immer wieder die gleiche Argumentation meines Anwaltes, und die BG hat immer neue Erfindungen und Ausreden. Der Richter macht nichts. Und jeder Brief meines Anwaltes kostet mich Geld. Schon in der Klageschrift fürs SG war dieses Gutachten im Mittelpunkt. Mein Unfall war vor fast 10 Jahren Dieses sogenannte Gutachten, das eigentlich nur ein Konsiliarbericht war, aber immer vom Gericht als Gutachten behandelt wurde, und der Form nach auch eines ist, ist immerhin auch schon 9 Jahre alt. Der gegnerische Anwalt kannte diesen Prof. schon gar nicht mehr....Aber er war damals schon berüchtigt, hatte sein kleines Zimmer in der BG Klinik und verdiente sich nach seiner Erimitation ein wenig Geld dazu. Man nennt dies wohl Gefälligkeitsgutachten. Ich wurde dort hinzitiert, es fehlten in diesem "Gutachten" wichtige Befunde, die einfach ignoriert wurden. In der Gerichtsakte fehlten diese dann auch bzw. wurden dann viel später hinzugefügt, aber chronologisch bedingt dann weiter hinten in der Akte, wo keiner mehr (auch kein Gutachter) mehr was las....
Und wehe man nennt dies mafiöse Strukturen!
 
Revoluzzer

Hallo"Der Charly" !
Wenn du in Sache Versicherung noch einen Mitstreiter brauchst,kannst du gerne auf mich zurückgreifen .Ich werde 100% nicht den Schwanz einziehen,da ich langsam mit der PUV die Schnauze voll habe.
Der LWS Schaden wird überall anerkannt nur nicht bei den PUV``s !
Mein Hals wird immer dicker.Wenn man seinen Beitrag nicht zahlt kommt
sofort eine Mahnung,.Bei Schadensregulierung wehrt die VERS. sich aber mit Händen und Füssen.

Gruss Sammy1:cool:
 
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