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Deutsch - VA = VA - Deutsch

Kasandra

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Registriert seit
28 Sep. 2006
Beiträge
8,674
Ort
Irgendwo im Nirgendwo
Hallo,

Fakt, Überprüfung der Schwerbehinderteneigenschaft.

Facharzt schreibt, in den letzten 2,5 Jahren WESENTLICHE VERSCHLECHTERUNG! Natürlich auch fachlich begründet.

Bescheid vom VA:

KEINE WESENTLICHE Änderung eingetreten gemäß § 152 IX in Verbindung mit § 48 SGB X.

Deutsch Frau - Frau Deutsch
Deutsch Mann - Mann Deutsch

oder wie heißen die lustigen Bücher jetzt

VA - Deutsch - Deutsch VA?

Ach Leute, ich habe eigentlich keine Zeit und Nerven, denn dies schadet meiner Gesundheit weiter. Aber - ohne Klage wird es wohl wieder nicht gehen!

Schade, dass einen der Staat zusätzlich gesundheitlich noch weiter ruiniert.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
ich weiß nicht, was diese VA damit bezwecken wollen. Sie machen uns das Leben noch schwerer als es eh schon ist.
Wieso meinen die, schlauer zu sein als unsere Fachärzte? Die Schreiben uns doch sowas nicht auf, wenn es nicvt so wäre.
Ich bin selber ja auch noch im Klageverfahren. Schlimm, dass es ohne anscheinend gar nicht mehr geht:((

Bleib tapfer und kämpfe für dein Recht!!!

LG Ellen
 
in anderem zusammenhang, an anderer stelle würde die festellung lauten:

der prüfling hat die aufgabe nicht verstanden.

ich habe hier - offen gesagt viel schlimmeres - seitenweise und schon in buchstärke vorliegen. vielleicht mal als solches abdrucken.


gruss

Sekundant
 
Hallo Elster,
hallo Oerni,

klar, weiter kämpfen.

Eine Anhörung meiner Person hat ja nie stattgefunden.

Weiterhin nur ein läppischer Bescheid. Schreit nach Akteneinsicht!

Auch weder durch Akteneinsicht wird einem der "bewertende Arzt" aufgezeigt noch benannt. Man weiß bei uns noch nicht mal aus welchem Fachgebiet der "bewertende Arzt" kommt.

Also muss es Hausmeister o. Gärtner sein - GRINS!

Denn nur, wer nicht korrekt arbeitet hat alles zu verstecken!!!

Das VA hätte ja im Grunde, wenn es Zweifel hätte an der Verschlechterung - mich zum GA einladen müssen.

Aber erstmal einen einfachen Bescheid raus schicken, die meisten reagieren nicht und nehmen es so hin.

Nein, mit mir nicht!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
bei der Akteneinsicht darauf achten, dass Dir die vollständige Akte vorgelegt wird. Es gibt einen interenen Teil für die Begutachtung. Ich hatte kürzlich darüber berichtet.
Auch der Name, Fachrichtung usw. müssen Dir offengelegt werden.
Eigentlich wirst Du erst mit der Akteneinsicht für den Sachbearbeiter zur Person, vorher bist Du leider nur Aktenzeichen. Deshalb auch immer persönlich zur Akteneinsicht gehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Kasandra, wirklich nervig.

Du weißt, wo und was du nachschlagen musst?
VersMedV
Begriff der wesentlichen Änderung.

7. Wesentliche Änderung der Verhältnisse

a)Eine wesentliche Änderung im Ausmaß der Schädigungsfolgen oder der Behinderung liegt nur vor, wenn der veränderte Gesundheitszustand mehr als sechs Monate angehalten hat oder voraussichtlich anhalten wird und die Änderung des GdS wenigstens 10 beträgt. Eine wesentliche Änderung ist auch gegeben, wenn die entscheidenden Voraussetzungen für weitere Leistungen im sozialen Entschädigungsrecht (z.B. Pflegezulage) oder für Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen erfüllt werden oder entfallen sind.
b)Nach Ablauf der Heilungsbewährung ist auch bei gleichbleibenden Symptomen eine Neubewertung des GdS zulässig, weil der Ablauf der Heilungsbewährung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellt.
c)Bei Beurteilungen im sozialen Entschädigungsrecht ist bei einer Zunahme des Leidensumfangs zusätzlich zu prüfen, ob die Weiterentwicklung noch Folge einer Schädigung ist. Auch bei gleichbleibendem Erscheinungsbild kann eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse vorliegen, wenn sich die schädigungsbedingte Störung, die dem Erscheinungsbild zunächst zugrunde lag, gebessert oder ganz zurückgebildet hat, das Leidensbild jedoch aufgrund neuer Ursachen bestehen geblieben ist („Verschiebung der Wesensgrundlage”).
Fehler - beck-online

Vom Versorgungsamt Hamburg fand ich zur "Bearbeitung von Neufeststellungsverfahren ..." dies http://www.va-hamburg.de/2017-02_Bearbeitung_NF_NU.pdf von 1/2017. Evtl. findest du sowas auch für dein BL, die VersMedV gilt dennoch bundesweit, ist nicht länderspezifisch.
(Vorsicht bei der Recherche und bei Anträgen auf Neufeststellung: Immer aufs Datum achten, es gab ca. 2005 (?) entscheidende Änderungen.)

Ich hoffe, da ist etwas Hilfreiches bei.

Akteneinsicht vor Ort beschleunigt es, aber du kannst dir i.d.R. die komplette Akte in Kopie auch zusenden lassen.
Vermutlich wirst du dafür eine Vorabrechnung begleichen müssen. Dieser Bürokratieakt (Rn-erstellung, Zusendung, Überweisung, Prüfung Zahlungseingang, Kopien, Zusendung) dauert seine Zeit extra und kostet evtl. mehr als die Vorort-Einsichtnahme.

Also WS einlegen - "... Eine Begründung wird nach Akteneinsicht und -prüfung nachgereicht."
Normalerweise (jdf hier im BL) wird dir dann eine Frist fürs Nachreichen der Begründung des WS genannt, ich glaub die Fristsetzung kommt in etwa mit Zusendung der Akte.

LG
 
Hallo HWS,

danke für Deine Antwort aber "7. Wesentliche Änderung der Verhältnisse" ist mir bekannt und wenn der Facharzt noch schreibt, dass die Veränderung seit 2,5 Jahren wesentlich schlechter geworden ist.....

Da erübrigt sich doch alles!!!

Nun kann ich Anfangen im SGB I,
§ 13 Aufklärung § 14 Beratung § 15 Auskunft

SGB X

§ 17 Besorgnis der Befangenheit


§ 21 Beweismittel
§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte

§ 29 Beglaubigung von Dokumenten § 30 Beglaubigung von Unterschriften

usw. usw. usw.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Seenixe,

Auch der Name, Fachrichtung usw. müssen Dir offengelegt werden

Das ist ein riesiges Problem. Das VA verweigert alles. Selbst div. Strafanzeigen wurden eingestellt!!!!

In der Akte befindet sich weder ein "Bewertungsauftrag" noch eine "Kostennote".!

Aber richtig spannend war, das im letzten Verfahren der SB vom VA einen Arzt gesagt hat, er soll eine Erkrankung um 10 höher setzen und der "Arzt" dieses dann einfach auf dem Dokument anerkannt hat und ausgewiesen hat. Natürlich war dies nicht relevant für den GdB. Das ist bereits ein Amtsmißbrauch. SB sagt und Arzt macht.

Jetzt geht es so richtig rund!!!!


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Ich habe in der Akteneinsicht entdeckt gehabt, dass ein Arzt für Unfallchirurgie alles u.a. auch die Psyche und Neurologie bewertet hat. Hab dann zwar auf GA der BG von Fachärzten verweisen können, was dem VA allerdings am A vorbeiging. Widerspruch würde trotzdem abgewiesen.
Was bringt es dir also, zu wissen, welcher "Dorfdoktor" böse ausgedrückt, da was geschrieben und bewertet hat? Wenn die meinen, deinen Fachärzten nicht glauben zu müssen, tun sie das aus voller Inbrunst. Egal was du schreibst oder denen Nachweist.
So leider meine bisherige Erfahrung.

Da kann dann auch ein Unfallchirurg feststellen, dass ich ja keine PTBS habe, auch wenn diese von der BG anerkannt und seit 3 Jahren behandelt wird. Und die Akten dazu eindeutig sind und vorliegen! Der Unfallchirurg von VA kann die Akten dann zwar lesen - persönlich kennt er mich ja nicht - und es trotzdem besser wissen. :(

Ich glaube inzwischen auch, dass es nicht nur mit Faulheit und nicht lesen wollen, Desinteresse oder so zu tun hat, sondern mit Anweisung von oben.
Mehr als X % vor allem der noch arbeitenden Bevölkerung können nicht SchB sein!

Traurig, aber wohl leider wahr :(

LG Ellen
 
Hallo Ellen,

genau so ist es: Anweisung von oben und der zweite Punkt ist, ein frustrierter SB will sich profilieren!

Beide Kriterien greifen. Hinzu kommt noch ein massier Amtsmißbrauch.

Ich habe ja auch sehr viel zu Dir / für Dich geschrieben. Nach Deinem aktuellen Stand sieht es für mich wie auch für viele andere aus, Du bist durch, halte Deine Klage aufrecht, bekomme alles schwarz auf weiß!

Und auch bei mir ist es so, ich habe einen Teil wirklich im Sack, runter geht es nicht mehr, aber wir benötigen Grundsatzurteile für uns und auch für andere Geschädigte.

UND ein Grundsatzurteil wirst Du und werde ich bekommen!

Viele Grüße

Kasandra
 
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