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Doch kein Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauer?

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo,

es gibt eine relativ junge Bundestagsdrucksache vom 28.12.2007 zum Thema überlange Verfahrensdauern vor der Gerichtsbarkeit.

Mir wird klar, die Politik will wohl nichts gegen die Umstände tun. Es hört sich schon ziemlich lachhaft an, wenn einerseits festgestellt wird:

In Deutschland besteht kein Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren, mit dessen Hilfe unmittelbar eine Verfahrensbeschleunigung begehrt werden kann. Der EGMR hat dies mehrfach gerügt (z. B. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 8. Juni 2006, AZ 75529/01 – Sürmeli/ Deutschland).

(...)

2005 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für ein Untätigkeitsbeschwerdengesetz vorgelegt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf jedoch bisher noch nicht beschlossen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 14. November 2007 für die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei Gericht eingesetzt.

Anfragen zu dieser Thematik werden wie folgt beantwortet:

10. Wie steht die Bundesregierung zu den Überlegungen, für den Fall einer unangemessenen Verfahrensverzögerung einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch durch eine entsprechende Ergänzung des § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einzuführen?

Eine Entschädigungslösung wird geprüft. ...

und

12. Wann wird die Bundesregierung einen Beschluss über den Gesetzentwurf für ein Untätigkeitsbeschwerdengesetz fassen?

Der in der Vorbemerkung erwähnte Entwurf eines Untätigkeitsbeschwerdengesetzes wird von der Bundesregierung nicht beschlossen werden. (Hervorhebung von mir)

Wir fassen also kurz zusammen:
- einige Rechtsstreitigkeiten in diesem Staate haben menschenrechtsverletzende Verfahrensdauern, ohne dem Bürger hiergegen einen Rechtsbehelf zu gewährleisten
- anstatt die durch den EGMR geforderten Rechtsbehelfe zu schaffen, werden lieber (Einzel-?)Entschädigungslösungen angestrebt.

Ja, ja, wirtschaftlich verstehen kann ich diese "Lösung" schon. Es ist sicherlich billiger in Einzelfällen einen "billigen Schadensersatz" zu leisten, als
a) die Justiz so mit Richtern zu bestücken, wie es eigentlich geboten wäre, kostet ja was,
b) ein Gesetz einzuführen, dass jedem Bürger die Möglichkeit gäbe Langläuferverfahren anzuprangern (oh, oh, hat man wohl Angst vor der Statistik?) und
c) ein Gesetz zu schaffen, das womöglich jedem Kläger Anspruch auf Schadensersatz für überlange Gerichtsverfahren bietet; eine Entschädigungslösung dürfte ja wohl nur für diejenigen greifen, die auch aktiv Ansprüche geltend machen

Danke Frau Zypries für diese im wahrsten Sinne des Wortes billige Lösung und weiterhin fehlende Anerkennung von Menschenrechten. Na ja, damit wird mir auch klar, warum das vor bereits mehreren Jahren mit großem Brimborium angekündigte Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) bis heute nicht verabschiedet wurde ...:mad:

Gruß
Joker
 
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