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Dokumentationspflicht des Arztes

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,248
Ort
Bayrisch-Schwaben
Der Arzt unterliegt einer Dokumentationspflicht bezüglich der erhobenen Befunde, der Diagnosen und der unternommenen oder veranlassten Behandlungen, erklärte Prof. Dr. Dr. Thomas Hachenberg von der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie am Universitätsklinikum Magdeburg auf dem 8. Anästhesie-Update-Seminar am 3. und 4. März 2017 in Mainz.

https://www.medsach.de/Archiv/Meldu...E34AC23817AE3CBBB96C8C77E8DE11B6DA77011F2C5D4
 
Stimmt, Oernie,

und genau das muss ich jetzt wieder bei 2 Ärzten tun. Zu denen gehen und mir die Patientenakte kopieren lassen, weil die BG 2 Diagnosen, die mit der Berufserkrankung in Zusammenhang stehen, nicht anerkennen will, d.h. die Kosten der KK nicht tragen will.. Ohne zu prüfen wohlgemerkt! Und wenn ich das nicht klären würde, dann würde die BG darin sich wieder bestätigt sehen, dass ich doch einen Vorschaden habe. Ich frage mich oft, wer denn hier - ich oder die BG - einen Vorschaden hat. ;-)

Meine Patientenakte zu kopieren habe ich schon einmal machen lassen, weil es da Aufzeichnungen gibt, die Licht ins schmutzige Dunkel der BG bringt und Tatsachen aufzeigt. Der Arzt hat aber pro Kopie 50 Cent kassiert. Und in der Tat, bis zur 25 Seiten dürfen die das auch. Für jede weitere 15 Cent. Schon wieder Klärungsarbeit am Halse, kann das nur noch mit beruhigenden Medis schaffen.

Allerdings: Zuviel Jahre darf der Arztbesuch nicht zurückliegen. Ich meine, mehr als 10 Jahre. Also besser vorsorgen. Wäre vorher nie auf die Idee gekommen.

Gruß ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Arena,

das hat die ETEM bei mir auch probiert hinsichtlich der Schultererkrankung (BK 2103 + Unfälle).
Dann hat PKV nachgesehen und erkannt, es gibt keine Abrechnungsunterlagen zu Schultererkrankung und schon war der Aspekt vom Tisch.
 
Guten Morgen ,

lesenswert auch dazu: Berufsordnung für Ärzte auf der Homepage der Bundesärztekammer.

Liebe Grüße

Vetty
 
Hallo,

würdet ihr den erstbehandelnden D-Arzt nach Verfahrensabschluss (meinetwegen auch vorher, soll nicht mein Thema sein, ich mache es nicht vorher) der Ärztekammer melden?

Ach so: Weil er
- die Leitlinien nicht eingehalten hat,
- sich menschlich ruppig verhalten hat (von wegen Ethik der Ärzte, Berufsordnung),
- Angaben zu z.B. Kribbeln in Fingern nicht notiert hat etc.

Ich weiß nicht, ob die Frage hierher passt.
Ein eigenes Thema wollt ich dazu nicht eröffnen.
Wenns hier off topic ist und stört, dann nur kurz sagen.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
hallo hws-schaden - (grüßle - grins) -

Ich glaube nicht, dass das was bringt. Ich selber habe es so erlebt: nachdem das Theater der Kleinrednerei und Abwimmelung von Unfallschäden anfing, habe ich den Erstbehandler einen kritischen Brief geschrieben und gefragt, warum er vieles nicht genau aufgelistet hätte. Der meinte nur, bei ihren schweren Verletzungen, kann man sich den Rest doch denken. Die Anspruchabwiegler sagten: da steht nichts, dann war da nichts, sonst hätte der ja was aufgeschrieben. Wenn man sagt da wäre was gewesen, dann erfindet man das.

Es stand nichts in seinen Akten von divesen vorhandenen Schürfwunden- blutunterlaufenes Auge, Gurtprellmarken, Sensibilitätsstörungen in den schwer geprellten Bereichen, z.B. hat sich der Autoschlüssel vom AutoSchloss beim Aufprall unter die Kniescheibe ins Knie gebohrt etc - alles fehlte. Monate später weiterhin vorhandene massive Bewegungsprobleme der HWS testierte er als abklingende Einschränkungen.

Am besten sollten die Besucher eines Unfallopfers in den ersten Stunden nach dem Crash und nach 24h und nach 3 Tagen je ein Ganzkörper AKTFoto machen.

Ansonsten sind außer den Knochenbrüchen, die es auf CT-Bildern gibt, alles "erfundene" Wunden, Schmerzen, Narben, Bewegungseinschränkungen.

Der Stationsarzt hatte wenigstens darauf geachtet, dass SHT-Trauma, nach tagelanger Sehstörungen und Übelkeit und die HWS-Trauma im Entlassbericht dokumentiert wurde. Er veranlasste bereits nach wenigen Tagen Physiotherapie, Wärmebehandlung mit Rotlicht usw. während dem stationären Aufenthalt. Er verordnete auch sofort KG als Hausbesuch usw.

Aber es gibt ja überall Halbgötter, die keine Ahnung haben und davon ausgehen, dass es keine Nichtzahlenwollende gibt. Sie können sich nicht vorstellen, was ihre Bequemlichkeit blos lücken- und fehlerhafte Angaben zu machen alles an Üblem nach sich ziehen kann.

Also meiner Meinung nach nützt es nichts Jahre später darauf hinzuweisen. Für die sind das nur Randschauplätze - so ein kribbeln ist doch egal, das kann ja auch ein eingeschlafene Stelle sein, wird ja nicht so schlimm sein, sonst hättest du ja von Anfang an deine Mißempfindungen als belastend und einschränkend ihm gegenüber wichtig genommen.

Tja, falsche Tapferkeit ist ein zweischneidiges Schwert. Man will das Beste und schneidet sich selber um so tiefer ins eigene Fleisch.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Teddy und HWS-Schaden,

meine meinung und gründe dazu, wobei ich jede seite nachvollziehen kann

würdet ihr den erstbehandelnden D-Arzt nach Verfahrensabschluss (meinetwegen auch vorher, soll nicht mein Thema sein, ich mache es nicht vorher) der Ärztekammer melden?

ja, würde ich unbedingt, auch wenn es einem selbst nichts nützt. aber bei notorischen behandlungsverweigerern und medizynikern wird vielleicht auch mal intern und öffentlich unbemerkt ein rüffel erteilt.
dann halte ich es auch nicht für ausgeschlossen, dass in bestimmten fällen eine "lange liste" doch mal ans tageslicht kommt (@HWS-Schaden, du kennst ja meine "meldeplattform").

was abhält, sind wohl meist die schwerwiegenden belastungen, die man eh schon hat.

und was die anmerkungen von #Teddy betrifft: hast/hattest du die arztberichte an zb haftpflichtversicherung des unfallgegners oder dem landesamt?

bei mir stellte ich erst durch diese berichte fest, dass der arzt sehr wohl entgegen seiner dokumentation (die natürlich diese wesentlichen symptome nicht enthielt) zumindest einige der symptome zur kenntnis genommen hat, weshalb ich die unterlassenen weiteren feststellungen und behandlung als vorsätzlich einstufe.


gruss

Sekundant
 
Guten Morgen,

mir ist das auch passiert. Der Erstbehandler im Krankenhaus hat mich gar nicht untersucht, aber eine ganz genaue Untersuchung dokumentiert. Quasi Standard, frei erfunden (da ja nicht untersucht) und somit selbstverständlich vollkommen unzutreffend (zu meinem Nachteil, versteht sich). Mir wäre das nicht im Traum eingefallen, dass ein Arzt so schlampig und berufsordnungswidrig dokumentiert.

Dokumentiert werden grundsätzlich alle wesentlichen Befunde (= alles, was von der Norm abweicht und für die Diagnosefindung erforderlich ist)...... Beispiel: Krampfanfälle, aber keine Abweichung von der normalen KIT (wird beides dokumentiert, da hier die DD bakterielle Infektion in der DD weiter nach hinten rückt).

Erfahren habe ich das erst viele Monate später, nach Anforderung der Patientenakte.

Glücklicherweise hat der nachfolgende Arzt ordentlich untersucht und dokumentiert.

Wird man damit konfrontiert, wird es schwierig, dieses Geschreibsel zu widerlegen.

Da ein Bericht zeitnah und unmittelbar gefertigt werden muss, also nicht erst Tage später, empfehle ich jedem, auf den Bericht zu warten bzw. diesen schnellstens anzufordern. Kommt einem die Untersuchung schlampig vor, Namen, Ort und Uhrzeit protokollieren und ab zum nächsten Arzt.

Es hilft auch, direkt die Dokumentationspflicht anzusprechen und sich als mündigen Patienten zu outen.

Manchmal macht man sich unbeliebt, aber man sucht ja keine Freunde, sondern erwartet ordentliche Arbeit.

Liebe Grüße

Vetty
 
Hallo und Danke für eure Einschätzungen.

Pech, wenn man erst Monate später misstrauisch wird und die Berichte einsieht und feststellt, was alles nicht dokumentiert / aufgenommen wurde. Heute würde ich es auch anders machen, @Vetty.

@Sekundant
Es gab ja keinen Haftpflichtgegner bei mir und das "Landesamt" hatte auch nur die schlampigen Berichte des erstbehandelnden D-Arztes (ich dachte damals fälschlicherweise, den dürfe ich nicht wechseln).

LG
 
ja, ich kann mich erinnern. es soll auch nur ein zusätzlicher hinweis für andere leser sein. ich halte nämlich die mangelhafte dokumentation in vielen fällen nicht für "schlampig", sondern beabsichtigt. wenn in fachliteratur schon methoden des vertuschens, verheimlichens und verharmlosung wider besseren wissens betrieben wird, dann wohl erst recht in der verdeckten und den arzt absichernden umgebung seiner praxis. daran sollte man zumindest immer dann dnken, wenn es um die fälle geht, in denen leistungen und entschädigungen für die geschädigten im raum stehen.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

wer anschafft und zahlt bestimmt die Musik. Die BG´s geben den Ärzten genaue Vorschriften, wie diese zu handeln haben, ansonsten keine BG-Zulassung.
Diese Vorschriften haben mit normaler Medizin meist nicht mehr viel gemein.

So besagt eine Vorschrift, das 80% der Fälle im Schnellverfahren abgehandelt werden müssen und die restlichen 20% nur auf besonderen Antrag und Genehmigung durch die BG etwas länger dauern dürfen.
Auch die Dokumentation ist festgelegt mit Vordrucken ect. ja und Schleudertrauma usw. gibt da nicht, wer hätte es gedacht. Es wird sogar vorgeschrieben und gelenkt wie und was Untersucht wird, natürlich nur um keine Beweise für das UO liefern zu müssen.

Geht also nur um Kostenreduktion und nicht was medizinisch festzustellen ist, sondern wünsch dir was. Hätte ich damals nicht auf MRT-Aufnahmen bestanden, könnte ich jetzt nichts nachweisen.
Es wird auf die Unwissenheit der UO gebaut und auch ausgenützt. Von Regress an den Unfallverursacher weiß niemand was, geiz ist Geil und Hilfe Arbeit. Warum durch richtige Behandlung Folgekosten sparen, dem UO was gutes tun, wenn es ungeniert mit Rückendeckung auch so geht. Hauptsache Statistik stimmt.
Es gibt auch keinen Grund warum BG-Medizin sich von Normaler-Medizin Unterscheiden soll. Wer heilt hat recht! Konkurrierende Ziele max. Wiederherstellung der Arbeitskraft und min. Arbeitsmitteleinsatz(Sparzwang) max Gewinn(Ersparnis) kann nicht gehen, weiss jeder BWLer und wer Projektarbeit verstanden hat. Paradoxon: Der Apfel fällt vom Baum nach oben. Die Meinung des Vorgesetzten ist zu glauben bzw. ist Gesetz.

Gruß
Isswasdoc
 
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