• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

DRV Akteneinsicht

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,225
Ort
Bayrisch-Schwaben
http://rvrecht.deutsche-rentenversi...teneinsicht%20durch%20Beteiligte%20%205%20713


R4.3 Fürsorgepflichten nachrangig (Satz4)

Ungeachtet der Fürsorgepflichten der Sätze1 bis 3 (Abschnitt4.1 und Abschnitt4.2) besteht für die Beteiligten weiterhin das unbeschränkte Recht auf Einsicht in die sie betreffenden Akten. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Akten Angaben über den Gesundheitszustand enthalten (BT-Drucksache8/4022, S.81).
Im Ergebnis ist daher unabhängig von möglichen Beeinträchtigungen der Beteiligten auf deren ausdrücklichen Wunsch hin die Akteneinsicht zu gewähren.
 
Top