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eAkte

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,225
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

haben die dt. Rentenversicherungsträger bereits die eAkte eingeführt?

Ist es dem Bürger möglich die eAkte zu bekommen?

Ich weis der § 25 SGB gibt ein Einsichtrecht in die Akte.

Fragen über Fragen und Antworten von Behörden oft schlecht bis miserabel.
 
Servus oerni,
die Einsicht in die Akte ist bei allen Sozialversicherungsträgern möglich.
BG; Deutsche Rentenversicherung, KK usw.

Die Führung der E-Akte ist erst 2020 als Muss vorgegeben. Ob deine Akte schon bei der
Rentenversicherung in eine E-Akte gewandelt wurde ob noch eine duale Form (papiergeführt und elektronisch) besteht, kannst du dort sicherlich kn kurzen Worten nachfragen.
 
Hallo User06,

Antwort aus dem Hause:

1) eAkte gibt es nicht oder wird nicht verschickt.
2) Weshalb wollen Sie eine Akteneinsicht, ich muss das niederschreiben und begründet meinem Vorgesetzten vorlegen.

Dann bekommen Sie Bescheid, ob Akteneinsicht möglich ist.

Hatte schon schriftlichen Antrag gestellt, mit dem Hinweis will Akte auf DVD oder von Blatt 1 - heute (2000) einsehen.

Mal sehen was der Vorgesetzte sagt!
 
Servus oerni,
na so was, weshalb willst du schon Akteneinsicht. Wegen Langeweile sicherlich nicht.
Die Akteneinsicht gibt dir u.a. auch Chancengleichheit (Menschenrechtskommission) gegenüber dem Sozialversicherer und Einblick in die Unterlagen die dir noch nicht überlassen worden sind. (Berichte Ärzte; Abrufe bei anderen Sozialversicherern, Auftrag an
Privatdetektiv; beratende Äusserungen ..... )
 
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