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Eine Fingerverletzung mit offenen Fragen. Wer kann helfen?

Hallo, Leute.

Mittlerweile haben sich weitere Fragen :oops: ergeben, die für die gutachterliche Bewertung eine hohe Relevanz haben:

1.) Darf eine Viszeralchirurgin (spezialisiert auf den Bauchraum), die in handchirurgischen Belangen nach eigener Aussage völlig unerfahren ist, eine komplizierte und schwere Fingerverletzung überhaupt eigenständig behandeln, nur, weil sie als Durchgangsärztin fungiert? Und dann noch ein Kontrollröntgen in der (zunächst verweigerten!) Nachuntersuchung ablehnen, obwohl die intensiven Beschwerden und Schmerzen mit einer sehr ernsten Mittelgelenksverletzung zusammenhängen?

2.) Besteht in einem solchen Fall nicht auch die medizinische wie juristische Verpflichtung, mich sofort an einen Handchirurgen weiter zu verweisen?

3.) Es wurde lediglich nach "Erster Hilfe Manier" behandelt, also mit einer provisorischen Einwegschiene, die das verletzte Gelenk nur zur Hälfte und äußerst unzureichend stützte und mit einer sich schnell lockernden Mullbinde um den Finger gebunden war; dabei war die hohe Brisanz der Verletzung bereits nach der ersten Röntgenaufnahme mehr als deutlich! Juristisch relevant?

4.) Die offensichtliche Fehlerhaftigkeit dieser Behandlung wurde mir kurz vor der erst dadurch notwendig gewordenen sehr riskanten weil komplizierten Revisionsoperation von dem Operateur selbst und zweien seiner Kollegen bestätigt, die sich zudem auch über das negative Verhalten dieser Ärztin sehr wunderten - auf Anfrage erhielten sie von dieser Ärztin keine Stellungnahme, keine Begründung, nichts! Juristisch relevant?

5.) Laut D-Ärztin hätte ich ja angeblich jederzeit die Möglichkeit gehabt, "nach Belieben" einen anderen Arzt zu konsultieren - jedoch ohne jegliche, weiterführende Informationen über den Verletzungsstatus. Eine mündliche oder schriftliche Aufklärung über die Behandlung, ihre Alternativen und vor allem die möglichen Langzeitfolgen der Verletzung fand nicht statt! Mir wurde nur die Eingangsdiagnose selbst in aller Kürze schriftlich attestiert, nicht ohne den Vermerk "weitere ärztliche Behandlung unnötig" und "arbeitsfähig"! Und tatsächlich wurde ich daraufhin von den Ärzten der Rehaklinik (Neurologen, Allgemeinärzte, Psychologen...) auch nicht weiter an dieser äußerst schmerzhaften Fingerverletzung behandelt; um die nötigen Verbandswechsel und die Überweisung zu dem (auch hier zunächst verweigerten...) Kontrolltermin mußte ich unter gröbster Androhung ernster, juristischer Schritte wie ein Berserker kämpfen! Einziger Ratschlag dieser Ärzte an mich: "Passen Sie auf Ihren Finger auf". Zudem wußten die Pflegekräfte der Rehaklinik nicht mal ansatzweise, wie eine solche Verletzung richtig zu versorgen sei; ein Pfleger sagte zu mir sogar: "Mit der Mullbinde (!) können Sie sogar schwimmen gehen, die hält trotzdem, außerdem ist es ja keine offene Wunde". Daß es eine einfache Erste-Hilfe-Mullbinde aus sehr saugfähigem Baumwollgewebe und eine Gelenksverletzung, die absolut nicht bewegt werden durfte, z. B. durch eine nasse und deshalb verrutschte und gelockerte Mullbinde, war, ignorierte der völlig! Die Ärzte beließen es schlußendlich dabei; es gab keine weiterführende Diagnostik und Behandlung durch einen Facharzt, einen Handchirurgen, eine Überweisung wurde mir auch auf mein Verlangen hin nicht ausgestellt. "Austherapiert" hieß es und mein besorgtes Verhalten sei "nur eine hysterische Streßreaktion"! Die Überweisung bekam ich daher erst nach meiner Rückkehr durch meinen Hausarzt ausgehändigt, der im übrigen mehr als entsetzt über diese Vorgänge war. Juristisch relevant?

6.) Fünf Tage vor der Operation konsultierte ich die Notaufnahme der BG-Klinik in LU-Oggersheim wegen unerträglicher Schmerzen; nach fast neun (9) Stunden Wartezeit erschien gegen 22:00 Uhr ein junger Assistenzarzt, der mich untersuchte und die aktuelle Röntgenaufnahme nur kurz überflog - dann versuchte er, den Finger ohne (!) Betäubung mit aller Gewalt wieder einzurenken; der Schmerz hat mich fast umgehauen, ich konnte nur noch verkrampft keuchen. Nach ca. einer Minute, vier vergeblichen Versuchen und einem Blick in mein vor Schmerz verzerrtes Gesicht, ließ er dann endlich erfolglos von meinem Finger ab. Ich sackte in meinem Stuhl erst mal zusammen und nahm ein Betäubungsmittel (Analgetikum; Voltaren Resinat) ein, daß erst ca. 20 Minuten später zu wirken begann. Als ich den "Arzt" danach zur Rede stellen wollte, huschte der schnell in einem der Klinikflure davon und eine Krankenschwester rief mir ein Taxi. Die in dieser Nacht verursachten, stechend-reißend-brennenden Schmerzen in der halben Hand hielten bis zum Zeitpunkt der Operation unverändert an. Ich vermute stark, daß die verletzten Gelenkstrukturen dabei ursächlich noch weiter geschädigt wurden! Juristisch relevant?

7.) Oder sind ausschließlich schriftlich belegte Fakten für den Gutachter relevant? Oder laufe ich Gefahr, aufgrund meines "Live"-Protokolls bzw. Tagebuchs als Querulant eingestuft und nicht ernst genommen zu werden? Das Ganze wird sicher in ein mieses Schachspiel ausarten, da es ja letztlich um den Mythos des "Halbgottes in Weiß" und, wie immer, um sehr viel Geld geht. Was sollte ich also in jedem Falle beachten bzw. vermeiden?

Ich bin euch für alle Tips, Ratschläge und Erfahrungsschilderungen sehr dankbar! :)

A bientot
Etienne :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Etienne1,

bei dir steht ein BG Gutachten zur Feststellung der mdE an?
Wenn ja interessieren den Gutachter deine jetzigen Beschwerden/Einschränkungen.

Ob die nach optimaler Behandlung oder fehlerhafter Behandlung existieren ist für die höhe der MdE irrelevant. Es geht um den status quo und um die Frage der weiteren Prognose.

Gruß Mercury
 
Herzlichen Dank für Deine Antwort, Mercury. :)

MDE? Ja, das auch. Aber in erster Linie muß ich eine Schmerzensgeldklage primär gegen die Durchgangsärztin vorbereiten; zu diesem Zwecke muß ich auch noch einen fähigen Patientenanwalt finden. Hättest Du da einen Tip? Alle relevanten Fakten muß ich zunächst dem Gutachter meiner Krankenkasse zuleiten, der überprüfen will, ob und inwieweit ein oder sogar mehrere Behandlungsfehler vorliegen und durch wen und wann und ich denke, es ist für die Qualität seiner Expertise sehr wichtig, daß ich von Anfang an auf Klarheit und Stringenz achte. Wie schätzt Du meine Schilderungen (siehe auch Eingangspost) diesbezüglich ein? Gehen die wichtigen Zusammenhänge klar daraus hervor? Gibt es Ungereimtheiten oder gar Widersprüche?

A bientot
Etienne
 
Hallo Etinne1,

ich denke Du benötigst einen Fachanwalt für Medizinrecht. Also google und suche Dir einen aus, der primär Patienten / Geschädigte vertritt und nicht Kliniken und Ärzte!

Besorge Dir auch gleichzeitig alle Arztbriefe, Röntgen, MRTs, Behandlungen, Behandlungsunterlagen bzw. Aufzeichnungen. Agiere schnell und freundlich, nicht das es dann passiert, Du hast einen RA und Unterlagen sind nicht auffindbar etc. :cool:

Gehe einfach in die Klinik, bezahle wenn gefordert ein paar Cent für die CD mit Röntgenaufnahmen. Ganz freundlich. Benötigst diese für Dich und Deine persönlichen Unterlagen. Investiere halt mal 5 Euro für die CD. Aber die hast Du, wenn es zur Klage kommt, dann verschwindet halt mal gerne etwas. Denke und agiere strategisch. Besser Du investierst kleine Beiträge und übergibst diese Deinem RA - als das Dein RA etwas einfordert was es dann nicht mehr gibt.

Alle relevanten Fakten muß ich zunächst dem Gutachter meiner Krankenkasse zuleiten, der überprüfen will, ob und inwieweit ein oder sogar mehrere Behandlungsfehler vorliegen und durch wen

Was hast Du da schriftlich von Deiner KK???

Warum besorgt es sich der Arzt Deiner KK nicht selber? Welche Qualifikation hat der Arzt? Wie stehst Du mit Deiner KK und dem von Dir erwähnten Arzt in Kontakt und im Dokumenten - bzw. Informationsaustausch?

Musstest Du Deiner KK eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Etienne,

ok, verstehe... dann sieht es natürlich andes aus.

Erstellt das Gutachten der MDK?
Falls ja: pauschal kann man nicht sagen, wie sehr der Gutachter vom MDK auf deinen Bericht achtet.
Also bei mir war es so, dass nur aus der Aktenlage der Arztberichte begutachtet wurde... die waren sehr mager...
Was ich in meinem Bericht schilderte, das wurde kaum oder garnicht berücksichtigt.
Es war also sehr parteilich für die Arztkollegen.

Am Ende hieß es "schicksalhaft"... DAS Argument für alles was schiefläuft. Nur eine sachliche Begründung fehlte... es war einfach eine Abschrift der Arztberichte.

[genau das könnte bei dir auch passieren, da du ja wie ich damals Dinge "behauptest", die so nicht in den Arztbriefen stehen. Fängt schon beim Thema Schmerzen an...]

Also denke ich auch, dass du einen guten Anwalt brauchen wirst. Der wird aber bestimmt auch erstmal das MDK Gutachten abwarten, für den Fall dass das schon in die Wege geleitet wurde.
Du kannst aber über ihn ein eigenes Gutachten erstellen lassen.
Also ich halte nicht mehr viel vom MDK...
(außer natürlich, dass es kein finanzielles Risiko darstellt)

Leider kann ich dir keinen guten Anwalt nennen. Ich bin den Weg nicht weiter gegangen.

Ich wünsche dir aber viel Erfolg!

P.S.: Zu deinen Chancen möchte ich nichts sagen. Mein Eindruck ist, dass das mit den Chancen leicht schicksalhaft ist ;-) Es gibt sicher gute Gutachter beim MDK - gerätst du an einen, der nur schnell fertig sein will... naja....
 
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