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Einladung zum BEM-Verfahren Gespräch?

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
hallo zusammen,

Sachverhalt:
der Arbeitnehmen (UO) erhält eine Einladung zum BEM-Verfahren-Gespräch.

Hat der Arbeitnehmer das Recht
diese Einladung zurückzustellen, weil noch AU bzw. weil noch eine Reha ansteht bzw. weil die BG zuständig ist?

Oder kann der Arbeitgeber dies rechtlich zulässig umintepretieren und daraus eine Ablehnung machen und dem Arbeitnehmer darauf hin kündigen.

Über eure Erfahrungen, Meinungen danke ich Euch im Voraus.

Lg. Rolandi
 
Hallo Roland,


vom Arzt bestätigen lassen, dass BEM noch nicht möglich ist und dem AG übergeben.
Sinnvolle Information auf Seite des RA Holtstraeter in HH oder beim VDK
 
Hallo.

ein BEM-Gespräch ist immer möglich. Was soll ein Arzt da bestätigen?
Die Frage ist, ob es sinnvoll ist.
Dazu sollte man sich mit Inhalt und Zweck eines BEM beschäftigen.

Ich finde es nicht gut, wenn Rolandi, der selbst kaum mit der Materie klarkommt hier Fragen für Andere stellt. Verweise Sie bitte an das Forum, lasse sie selbst Ihre Fragen stellen. Das hilft den Anderen sicher viel mehr.

Gruß von der Seenixe

Habe Unmengen von BEM-Gesprächen geführt in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertreter geführt- Solange es darum geht den Betroffenen zu helfen, jederzeit wieder....
 
Hallo,

grundsätzlich finde ich ein BEM-Gespräch sinnvoll. Aber ich denke, es kommt auch immer auf die entsprechenden Sachbearbeiter an. Ich hatte bereits sehr früh mein erstes Info-Gespräch zum BEM, obwohl noch nicht absehbar war, wie lange ich nach meinem Unfall noch au sein werde. Ich bin immer noch au, aber ich bin weiterhin in Kontakt mit dem BEM-Sachbearbeiter. Er hat mir darüber hinaus auch wertvoll Hinweise gegeben, dass ich mich z.B. auch an die Schwerbehindertenvertretung meines Betriebes wenden sollte. Auch wenn man diese Dinge eigentlich weiß, wenn man selbst in der Situation steckt, denkt man nicht immer an alles.

Viele Grüße

Lilie13
 
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