hallo zusammen,
Sachverhalt:
der Arbeitnehmen (UO) erhält eine Einladung zum BEM-Verfahren-Gespräch.
Hat der Arbeitnehmer das Recht
diese Einladung zurückzustellen, weil noch AU bzw. weil noch eine Reha ansteht bzw. weil die BG zuständig ist?
Oder kann der Arbeitgeber dies rechtlich zulässig umintepretieren und daraus eine Ablehnung machen und dem Arbeitnehmer darauf hin kündigen.
Über eure Erfahrungen, Meinungen danke ich Euch im Voraus.
Lg. Rolandi
Sachverhalt:
der Arbeitnehmen (UO) erhält eine Einladung zum BEM-Verfahren-Gespräch.
Hat der Arbeitnehmer das Recht
diese Einladung zurückzustellen, weil noch AU bzw. weil noch eine Reha ansteht bzw. weil die BG zuständig ist?
Oder kann der Arbeitgeber dies rechtlich zulässig umintepretieren und daraus eine Ablehnung machen und dem Arbeitnehmer darauf hin kündigen.
Über eure Erfahrungen, Meinungen danke ich Euch im Voraus.
Lg. Rolandi