Teddy
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Hallo Rosi,
soviel ich die Sache erlebt und verstanden habe, nennt man das sowas wie Beweiserhebung. Deine Fehlerliste mit den Fragen werden dem Gericht, der Gegenseite und dem Gutachter öffentlich gemacht und sind damit nicht nur von deiner Seite eine Behauptung sondern mit der Nennung von Zeugen für dich vor Gericht nachweisbar. Wichtig für dich ist, dass in einer Verhandlung eigentlich nur das zur Sprache kommen kann, was zuvor zur gerichtlichen Überprüfung angemeldet wurde. Später abgegebene oder nachgereichte ärztliche Bescheinigungen oder Therapieberichte gehen ins Leere, weil sie nicht vorgelegen sind und daher nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein können. Die Problematik und juristische Fragestellung muss zu Prozessbeginn klar sein. Deshalb ist die vollständige Fehlerliste und Gegenbeweisliste vorab so wichtig.
Achte darauf, dass meist das Totschlagargument kommt, du seist kein Mediziner, könntest das nicht wissen, daher ist es wichtig Gegenargumente auf Augenhöhe zu liefern. Einer Aussage eines Prof. Dr. wiegt etwas anders als das eines Heilpraktikers also dann schon eher den Abschlussbericht der Klinik mit Unterschrift des Abteilungschefs entgegen halten. Einem 45min Gutachtertermin samt körperlicher Untersuchung, lässt sich mit einem ausführlichen Rehabericht über 4 Wochen Dauerbeobachtung und Therapien entgegensetzen etc.
Da kommt der Gutachter, der nur die Minuten Eures Gutachtens hatte, ganz schön ins Schwitzen, falls er, wie so manche, nur in seinem Wolkenkuckucksheim sitzt. In seiner Bedrängnis und legt sich Ausweichungen zu recht. Wenn er den juristischen Fragestellungen in deinem Fall dann antworten muss, kann ein gut vorbereiteter Anwalt ihn festnageln, oder seine als 100% tige Theorie als Theorie entlarven, die mit der Realität nur beschränkt zu tun hat. Wie z.B. die blasse Erläuterung: ein Bruch ist nach spätestens zwei Jahren ausgeheilt und dann kann da nichts weh tun, und wenn was weh tut dann liegt es an der Persönlichkeit. Ist nichts gebrochen kann da sowie so nichts schmerzen usw. und dann folgt der wissenschaftliche Erklärung: in der Regel. Das heißt es müsste dem Gutachter bekannt sein, dass es Ausnahmen gibt und jeder ein Einzelfall ist und er muss erläutern, warum du nicht die Ausnahme sein kannst. Meistens verfallen sie in die Verallgemeinerung, und das darf er nicht! Er muss seine Aussagen an deinem Fall nachweisen und begründen. Das fällt ihm in eigenen Worten aufgrund seiner Fehler immer schwerer und das ist deine Chance.
Also wenn ein Gutachter xy behauptet, kann dein Anwalt den tatsächliche Fakt dagegen setzen mit Nachweis samt Zeugen, er hat nur seine Behauptung und bleibt den Nachweis schuldig, wenn er jetzt andere Fälle heranzieht, sind und bleiben das andere, aber nicht dein Fall usw. Kommt er mit Literaturangaben und Studien, dann muss Zeit sein diese nachzulesen. Bei mir sagte einer z.B. das hat Sowieso in einer Studie nachgewiesen. Die war aber für Heckaufprall, bei mir war es aber eine Frontalkollision.
Das alles braucht Zeit zur Vorbereitung - man hat nicht jeden Tag die Kraft und Nerven dazu. Jedoch bietet dir dieser Zeitraum Luft gründlich zu sein, nachzufragen und zu forschen und deinen Anwalt mit Kampfmunition zu versorgen.
Kopf hoch, kämpfen lohnt, in kleinen Schritten - wie heißt es so schön: kannst du nicht wie der Adler fliegen, klettere nur Schritt für Schritt bergan, den wer die Gipfel mit Mühen erklamm, hat auch die Welt zu Füßen liegen.
LG Teddy
soviel ich die Sache erlebt und verstanden habe, nennt man das sowas wie Beweiserhebung. Deine Fehlerliste mit den Fragen werden dem Gericht, der Gegenseite und dem Gutachter öffentlich gemacht und sind damit nicht nur von deiner Seite eine Behauptung sondern mit der Nennung von Zeugen für dich vor Gericht nachweisbar. Wichtig für dich ist, dass in einer Verhandlung eigentlich nur das zur Sprache kommen kann, was zuvor zur gerichtlichen Überprüfung angemeldet wurde. Später abgegebene oder nachgereichte ärztliche Bescheinigungen oder Therapieberichte gehen ins Leere, weil sie nicht vorgelegen sind und daher nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein können. Die Problematik und juristische Fragestellung muss zu Prozessbeginn klar sein. Deshalb ist die vollständige Fehlerliste und Gegenbeweisliste vorab so wichtig.
Achte darauf, dass meist das Totschlagargument kommt, du seist kein Mediziner, könntest das nicht wissen, daher ist es wichtig Gegenargumente auf Augenhöhe zu liefern. Einer Aussage eines Prof. Dr. wiegt etwas anders als das eines Heilpraktikers also dann schon eher den Abschlussbericht der Klinik mit Unterschrift des Abteilungschefs entgegen halten. Einem 45min Gutachtertermin samt körperlicher Untersuchung, lässt sich mit einem ausführlichen Rehabericht über 4 Wochen Dauerbeobachtung und Therapien entgegensetzen etc.
Da kommt der Gutachter, der nur die Minuten Eures Gutachtens hatte, ganz schön ins Schwitzen, falls er, wie so manche, nur in seinem Wolkenkuckucksheim sitzt. In seiner Bedrängnis und legt sich Ausweichungen zu recht. Wenn er den juristischen Fragestellungen in deinem Fall dann antworten muss, kann ein gut vorbereiteter Anwalt ihn festnageln, oder seine als 100% tige Theorie als Theorie entlarven, die mit der Realität nur beschränkt zu tun hat. Wie z.B. die blasse Erläuterung: ein Bruch ist nach spätestens zwei Jahren ausgeheilt und dann kann da nichts weh tun, und wenn was weh tut dann liegt es an der Persönlichkeit. Ist nichts gebrochen kann da sowie so nichts schmerzen usw. und dann folgt der wissenschaftliche Erklärung: in der Regel. Das heißt es müsste dem Gutachter bekannt sein, dass es Ausnahmen gibt und jeder ein Einzelfall ist und er muss erläutern, warum du nicht die Ausnahme sein kannst. Meistens verfallen sie in die Verallgemeinerung, und das darf er nicht! Er muss seine Aussagen an deinem Fall nachweisen und begründen. Das fällt ihm in eigenen Worten aufgrund seiner Fehler immer schwerer und das ist deine Chance.
Also wenn ein Gutachter xy behauptet, kann dein Anwalt den tatsächliche Fakt dagegen setzen mit Nachweis samt Zeugen, er hat nur seine Behauptung und bleibt den Nachweis schuldig, wenn er jetzt andere Fälle heranzieht, sind und bleiben das andere, aber nicht dein Fall usw. Kommt er mit Literaturangaben und Studien, dann muss Zeit sein diese nachzulesen. Bei mir sagte einer z.B. das hat Sowieso in einer Studie nachgewiesen. Die war aber für Heckaufprall, bei mir war es aber eine Frontalkollision.
Das alles braucht Zeit zur Vorbereitung - man hat nicht jeden Tag die Kraft und Nerven dazu. Jedoch bietet dir dieser Zeitraum Luft gründlich zu sein, nachzufragen und zu forschen und deinen Anwalt mit Kampfmunition zu versorgen.
Kopf hoch, kämpfen lohnt, in kleinen Schritten - wie heißt es so schön: kannst du nicht wie der Adler fliegen, klettere nur Schritt für Schritt bergan, den wer die Gipfel mit Mühen erklamm, hat auch die Welt zu Füßen liegen.
LG Teddy
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