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EMDR bei PTBS von KK (GKV) seit 3.1.15 anerkannt

HWS-Schaden

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Registriert seit
2 Nov. 2012
Beiträge
5,337
Hallo,

ich fand eben diese Meldung, die vielleicht den einen oder anderen interessiert:

15. Januar 2015
EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt Maßnahmen der Qualitätssicherung der EMDR-Behandlung beschlossen

EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden. ...
Hier nachzulesen:
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/emdr-bei-pos-1.html
www.bptk.de
 
Hallo,

vielen Dank für die Information!
Damit werde ich gleich mal meine Krankenkasse konfrontieren,...

Viele Grüße
Marcela
 
Hallo


Das ist ja nicht schlecht aber finde dann mal ne Psychologin die EMDR beherscht und mit der Krankenkasse abrechnet .Leider rechnen die eher privat ,mit Bg und Versorgungsamt ab.
LG SONJA
 
Falls jemand Bedarf hat, ich kenne einen EMDR Psychotherapeuten in Schleswig Holstein, der auch mit der Krankenkasse abrechnet (mit der BG natürlich auch). Für die Adresse gerne PN.

Gruß
 
Hallo,

ich hörte kürzlich, dass u.U. auch ein privater Psychotherapeut von der KK (GKV) bezahlt wird / werden muss,
und zwar, wenn der Nachweis erbracht wird, dass man bei 5 kassenärztlich zugelassenen Therapeuten keinen Termin erhalten konnte.

Angeblich genügt als "Nachweis", wenn man die Namen der Therapeuten aufschreibt und der KK nennt, die
- keine freien Termine in absehbarer Zeit haben
- einen nicht zurückgerufen haben, nachdem man ihnen auf den AB gesprochen hat.

Ohne Garantie, aber vielleicht ein Ansatz, um die Therapie bei einem gewünschten privaten Therapeuten genehmigt zu bekommen.

Dies sind Tipps, die ein Freund bei einem privaten Therapeuten erhielt, nachdem die KK zunächst die Kostenübernahme abgelehnt hatte. Nach Einreichen der 5 Namen wurde die Therapie bewilligt (es handelte sich nicht um EMDR). Vielleicht lohnt es sich, beim "Wunschtherapeuten" nachzufragen.

Viel Erfolg und liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo,

zufällig gefunden:
Unterlagen zu dem Beratungsverfahren, das zur Anerkennung EMDR bei PTBS für gesetzl. Versicherte führte

https://www.google.com/url?q=https:...ds-cse&usg=AFQjCNGOpM06KLpS1a6sQhDBfOJcNNIG-w

Für diejenigen, die um die Anerkennung der PTBS kämpfen oder noch Literaturhinweise / Quellen suchen, könnte vielleicht Hilfreiches in dem (mehr als 350 Seiten langen) Papier zu finden sein.

Viele Erfolg und liebe Grüße
HWS-Schaden
 
HWS- Schaden
Hallo
Ich möchte mich bei dir bedanken für die Link.
Für PTBS Menschen bessere Information könne sie nicht irgendwo finden.
[FONT=&quot]Liebe Grüß Drago [/FONT]
 
Hallo

@drago
Gern geschehen, es freut mich, wenn dir der lange Text helfen kann.

An die, denen PTBS nicht anerkannt werden soll, weil anfangs eine Anpassungsstörung diagnostiziert wurde:

Mir fiel beim Überfliegen des Textes auf, dass unterschieden wird, ob die Krankheitssymptome nach ICD-10 oder nach DSM-Kriterien beurteilt werden.
Ich weiß nicht mehr, welcher User es war, der Probleme hatte mit der Anerkennung wg. Erstdiagnose Anpassungsstörung - evtl findest du im Text wegen der Unterscheidung ICD-10/DSM-IV einen Anhaltspunkt für deinen Widerspruch.

Viel Erfolg euch allen
und liebe Grüße
HWS-Schaden
 
äußere Einwirkung PTBS

Hallo,

dies ist für diejenigen, die um Anerkennung der PTBS als Unfallfolge kämpfen, weil bestritten wird, eine Beleidigung oder ein Schock(auslöser) sei eine > äußere Einwirkung < gewesen.

>> Das Begriffsmerkmal „äußere Einwirkung“ dient dazu, Vorgänge der Außenwelt von krankhaften Vorgängen im Inneren des menschlichen Körpers abzugrenzen.

Ein Vorgang der Außenwelt verliert den Rechtscharakter einer „äußeren Einwirkung“ nicht dadurch, dass er zunächst eine psychische Reaktion beim Betroffenen bewirkt, die hernach erst krankhafte körperliche Folgen zeitigt.

Beleidigungen und Beschimpfungen, die einen seelischen Schock und als dessen Folge einen Gesundheitsschaden verursacht haben, sind unter Umständen als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis im Sinne des § 31 BeamtVG anzusehen, das zur Anerkennung eines Dienstunfalles führen kann (vgl. VG München vom 17.11.2009, M 5 K 08.5518; BayVGH vom 29.7.1987, 3 B 85 A 2752; BVerwG vom 9.4.1970, BVerwGE 35, 133 zu § 135 BBG; vom 30.6.1988, BVerwGE 80, 4). <<

hier nachzulesen unter "Gründe", Ziffer 31: https://openjur.de/u/493555.html
Es geht nicht um das Urteil an sich, die Klägerin hat aus anderen Gründen verloren! Ich vermute, es ist ist total unwichtig, dass es hier um Beamtenrecht geht und dass das oben Zitierte übertragbar auf Arbeitsunfall etc. ist.

Viel Erfolg und Durchhaltevermögen wünsch ich!
Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
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