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Entschädigungsquittung PUV Distale Radiusfraktur

Michael17

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Nov. 2016
Beiträge
6
Ort
Österreich
Hallo und liebe Grüße aus Österreich

....ich bin neu hier, das heißt nicht so ganz neu! Ich bin auf euer Forum schon vor einem Jahr aufmerksam geworden und lese seither die Themen die zu meiner Situation und Unfall passen sehr aufmerksam aber irgendwie werde ich immer verwirrter. ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand ein paar Antworten auf meine Fragen liefern könnte.

Ein paar kurze Infos zu meinen Unfall:

Ich hatte am 19.9.2016 als selbstständiger Techniker einen Arbeitsunfall wo ich aus circa 3,5m auf die wegrutschende Leiter gefallen bin.
Dabei zog ich mir folgende Verletzungen zu: Luxationsfraktur linke Speiche mit Abriss des Griffelvorsatzes der Elle ( es war nur noch ein einziger Trümmerhaufen) Prellung des Brustkorbes diverse Riss Quatsch Wunden Prellung der rechten Hand mit Riss des radialen Seitenbandes des Grundgelenk/Zeigefinger.
Nach einer Woche Gips wurde ich dann an der linken Hand im Unfall Krankenhaus in einen 4,5 Stunden Eingriff operiert dabei wurden mir drei Eisenplatten 18 Schrauben und Spender-Knochen ins Handgelenk eingesetzt.
Nach acht Monaten diversen Physiotherapien und versuchen mein Handgelenk wieder irgendwie beweglich zu bekommen wurde ich alls aus therapiert wieder gesund geschrieben
Vor circa 6 Monaten wurde ich von der SVA (gewerbliche Pflichtversicherung) begutachtet und mit 30 % Mde bezugnehmend auf meine fast zu 100 % versteifte linke Hand befundet an der rechten Hand der Zeigefinger wurde nicht berücksichtigt. Aus dieser bekomme ich auch eine kleine Invalidenrente. Meine momentane Situation ist ich trage fast 24 Stunden täglich eine Handortese die mein Handgelenk völlig versteift den bei der kleinsten Bewegungen ist es sehr schmerzhaft.

Ziemlich genau nach einem Jahr nach dem Unfall wurde ich jetzt von der privaten Unfallversicherung zur Begutachtung geschickt, wo mir jetzt folgendes mitgeteilt wurde.

" rechter Zeigefinger: 1/5 (20 %) des Fingerwertes"
" linkes Handgelenk: 3/10 (30 %) des ganzen Armwertes!!

die Bemessung erfolgt nach den allgemeinen Bedingungen für die private Unfallversicherung AUVB.....

Unfallkausale Invalidität:

Rechter Zeigefinger:
Durch den Riss des speichernseitigen Seitenbandes im Grundgelenk des Fingers ist es zu einer Verminderung der Belastbarkeit gekommen, weil dieser Finger nicht mehr als ein kräftiger gegen halt gegen den Daumen wirken kann. Die Beweglichkeit im Grundgelenk ist endlagig eingeschränkt.

Linkes Handgelenk:
Dieses Handgelenk ist nahezu vollständig eingesteift, nur die Innenrotation gelingt relativ gut die Außenrotation, die Beweglichkeit nach oben/unten und zur Seite besteht nur aus Schmerz auslösender Wackelbewegung. Die Röntgenbilder zeigen eine bereits jetzt eingetretene Abnützung in diesem Gelenk, weil diese Gelenksfläche der Speiche nicht mehr anatomisch rekonstruiert werden konnte, sondern Gelenksstufen hat.

((( Der jetzt gutachterlich festgestellte Zustand am rechten Zeigefinger und am linken Handgelenk ist durch weitere Behandlungen nicht ursächlich zu bessern)))

Weiters steht da noch:
Weitere Gutachten:
Eine Nachuntersuchung oder Gutachten aus anderen medizinischen Fachgebieten sind nicht notwendig.

So und jetzt zu meinen Fragen:
1.
Den Gutachten der PUV lag auch eine Entschädigungquittung bei die ich unterschreiben und Retournieren sollte. ?
Auf dieser Entschädigunquittung wurde angeführt Tagegeld was ich im Krankenstand ca. 7 Monate bezogen habe plus Auszahlung Summe der Invalidität minus circa 30 % des bereits bezogenen Tagegeldes mit der Begründung als selbstständiger ist man nie ganz arbeitsunfähig!!
Ist das so in Ordnung ist das gängige Praxis
2.
Bei meiner PUV wird eine Invalidenrente ab 26 % Invalidität für maximal 25 Jahre fällig. Ist das jetzt fix für 25 Jahre oder muss ich nach zwei oder drei Jahren noch mal zum Gutachter wo sich noch was ändern könnte? Weil im Gutachten steht ja keine weiteren Begutachtungen!!

Vertrags Grundlagen ABEP2012, ABS 2014 (Invalidität 500 % Schutz mit Progression)

Falls noch was benötigt wird die Versicherungspoizze, Gutachten, Röntgenbilder oder MRT einfach nur melden!

Danke im Voraus und schönen Abend
 
Hallo,

Kurz, zur PUV kann ich etwas klarstellen.
Bei der PUV gibt es Bestimmungen in welchen festgelegt ist,
Bis zu wieviele Jahre eine Neubemedsung der Invalidität
möglich ist. In meinem Fall sind das 4 Jahre. In anderen
Bestimmungen sind es oft 3Jahre.
Ich gehe einmal davon aus, das bei dieser Begutachtung
angeführt ist, das zu diesem Zeitpunkt die endgültige Invalidität
noch nicht eindeutig abzusehen ist und daher ein weiteres
Gutachten so etwa 3 Jahre nach dem Unfall anzuraten ist.

Betreffend der Höhe der Invalidität hast Du somit noch sehr
viel Zeit um zu recherchieren, wo Dieser in Etwa liegen könnte.

Grüße

Hrc4Life
 
Danke für deine Antwort,

....in meinem Vertrag steht auch vier Jahre nach dem Tag des Unfalls kann neu bewertet werden. Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich das überhaupt will. Denn bei einem neuen Gutachten könnte auch nur 25 % Invalidität rauskommen und dann würde ich die monatlich Invalidenrente wieder verlieren oder

Weiters steht noch in dieser Entschädigungsquittung die ich unterschreiben sollte:"dass ich sämtliche Ansprüche aus diesen Unfall unter Berücksichtung nachstehende Einschränkungen für jetzt und in Zukunft gegenüber der Versicherung zur Gänze abgefunden sind". ( ich vermute mal das sollte ich nicht in dieser Form unterschreiben).
ps. im Gutachten steht nichts von Erstgutachten oder Schluss Gutachten es steht nur Gutachten!

Danke und liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo,

Na gut, so ist es laut diesen Bestimmungen möglich bis zu 4 Jahre nach dem Unfall neu
bemessen zu lassen. Die Unterschrift würde mit ziemlicher Sicherheit bedeuten, das mit
Dieser der Fall so geschlossen wird und eben in der besagten Höhe ausbezahlt wird.

Das es bei einem neuerlichen Gutachten in einigen Jahren weniger wird ist ein großes (?).
Doch wenn es tatsächlich weniger wird, würde ich mich freuen, weil dadurch die Lebensqulität
möglicherweise wieder etwas steigt. (Leistung wäre dann geringer)

Doch kann auch die Gefahr bestehen das sich dabei etwas verschlechtert, und das merkst Du
erst wenn es soweit ist. (Handgelenk Arthrosegafahr, kenn mich da nicht so aus).

Auf jedenfalls ist es sinnvoll alles Diesbezügliche schriftlich zu machen.
Schreib einmal am besten der Versicherung, das Du noch sehr unsicher bist und daher
vorerst nicht unterschreiben wirst. Und vielleicht gleich dazu, das Du möglicherweise
auf das Recht bestehst in einigen Jahren erneut begutachten zu lassen.
Was dann die Antwort der Versicherung ist, kannnst Du dann ja sehen.


Grüße

Hrc4Life
 
Hallo,

ich kenne mich in PUV nur vom Mitelesen aus, also wenig bis nicht.

Aber wäre nicht ratsam, dass man

... einen anwaltlichen Rat einholt und
... den behandelnden Handspezialisten befragt, wie hoch er die Invalidität zzt. einschätzt und welche Prognose (Arthrose o.ä.) er für die weitere Entwicklung sieht,

bevor man der Versicherung schreibt?

LG
 
Recht herzlichen Dank für eure Antworten!!

ich habe natürlich meine behandelnden Ärzte um eine Prognose wie es in Zukunft aussieht gebeten, dabei wurde mir gesagt eine Verbesserung ist nicht in Aussicht die Verletzung an meinem Handgelenk war so schwer dass nicht mehr viel gerettet werden konnte. Mir wurde bereits jetzt nahegelegt eine weitere Operation zu machen um die Hand voll zu versteifen! Jedoch das möchte ich noch nicht machen lassen.
Körperlich wird es zwar nicht mehr besser werden aber der Invaliditätsgrad ist doch immer auch ein wenig auslegungssache, es könnte dann ja auch sein dass ein Gutachter das beim nächsten Gutachten vielleicht um 1% weniger befundet und dann verlier ich meinen Invalidenrenten anspruch das hab ich damit gemeint.

ps:...... im Vertrag steht eine monatliche Invalidenrente ab einer Invalidität über 25%
 
Hallo

Wie hoch ist die Invalidität bei einer (in Aussicht gestellten) Versteifung?
Sicher höher als 25% ...

... und das wird die PUV auch wissen.
Dass sie dir jetzt ein Angebot schickt, mit dem alle (auch zukünfigen) Ansprüche abgegolten werden sollen, kommt - soweit ich es vom Mitlesen weiß - nicht so häufig und v.a. dann vor, wenn klar ist, dass es für die Versicherung - also nicht für den VN - der günstigere Weg ist.

LG
 
..... wenn ich alles richtig verstanden habe wurde meine linke Hand mit 30 % Invalidität beurteilt auch eine voll versteifte und wird auch mit 30 % beurteil, auch nach einer weiteren OP sollte sich an den % nichts ändern.

Und bei 30 % für die linke Hand unmelegt auf dem Armwert von 80 % ergeben 24 % Invalidität
bei meiner rechten Hand waren es 20 % umgelegt auf den Fingerwert von 10 % ergibt 2 % für das gerissene Gelenksband! also genau 26 %.

Nochmals danke für eure Antworten
 
update!!

,....ich habe ist das Angebot der Versicherung jetzt doch angenommen, nachdem mir mein Versicherungsvertreter den ich schon seit 25 Jahren habe und auch vertraue!! versichert hat (mündlich) für die Versicherung ist damit der Fall abgeschlossen und erledigt! Ich hatte zwar ein Gefühl als hätte ich meine Seele verkauft aber andererseits bin ich auch froh das es jetzt erledigt ist.
 
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