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Epoxidharz Allergie

san

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Juli 2008
Beiträge
16
Hallo,
ich schreibe weil wir...also eigentlich geht es um meinen Lebensgefährten...irgendwie nicht weiter wissen
Er ist 52, gelernter Stahlbetonbauer, gelernter Zimmermann, gelernter Verfahrensmechaniker Kunststoff/ Kautschuk.
Er arbeitet seit Jahren in der Industrie, in verschiedenen Bereichen.
Ursprünglich hatte er im Jahr 2003 einen Antrag auf GdB gestellt, 2015 haben wir einen Verschlimmerungsantrag gestellt, dabei rumgekommen ist ein GdB von 30 und zwar auf Grund von Kopfschmerz Syndrom (er leidet seit ca. 25 Jahren an episodischem Cluster Kopfschmerz), ich verstehe zwar nicht warum seine Sehbeeinträchtigung nicht berücksichtigt wurde, er sieht auf dem linken Auge seit einem Unfall als Kleinkind nur noch 20% aber nun gut...so weit so gut.
Unser Problem ist aber viel mehr, das er vor einigen Monaten eine heftige Epoxidharz Allergie entwickelt hat, während der Arbeit als Verfahrensmechaniker (daneben noch diverse nicht so ausgeprägte Allergien)
Diese ist nun als Berufserkrankung anerkannt allerdings von Seiten der BG lediglich mit einer Mde von 10 bewertet.
Er kann auf Grund der Augengeschichte und der Allergie in keinem seiner erlernten Berufe mehr arbeiten, nun hat er seit 5 Monaten nen neuen Job in dem er allerdings schlechter verdient.

Erstens: Macht es Sinn in Sachen Berufserkrankung Widerspruch einzulegen? Auch wenn die BG keine Rente zahlt gibt es doch auch die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs.....?
Zweitens: Macht es Sinn einen erneuten Verschlimmerungsantrag zu stellen? Hab keine Idee was dabei rumkommt

Ich sag schon mal Danke

Gruß
san
 
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