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Erhöhung des GDB

siola

Mitglied
Registriert seit
14 Sep. 2008
Beiträge
90
Ort
Norddeutschland
Ich habe eine Schwerbehinderung GDB 80 G , aG, B seit 2013 unbefristet
seit meinem Unfall 2005 habe ich nun 43 Operationen hinter mir.
Nach der Zuerkennung des GDB 80 mit dem aG habe ich die Chronische Osteitis (Knochenentzündung) mit MRSA Keim und chronischem Schmerzsyndrom im linken Unterschenkel. Diese Entzündung wurde bislang drei bis viermal im operiert.
Bewege mich seit 2005 nur mit Gehhilfen oder Rollstuhl fort.
Nun schmerzen meine Schultern auch (Schulter-Arm-Syndrom)
Da die Knochenentzündung sehr schwer heilbar ist, und nun andere Erkrankungen hinzu gekommen sind, überlege ob ich eine Erhöhung meines GDB auf 100 mit den erwähnten Merkzeichen beantragen soll.
Meine frage macht es Sinn oder wird es vom Versorgungsamt sofort abgelehnt oder sogar zurückgestuft.
Aber das kann eigentlich nicht sein weil ja eine Verschlechterung eingetreten ist.
Wer macht mir Mut?
 
Hallo Siola,
Willst Du Dir das wirklich antun? Bitte nimm einen Zettel und mache eine Aufstellung, was dafür und was dagegen spricht.
Bei 80% mit aG ist die Frage, ob die hinzugetretenen Schäden wirklich den Sprung bis 100 % ausmachen können.
Mir geht es um die Frage, welche Erwartungen Du an diese Erhöhung hast., was sie Dir bringen soll.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
zuerst einmal vielen Dank für deine Antwort.
Die GDB 80 habe ich ich eingeklagt bevor ich die Knochenentzündung den MRSA Keim und all die anderen Leiden gehabt habe.
Das VA wollte mir damals nur den GDB 50 zuerkennen, deshalb die klage nach viermaliger Ablehnung.
Da sich mein Zustand nach jeder OP eigentlich verschlechtert. bin ich der Ansicht das die GDB 100 angemessen sind.
Es bringt mir dann noch erhebliche Steuervorteile.

LG Siola
 
Hallo Siola,

ein Arzt sollte, in der Gesamtschau der Dinge, eine Bewertung machen u. a. mit den neu hinzugekommenen Gegebenheiten.

Ein Schulter- Arm Syndrom z. B. gibt allenfalls 10%, wenn überhaupt, und dies tragt nicht zu einer GdB-Erhöhung bei!

W. g. nicht OPs und Diagosen zählen, sondern hierbei die Einschränkungen-Messwerte Neutral-Null-Methode.

Pass mal gut auf dem dein aG ect. auf!

Walter Schmid kämpft um Behinderten-Parkausweis

Behinderten-Pauschbetrag:
75 und 80 - 1.060 Euro
85 und 90- 1.230 Euro
95 und 100- 1.420 Euro

Ich weiß jetzt nicht, ob es die paar Euro mehr Pauschbetrag:rolleyes: für die so relevant sind;)

Die VA - Ämter kämpfen bei uns z. B. um jedes %:mad: wo sie dir nicht geben müssen!

Die Sozialgerichtsbarkeit lässt grüßen...............

Grüße
 
Hallo Siloa,

ich kann mich nur meinen Vorschreibern Seenixe und Siegfried anschließen.

Und paß wirklich auf Dein aG auf.

VAs kämpfen bis zum Letzten!!!

Und dies als Frage an alle:

Wer von Euch hat einen Gdb mit "5" irgendwo.

Ich persönlich kenne niemand!

Denn die Staffelungen vom Finanzamt sind entsprechend abstruß zum GdB der VA´s.

Wer hat einen GdB von z. B. 85????


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Siola,

ich wäre da auch sehr vorsichtig.
Insbesondere das Merkzeichen "aG" wird heute von vielen Versorgungsämtern sehr zurückhaltend anerkannt.
Da Du schreibst, dass Du Dich mit "Gehhilfen und Rollstuhl" fortbewegst, ist eine Gehfähigkeit vorhanden. Wie diese qualitativ aussieht spielt für das VA nicht eine so große Rolle. Bei der Quantität gibt es unterschiedliche Anhaltspunkte über die Wegstrecke. Da scheinen die Versorgungsämter unterschiedlich zu entscheiden.
Das "aG" muss Dir heilig sein, denn das ist eines der wichtigsten Merkzeichen, die Du brauchst, wenn Du schlecht bis gar nicht zu Fuß bist.

Ob aus Deinem GdB von 80 wirklich 100 wird, kann man natürlich aus der Ferne schlecht beurteilen. Nachdem Du den GdB von 80 nur nach Klage erhalten hast, stehen die Chancen meines Erachtens nicht ganz so gut. Auch wenn jetzt noch einiges dazu gekommen ist, wird der GdB ja in der Gesamtschau erstellt.

Überlege Dir gut, ob eine eventuelle Erhöhung des GdB's für Dich so viele Vorteile bringt, dass es sich lohnt, das "aG" und dementsprechend dann auch das "B" eventuell zu riskieren.
Nur wenn Du Dir ganz sicher bist, dass Dir das "aG" keinesfalls entzogen werden kann, würde ich den Verschlimmerungsantrag stellen.

Ich habe ebenfalls einen GdB von 80 mit den Merkzeichen G, aG und Begleitperson. Vor ca. zwei Jahren habe ich einen Verschlimmerungsantrag mit Erhöhung des GdB und Zuerkennung des Merkzeichens H gestellt, da sich meine Schulterproblematik und diverses anderes verschlechtert hat. Ich bin Rollstuhlfahrerin, da wirkt sich dies eklatant auf meinen Alltag und meine Selbstversorgung aus. Das VA sah dies aber nicht als Verschlechterung. Ergo, der GdB von 80 blieb, Merkeichen H abgelehnt. Gottseidank blieb das "aG".
Ich habe Widerspruch eingelegt, dem wurde nicht stattgegeben. Eine Klage wollte ich nicht einreichen.
Momentan stehe ich vor der Überlegung, einen weiteren Verschlimmerungsantrag zu stellen. Seit dem letzten mal haben sich sehr viele Baustellen aufgetan und die Diagnose wurde konkretisiert. Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen steht mir bei dieser Diagnose ein GdB von 100 zu.

Alles Gute für Dich.
Gruß Emma
 
Hallo alle zusammen,

Danke für eure Antworten.
Ja ich bin mir da auch sehr unsicher und will auch nicht riskieren zurückgestuft zu werden.
Der Schwerbehindertenausweis ist aber unbefristet ausgestellt, GDB 80 das G aG und B, können die vom VA dann plötzlich,
obwohl keine Besserung sondern eh eine Verschlechterung meines gesamt Zustandes eingetreten ist, wieder zurückstufen?

LG Siola
 
Hallo Siola,

ja, mit Deinem Verschlimmerungsantrag stellst Du ja die Feststellungen des Amtes in Frage und leitest ein neues Verwaltungsverfahren ein, dass zu neuen Einsichten und Ergebnissen kommen kann. U.a. auch zu Neubewertung der vergebenen Merkzeichen.
Hier will Dir keiner Angst machen oder Dir den Mut nehmen, aber wir wollen Dich ausdrücklich warnen, damit hinterher das wehklagen nicht zu laut wird.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe und alle anderen,

ok, da hast du wohl recht, soweit habe ich noch nicht gedacht.
Es ist wirklich so, dass die VAs wirklich sehr hartnäckig versuchen den GDB so gering wie möglich zu halten.
Am besten immer gleich ablehnen, aber wenn man im SGB IX liest, steht es oftmals anders wie die vom VA entscheiden.
Als ich vorm Sozialgericht geklagt habe und die § 1 und $ 10 aus dem SGB kopiert und als Grundlage genommen habe und die für mich zutreffenden Texte rot kenntlich gemacht.
Ging alles relativ schnell.
Der neue positive Bescheid war innerhalb von fünf Wochen bei mir.
Aber wie ihr alle schon sagt, man muss alles vorher genau abwägen.
Ich werde es mir wirklich gut überlegen, ob ich es nun mache oder nicht.

Noch eine Antwort zu Kasandras frage: Der GDB wird vom VA nur in zehner schritten bewertet und nicht in fünfer.

Auf jeden fall vielen Dank für deine bzw. eure Antworten und Meinungen.

Gruß Siola
 
Hallo Siloa,

genau, darauf wollte ich für alle hier im Forum hinaus:

Noch eine Antwort zu Kasandras frage: Der GDB wird vom VA nur in zehner schritten bewertet und nicht in fünfer

FAKT: Die Regierung (egal welche - ist ja schon seit unendlich vielen Jahren so) ARBEITET GEGEN UNS.

Vom Finanzamt gibt es folgende Gruppierungen in % des GdB der Steuerfreibeträge:

25 % und 30 %
35 % und 40 %
45 % und 50 %
55 % und 60 %
65 % und 70 %
75 % und 80 %
85 % und 90 %
95 % und 100 %

Mit Verlaub, wir werden doch vergaggert!!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Siola,

ich kann mich da nur anschließen, was Du hast, das hast Du. Sicherlich wären mehr GdB bei Dir gerechtfertigt, aber das Risiko ist eben auch da, dass Dir irgendetwas gestrichen wird, und dann wahrscheinlich die Merkzeichen.

Viele Grüße

Lilie13
 
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