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erhöhungs Antrag

gerdh

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
375
Ort
Lemberg
Hallo,

kann ich zwei Anträge auf Erhöhung gleichzeitig stellen ? Haben einen über die VDK laufen erreicht da aber zur Zeit keinen. Jetzt möchte ich wegen was
anderen noch einen Stellen geht das ?

Danke
Gerd
 
re. Antwort

Hallo Gerd,..

in der Regel stellt man nur einen Antrag um sich selbst nicht zu verzetteln. Leider ist die Bearbeitungzeit durch das Vs sehr hoch. Nur Du hast nicht den Grund geschrieben was ein 2 Antrag bewirken soll. Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Weg, für Dein begehren in der Umsetzung, in der zweiten Angelegenheit. Schöne Ostern,.. In diesem Sinne, sam
 
Wurde ein Gehörverlust festgestellt muß zu allen übel jetzt auch noch Hörgeräte tragen. Bin für den Arbeitsunfall jetzt Gleichgestellt worden.
Wollte jetzt auch ein Höherwertiges Hörgerät werde aber von einen Amt auf andere verwiesen und wieder zurück.
 
re. Antwort

Hallo Gerd,

dann möchtest Du ein besseres Hörgerät ? Wenn dem so ist und der Hörschaden aus dem Arb -Unfall ist und anerkannt durch die BG, dann musst Du einen Antrag / Hilfmittel, bei Deiner Dir zuständigen BG / SB stellen. Denn ein Hörgerät fällt unter Hilfsmittel und ist unter SGB VII § 31 geregelt.

Der Link ; http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__31.html


In diesem Sinne, sam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hörgerät war nicht BG, habe bei Integrationamt einen Antrag gestellt, die sagen KK, KK sagt RV und RV sagt KK. Komme mir vor wie ein ping Pong Ball.

Gruß
Gerd
 
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