Hallo beiself,
normalerweise wird ein Erstanerkennungsbescheid noch vor Klageeinreichung gegeben. Und dann wäre ja auch eine Klage nicht notwendig. Oder wurde Klage eingereicht und aufgrund dessen der Erstanerkennungsbescheid erlassen. Und als Folge dann die Klage zurück genommen?
Herzliche Grüße vom RekoBär
Hallo Rudinchen,Hallo beiself,
kannst du denn mit dem Vergleich leben? Stört es dich "nur", dass das Unrecht nicht richtig gestellt und benannt wird? Ich weiß, es ist schlimm, was da alles behauptet wird ... und es täte richtig gut, wenn das benannt würde und eine Richtigstellung erfolgen würde!
Oder ist auch der Vergleich so, dass du ihn nicht annehmen willst?
Ich würde meine Entscheidung einzig und allein davon abhängig machen, ob der Vergleich für die OK ist oder nicht - eine Entschuldigung oder Richtigstellung wirst du wahrscheinlich nur sehr schwer erhalten.
Wenn der Vergleich für dich total inakzeptabel ist, bleibt dir sowieso nur der Klageweg, leider ...
Oder habe ich dich da total falsch verstanden? Geht es in der Klage nicht um eine Entschädigung, sondern um die Richtigstellung der Behauptung?
Viele Grüße
Rudinchen
Hallo Beiself,
bezügl. Angebot Gericht/Vergleich, usw. würde ich dir gerne eine PN schreiben, wäre das ok für dich?
Grüße
Marcela
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