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Erstanerkennungsbescheid will die Beklagte abändern

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo,

wenn die Beklagte den Erstanerkennungsbescheid selbst abändern will ist dieser doch nun Streitgegenstand der ursprünglichen Klage geworden.

Grüße beiself
 
Klärungsfrage

Hallo beiself,

normalerweise wird ein Erstanerkennungsbescheid noch vor Klageeinreichung gegeben. Und dann wäre ja auch eine Klage nicht notwendig. Oder wurde Klage eingereicht und aufgrund dessen der Erstanerkennungsbescheid erlassen. Und als Folge dann die Klage zurück genommen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo beiself,

normalerweise wird ein Erstanerkennungsbescheid noch vor Klageeinreichung gegeben. Und dann wäre ja auch eine Klage nicht notwendig. Oder wurde Klage eingereicht und aufgrund dessen der Erstanerkennungsbescheid erlassen. Und als Folge dann die Klage zurück genommen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)

Der Erstanerkennungsbescheid ist aus 2005. Diesem hinterliegen Verstöße gegen die Versorgungsmedizin-Verordnung, dem Postulat der Differenzialdiagnostik und eine Deformierung meiner Persönlichkeit aus dem Schlechtergutachten 2005. Ist inzwischen bewiesen.
Erneute Antragstellung 2012, mit Bescheid aus 2012 dies ist in der Klage und in diesem Klageverfahren gestalteten sich die Verstöße erst heraus, aus dem Erstanerkennungsbescheid 2005.
Nun will die Beklagte diesen Erstanerkennungsbescheid aus 2005 auch ändern, aber so dass in Prinzip das in der Vergangenheit geschehene Unrecht nur anders definiert wird.
Ein Urteil will der Richter nicht fällen. Dafür bietet die Beklagte einen Vergleichangebot an, indem sie lediglich das geschehene Unrecht anders definiert. Bleibt aber Unrecht.
Inzwischen werde ich unter Druck gesetzt dieses Angebot anzunehmen, ansonsten würde das Urteil schlechter ausfallen.
Das besagt doch erst recht, dass man hier verschleiern will.
Grüße beiself
 
hallo beiself,

ich an deiner Stelle, so wie du es schilderst, würde keinen Vergleich zustimmen.

Dennoch bleibt es deine Entscheidung, welche dir keine abnehmen kann.


Lg. Rolandi
 
Hallo beiself,

kannst du denn mit dem Vergleich leben? Stört es dich "nur", dass das Unrecht nicht richtig gestellt und benannt wird? Ich weiß, es ist schlimm, was da alles behauptet wird ... und es täte richtig gut, wenn das benannt würde und eine Richtigstellung erfolgen würde!

Oder ist auch der Vergleich so, dass du ihn nicht annehmen willst?

Ich würde meine Entscheidung einzig und allein davon abhängig machen, ob der Vergleich für die OK ist oder nicht - eine Entschuldigung oder Richtigstellung wirst du wahrscheinlich nur sehr schwer erhalten.

Wenn der Vergleich für dich total inakzeptabel ist, bleibt dir sowieso nur der Klageweg, leider ...

Oder habe ich dich da total falsch verstanden? Geht es in der Klage nicht um eine Entschädigung, sondern um die Richtigstellung der Behauptung?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo beiself,

kannst du denn mit dem Vergleich leben? Stört es dich "nur", dass das Unrecht nicht richtig gestellt und benannt wird? Ich weiß, es ist schlimm, was da alles behauptet wird ... und es täte richtig gut, wenn das benannt würde und eine Richtigstellung erfolgen würde!

Oder ist auch der Vergleich so, dass du ihn nicht annehmen willst?

Ich würde meine Entscheidung einzig und allein davon abhängig machen, ob der Vergleich für die OK ist oder nicht - eine Entschuldigung oder Richtigstellung wirst du wahrscheinlich nur sehr schwer erhalten.

Wenn der Vergleich für dich total inakzeptabel ist, bleibt dir sowieso nur der Klageweg, leider ...

Oder habe ich dich da total falsch verstanden? Geht es in der Klage nicht um eine Entschädigung, sondern um die Richtigstellung der Behauptung?

Viele Grüße

Rudinchen
Hallo Rudinchen,
nun indem OEG-Verfahren steckt viel Lug und Trug zu meinen Lasten. Die Deformierung meiner Person in den zwei Gutachten 2005 und 2015 sind sehr gravierend und skandalös.
Bezüglich der Diagnosen ist es schon ein sehr gravierender Unterschied.
Auch Bezüglich des Grades der Schädigungen, wenn nur eine Tat, an einem Tattag als Folgeschäden aktzeptiert wird und die ganze gewalttäige Kinder- und Jugenzeit (15 Jahre) unter den Tisch fallen sollen und auch die daraus entstehenden Folgeschäden es anscheinend nicht gibt obwohl ich einen Befundbericht von einem Prof. habe. Diese Schädigungsfolgen werden einfach ignoriert. Das bedeutet ja auch viel weniger Entschädigung. Finanziell wären das anstatt 100% nur 10%.
Und der viel zu niedrige GdS fliest dann wieder in den GdB (Schwerbehinderung) mit hinein und die wäre dann auch nicht richtig.
Ich müsste dann wieder mit Folgeschäden leben, die es anscheinend nicht gibt.
Wie stehe ich denn da vor den behandelnden Ärzten?
Befundbericht vom Prof., ich bin desswegen extra 500 km weit gefahren, um eine psychotraumatologische Befundung zu erhalten. Es war für diese Klinik ganz eindeutig, das ich unter Traumafolgestörungen leide.
Das Versorgungsamt hat mich nie psychotraumatologisch begutachten lassen. Und das was ich von denen habe sind nur Schlechtergutachten.
Die haben mich nur verspottet. Ich leide leider auch an peritraumatischen Dissoziation und habe riesen Schwierigkeiten erneut Schädliches wahrzunehmen.
Deshalb hat es auch so lange gedauert bis ich den Betrug in diesem Verfahren aufdecken konnte. Nun habe ich es endlich geschafft und alles für die Katz?
Liebe Grüße
beiself
 
Hallo Beiself,

bezügl. Angebot Gericht/Vergleich, usw. würde ich dir gerne eine PN schreiben, wäre das ok für dich?

Grüße
Marcela
 
Hallo beiself,

jetzt kann ich dich besser verstehen: 10% statt 100% ist ein Riesenunterschied!

Nur: du musst es beweisen können. Kann dir der Professor der deine psychotraumatologische Befundung vorgenommen hat, nicht die Gutachten kommentieren und dagegen argumentieren und dir "Schützenhilfe" vor Gericht geben? Wäre das möglich? Würde es helfen, wenn er ein Gutachten schreiben würde? Falls er es nicht machen möchte, vielleicht kann er dir jemanden nennen, den du ansprechen kannst und der mit dir und deinem Anwalt zusammen arbeiten würde?

Ist natürlich auch alles wieder eine Geldfrage...

Ich wünsche dir noch viele hilfreiche Antworten und Leute, die dir zur Seite stehen!

Viele Grüße

Rudinchen
 
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