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Erstes Rentengutachten erledigt (MdE 30%). Jetzt neues für priv.Versich.? Wo im Raum

stevehome

Nutzer
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
12
Hallo zusammen,

ich surfe seit langem, finde aber keinen "Leitfaden" wie ich ihn mir wünschen würde.

Also:
Meine Frau hatte im Dezember 2005 einen unverschuldeten Frontalunfall mit dem Auto auf dem Weg in die Arbeit -> Wegeunfall, Fall für die BG.
Diese hat nach dem ersten Rentengutachten 30% bescheinigt und zahlt nun erstmal eine Rente.

Schäden: Kniescheibenmehrfachfraktur und Sprunggelenk-Luxation.
Wahrscheinliche Folgeschäden: Hinken, kein LAufen, Springen mehr, täglich Schmerzen, keine Anstrengungen (Spazieren, Radeln,..) > 1 Stunde und so weiter. Übliche Beschwerden bei Sprunggelenkproblemen halt.
Beruf: Lehrerin (Grundschule).

Nun hat mir die private Versicherung mitgeteilt, dass ich eine Invalidität nachweisen muss.

Fragen:
(1) Wie mache ich das?
Man hat mir abgeratem, das erste Rentengutachten zu nehmen, weil das nicht auf die PErson, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt ist, außerdem sei daher der MdE nicht der Invaliditätsgrad für die Unfallversicherung.
Nun will ich natürlich innerhalb meiner Fristen gemäß Versicherungsbedingungen diesen NAchweis erbringen.
Blos: Wie mache ich das?
(2) Kann ich mir IRGENDeinen Arzt aussuchen - und was sage ich zu dem?
(3) Stellt den Grad der Inv. dann dieser Arzt oder die Versicherung fest.
(4) Kann mir jemand einen Arzt im Raum PASSAU empfehlen?

Und noch eine Frage:
Sie hat wahnsinnige Angst vor Autofahren und die bleibenden Schäden nehmen sie ziemlich mit (Heulanfall, Depressionstief, hab ich ganze Hände damit zu tun).
(5) Können wir diese dauernde psychische Beeinträchtigung ebenfalls geltend machen?
Und zu welchem Arzt gehe ich denn dazu schon wieder?

Das wären meine Fragen.
Danke für die Antworten jetzt schon - ich stelle mein Anliegen in diesem Forum, weil mein Anwalt der größte Heuler ist ich ihm alles vorkauen muss. Gute Lust hätt ich zum wechseln, aber was das wieder für ein Aufwand ist..

DAnke für alle Antworten!
Stefan
 
Lieber Stefan/stevehome!

Willkommen in diesem Forum.

Zu den angefragten Abläufen möchte ich unseren Spezialisten das Feld überlassen.

Was die Psyche Deiner Frau angeht, lege ich Dir hiermit unter "spezielle Gesprächskreise für Betroffene" den Punkt "psychische Betreuung nach Polytrauma" ans Herz.
Beim Folgen des von mir (trixie) angegebenen Links auf die Seite des Deutschen Unfallchirurgenverbandes trifft man auf die Veröffentlichung meiner Genesungsaufzeichnungen nach schwerem Verkehrsunfall. Das wird Dir helfen, manche Reaktionen Deiner Frau besser zu verstehen und sie wird sich darin sicher wiederfinden.

Es findet sich dort auch der HInweis auf die Seiten, die zu diesem Thema schon im "alten Forum" entstanden sind.

Meldet Euch in der Rubrik "Polytrauma" gerne zu den psychischen Beeinträchtigungen zu Wort und vor allem, macht Euch klar, dass der Unfall verhältnismäßig kurz zurückliegt. Bis ich einigermaßen damit fertig war (auch im Kopf) hat es 6 Jahre gedauert.-

Mit den besten Wünschen für viel Kraft und positive Einstellung!

Eure Trixie
 
Hallo Stevehome

als allererstes psychische Folgeschäden werden leider von privaten Unfallversicherungen in keiner Weise berücksichtigt.
Was den Nachweis der Invalidität betrifft brauchtst Du / Ihr lediglich zu den behandelnden Ärzten gehen und einen schriftlichen Nachweis über den Verbleib einer Invalidität von mehr als 10% einholen. Alle verbleibenden Schäden müssen aber gesondert jeder ärztlichen Fachrichtung zugeordnet nachgewiesen werden.Und je mehr prozentuale Invalidität desto mehr Geld! Also sämtliche behandelnen sowie Fachärzte aufsuchen und alle Unterlagen die Ihr zu Hause habt mitnehmen. Es kann sein, das Ihr für das ein oder andere Attest bezahlen müßt, mehr wie 30 Euro sollten es aber nicht werden (immer vorher fragen).
Letztlich bleibt zu sagen, das, wenn alle, den ärztlichen Fachbereichen zugeordneten Atteste von der Versicherung anerkannt wurden werdet Ihr von jeweiligen Fachgutachtern eingeladen, die für die Versicherung ein Invaliditätsgutachten erstellen.
Sämtliche Invaliditäten müssen innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Unfall spätestens aber 15 Monate danach ärztlich festgestellt und fristgerecht eingereicht sein.
Wenn die Gutachten dann irgendwann vorliegen seht Euch den Vertrag an und schreibt am besten hier das Resultat hinein. Dann kann man gucken ob das Resultat der Begutachtung annähernd o.k. ist oder nicht.

Also Ihr braucht ersteinmal keinen Gutachter sondern lediglich behandelne Ärzte oder Fachärzte die bescheinigen können, das eine Invalidität von mehr als 10 % bzw eine Invalidität vorliegt.
 
Anzeigen der Invalidität

Hallo Steve,

die Ausführungen von Paolo sind in einigen Punkten zu ergänzen.


1. Als Allererstes ist wichtig zu wissen, welche AUB Du in Deinem Vertrag hast (seit wann besteht die Versicherung? und welche Versicherung?)
Psychische Schäden können sofern sie Bestandteil der AUB sind bzw. nicht explizit ausgeschlossen sind geltend gemacht werden. Ansonsten muss dafür die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einstehen.

2. Die Invalidität muss binnen eines Jahres vom -Unfalltag an gerechnet- eingetreten sein

3. Dazu muss Du ein Attest vorlegen, welches die aktuellen Verletzungen und Beschwerden auflistet. Bestimmte Prozente (mindesten 10% ist Quatsch) sind nicht gefordert. Es muss nur unmissverständlich daraus hervorgehen, dass mit bleibenden Schäden (Also Invalidität) zu rechnen ist. Auch sollte vorsorglich der Passus darin stehen, dass eine Abschließende Beurteilung der Invalidität derzeit -bzw. bis zum Abschluss der Heilbehandlung- zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.

4. Dieses Attest muss spätestens 15 Monate ab Unfalltag gerechnet dem Versicherer mit Deinem Antrag auf Leistung vorliegen. (Am besten Einschreiben Rückschein oder Zustellung per Gerichtsvollzieher)

5. In der Zwischenzeit soviel wie möglich Gutachten von den eigenen Ärzten einholen um die Verletzungen und deren Folgen zu dokumentieren und zu belegen. Wichtig ist auch schon jetzt bei der Krankenkasse ein Auszug aus der Krankenakte über Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit usw. vor dem Unfall eizuholen um Vorerkrankungen ausschliessen zu können.

TIPP: Unfallchirurgie/Orthopädie, Radiologie, Neurologie, Amtsarzt (Dienstherr)


mfg

Uwe
 
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