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Fahrkostenerstattung Reha

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
576
Hallo zusammen,

ich habe vor über einem Jahr bei meiner Rentenversicherung eine Reha beantragt und nach Ablehnung, Widerspruch und Gutachten, welches besagt, dass einen "neuropsychologische" Reha dringend erforderlich sei, nun endlich die Genehmigung bekommen.

Letzten Donnerstag erhielt ich von meiner Wunschklinik einen Anruf und kann morgen ganz kurzfristig die Reha antreten.

Da der Rehaantritt so kurzfristig ist, ist die Anreise per Bahn nicht möglich, da aus Zeitgründen mein Gepäck nicht pünktlich versendet werden kann, also entschied ich mich die 680 km per Auto zurückzulegen.

In den Unterlagen las ich nun, dass ich pro gefahrenen Kilometer 0,20 € erhalten; allerdings höchstens 130 €.

Per Bahn würden für Hin- und Rückreise 276 €, plus 2 x 34,89 € für den Gepäckversand anfallen ... insgesamt: 347,78 €

Da ich mich auf Grund meines Unfalls inzwischen im ALG 2-Bezug befinde und das Geld knapp ist, habe ich die Fahrkosten per Auto ohne "Deckelung" beantragt (272 €) ... mit dem Hinweis, bei Ablehnung die Reha verschieben zu müssen, um dann die Reha mit der Bahn antreten zu können.

Heute kam telefonisch die Absage!

Für mich nicht nachvollziehbar.

Dem Rentenversicherungsträger ist es lieber, dass ich die Reha morgen nicht antrete, um zu einem späteren Zeitpunkt, mit der Bahn anreisen zu können.

Sie zahlen also lieber freiwillig 75,78 € mehr.

Sorry, mir fehlen die Worte!

Ich werde die Reha trotzdem antreten und hoffe, dass ich nach erfolgreicher Klage gegen die BG die Kosten nachträglich erhalte.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

die Auskunft bedeutet, dass die BG ihrem Grundsatz der Kostenersparnis (o.s.ä.) widerspricht.

Ich würde das schriftlich nachweisbar bei der obersten Stelle deiner BG bemängeln und ankündigen, dass du die Reha trotz geringerer Kosten für die BG und zugunsten deiner Gesundheit zum schnellstmöglichen, nämlich aktuellen, Termin antrittst.

Alles Gute für die Rehamaßnahme und gutes Vorwärtskommen!
Denke daran, dass du unter Beobachtung stehst - auch im Speisesaal und in den Pausen.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

mit der BG hat das weniger zu tun.

Mein Unfall war zwar ein Wegeunfall, aber das Verletztengeld wurde nach wenigen Monaten eingestellt, da mein SHT angeblich ausgeheilt sei.

Dass mein leichtes SHT doch nicht so leicht war, stellte man erst nach über einem Jahr nach dem Unfall durch ein erneutes MRT fest, wo mehrere Einblutungen im Kopf festgestellt wurden.

Klage läuft, aber Ansprüche gegen die BG kann ich zur Zeit noch nicht stellen, daher hoffe ich, dass alles was mit den Unfallfolgen zusammenhängt, wie Medikamentenzuzahlung, Fahrkosten usw. ich irgendwann der BG in Rechnung stellen kann und nachträglich erstattet bekomme.

Die Reha läuft über den Rentenversicherungsträger.

Danke, die Reha lasse ich mir trotzdem nicht vermiesen und hoffe, dass ich nach 2 1/2 Jahren Arbeitsunfähigkeit endlich wieder in eine "normales" Arbeitsleben zurückfinde.

LG Rosi70
 
Hallo Rosi,
gerade in Deinem Fall dürfte die Reha von enormer Wichtigkeit sein. Insofern solltest Du sie in jedem Falle antreten. Notfalls könntest Du ein Darlehen für die Fahrtkosten aufnehmen. Wenn sich hoffentlich nach zähem Ringen die Zuständigkeit der BG erweisen sollte, wovon ja auszugehen ist, kannst alle angefallenen Beträge dort einfordern. Gruß Rehaschreck
 
Zuletzt bearbeitet:
@Hws-Schaden, danke für deinen Hinweis.

Ändern kann ich momentan nicht's.

Was ich mit meinem Beitrag nur zum Ausdruck bringen wollte ist, wie irrsinnig manche Entscheidungen sind.

Hätte die RV meinen Antrag auf Fahrkostenerstattung bewilligt, hätte es zwei Sieger gegeben: ich hätte meine Fahrtkosten erstattet bekommen und die Rentenversicherung hätte Geld gespart.

Und sind wir nicht letzendlich diejenigen, die die Rentenbeiträge zahlen?

Wenn ich dir Anlehnung schriftlich erhalte, werde ich zumindest Beschwerde einlegen.

LG Rosi70
 
Hallo Rosi 70
Beim lesen deiner Schreiben, habe ich ganz arge Hals und Kopfscherzen bekommen
Erstens heißt es Arbeit vor Rente. Also sollen die sich auch daran halten.
Besorge Dir einen Beratungshilfeschein, dann ab zum RA. denn so kann das ja mal gar nicht laufen.
Informiere deinen Sachbearbeiter von der Arge über diese Missstände, nicht das von der Seite noch ne Breitseite kommt .

Viel Erfolg und viel Glück

Mit freundlichen Grüßen
D:L.

Wehr kämpft kann verlieren wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Dirk Langkeit,

wegen der Fahrkostenerstattung werde ich nicht zum Anwalt gehen. Der Aufwand ist es mir nicht Wert.

Ich beschäftige inzwischen bereits 3 Anwälte gegen BG, PUV und BU.

Gestern noch habe ich mich über die RV geärgert, heute freue ich mich nur noch auf meine Reha.

Sollte ich in ca. 9 Jahren gegen die BG gewinnen, dürfen die die Differenz nachzahlen. Auf die 9 Jahre kam ich, weil ich ja schon 3 Jahren klage und die meisten hier im Forum so 12 Jahre klagen müssen ;-)

Habt einen schönen und schmerzlosen Tag.

LG Rosi70
 
hallo Rosi,

nach dieser langen Zeit, freue ich mich für dich und wünsche dir von Herzen: gute Rehazeit, gute Erholung, gute Therapien, nachhaltige Verbesserung, gute Gespräche und dass dir es dort in der Auszeit gut geht.

LG Teddy
 
Danke Teddy, die Zeit werde ich auf jeden Fall genießen, auch wenn es anstregend wird. Reha ist ja kein Urlaub.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

war der Wegeunfall bei Dir Eigen- o. Fremdverschulden?

Wenn Fremdverschulden, dann gib die Fahrtkosten mit 0,30 Euro / km Deinem RA und der soll die Kosten bei der HPV einfordern.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

den Unfall hatte ich alleine.

Mein Garagentor ist mir auf den Kopf gefallen.

Danke für den Tip.

LG Rosi70
 
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