Hallo Kaie,
ich versuche es mal ganz einfach zu erklären.
Keine Leistungserklärung = keine Anerkennung von Unfallschäden
Keine Anerkennung von Unfallschäden = keine Anerkennung von Erstinvalidität
Keine Anerkennung von Erstinvalidität = kein Recht auf Neubemessung
Mit einem Beispiel:
Es hat in ihrer Wohnung zwar bebrannt und es wurde auch was beschädigt, aber ob wir das auch zahlen steht noch nicht fest, da wir ja noch nicht wissen ob das Feuer was beschädigt hat. Das werden später mal feststellen. Die Ermittlungen dazu sind ja noch nicht abgeschlossen. Vielleicht brennt das Feuer ja noch......
Würdest Du Dich damit zufrieden geben, wenn Dir die Bude abgebrannt ist?
Solang die Gesellschaft keine Invalidität anerkannt hat, so lang müssen sie nicht leisten und so lang ist offen, was sie überhaupt anerkennen.