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Fahrradunfall - Dokumentation

Hallo Rajo,

Ich meine nur Wenn die PUV die Begutachtung zum 3 Jahr vergisst! Welche Unterlagen dann zum Abschluss gelten?

zum Beispiel:

Gutachten des PUV Gutachters zum 1 Jahr sagt alle in allem 30% MDE. Zustand kann sich aber ändern bla bla bla.

Örtlicher Orthopäde sagt aber im 3 Jahr kurz vor Ende schriftlich das es 35% bleibend sind!

Was zählt dann für die PUV?


Ach ja meine PUV wird 1 Woche vor Ablauf einen Gutachter beauftragen! Der Termin ist dann 2 Monate danach und das Gutachten brauch erneut 3 Monate!

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

hat denn die Gesellschaft die beispielshaften 30 % bereits gezahlt oder anerkannt?

Für die PUV zählt rein garnichts, so lang sie nichts anerkannt haben und das Geld auf dem Konto ist.
 
Nur Abschlägig

Bei mir geht es eher um 40% aufwärts also auch um eine Rentenzahlung!

Rechtsanwälte sind dran!
 
Ok, dann haben sie zumindest konkludent den Schaden bereits dem Grunde nach anerkannt ;).
https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssiges_Handeln

Wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte mußt Du entscheiden ob es besser ist auf die Anerkennung der Erstinvalidität zu klagen oder auf eine Neubemessung.

Bei einer Klage auf die Erstinvalidität kommt es darauf an, wie man aus damaliger Sicht den dauerhaften Schaden hätte einschätzen müssen.

Vergisst man bei der PUV die jetzige Neubemessung innerhalb der Frist, dann würde ich auf die Anerkennung der Erstgutachten bestehen (wenn diese für Dich besser aussehen).
Im Verfahren hat es dagegen einen Vorteil, wenn man auf die Feststellung der entgültigen Invalidität klagt - es können bis zum Ende der Beweisaufnahme sämtliche Schäden eingebracht werden.

Es kommt also darauf an, was man beabsichtigt und wie sich die Gesellschaft vorher verhalten hat (die haben ebenfalls Pflichten die sie einhalten müssen)
 
Guten Morgen,

ich fühle mich mit den 1/10 links plus 2/10 rechts mittelprächtig bewertet. Im Gutachten fehlen mir aber Aussagen zu den entstellenden Narben an Schulter, Ellenbogen und der Haut-Strukturveränderung an der Hand durch die tiefen Schürfwunden. Vom täglichen Ziepen in den Bruchstellen ist gar keine Rede im Gutachten. Sicherlich sind das keine unerträglichen Schmerzen mehr - aber ich bin durch "Schmerzen" der Kategorie 1-2 (von 10) täglich mehrfach daran erinnert.

Glaubt ihr es bringt etwas, dahingehend dem Gutachten zu wiedersprechen?

Danke schön im Voraus und viele Grüße
KAie
 
Hallo Kaie,

Du kannst das mit aufführen, aber erhöhent sind nur Funktionseinschränkungen. Ich würde in Deinem Fall von ergänzenden Schilderungen zum Gutachten schreiben und nicht von Widerspruch.

Wenn Du das mit einfügst, dann sollte das z.B. so formuliert werden:

Auf Grund der tiefen Haut- und Gewebeabschürfungen im Bereich der Handflächen sowie hierdurch verursachter Schmerzzustände sind die Beeinträchtigungen der Greiffähigkeit der Hand vorhanden.;)

Es ist nicht davon auszugehen, das es sich insgesamt verbessert....... da sich Narbengewebe (konkrete Hinweise oder Bilder) u.s.w. gebildet hat.

Das ist nur ein Beispiel, wie Du es formulierst solltest Du entscheiden. Es sollte aber immer die Schädigung und die Auswirkung daraus hervorgehen.
 
Dankeschön für die schnelle Reaktion.

Dann wird das wohl nichts bringen, weil die Narben nur doof aussehen aber keine weiteren Beeinträchtigung mit sich bringen.
 
Hallo Kaie,

denke ich auch so.

Ein Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn der Gutachter völlig von der Realität abrutscht oder Dinge behauptet die absolut von den medizinischen Erhebungen vor dem Gutachten abweicht (z.B. Arthorse als "Mitwirkung" behauptet obwohl sämtliche Befunde das verneinen).

Konzentriere Dich darauf, das die Gesellschaft jetzt Deinen Schaden zur Auszahlung bringt (und denke an eine Rücklage, falls sich etwas verbessert).
Verschlechtern sich die anerkannten Schäden, dann kannst Du immer noch eine Neufeststellung verlangen.
 
Habe gerade in meinen Versicherungsbedingungen gelesen, dass die 3-Jahresfrist bei mir 5 Jahre beträgt.
 
Hallo Kaie,

stelle mal bitte den kompletten Punkt ein, wo Du meinst das es 5 Jahre sind.
 
Gerne:

"Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu fünf Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen."

Ist das überhaupt rechtlich bindend, wenn doch im Gesetz 3 Jahre die Grenze sind?

Viele Grüße
Kaie
 
Hallo Kaie,

ich kenne das nur aus "Kinderunfallversicherungen", mir ist kein deutscher Anbieter bekannt der das so in seinen Bedingungen drinnen hat.

Das kann Vor- und Nachteil sein. Bindend ist nicht das VVG, sondern das konkret was in Deinem Vertrag steht. Die Gesellschaften können inzwischen fast alles machen was sie wollen, denn die Vertragsgestaltung wird nicht mehr einheitlich geprüft oder muss auch nicht mehr genehmigt werden.

Deshalb immer Obacht was man macht. In Deinem konkreten Fall heißt das natürlich das sie eine Nachbegutachtung verlangen können, es ändert aber nichts daran das sie zunächst eine Anerkennung der Erstinvalidität bestätigen müssen, bevor sie eine Neubegutachtung verlangen können (vom rechtlichen Grundsatz) da Du alle Dir obliegenden Pflichten erfüllt hast.
 
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