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Fahrradunfall - Dokumentation

Guten Morgen,

erneut geht es einen großen Schritt voran: Meine PUV zahlt nun auf mein letztes Schreiben hin einen Vorschuss aus, der die Hälfte dessen entspricht, was der Gutachter festgestellt hat.

Ich bin immer noch am Überlegen, ob ich gegen das Gutachten vorgehen soll: Ich fühle mich doch stärker eingeschränkt, als es das Gutachten festgestellt hat. Eigentlich ist doch aber dieses jetzt vorliegende Gutachten egal, weil "der medizinische Endzustand" ohnehin noch nicht eingetreten ist. Andererseits wird wohl kein Gutachter in den anberaumten 1,5 Jahren bis zur nächsten Begutachtung eine Verschlechterung feststellen. Ich glaube, ich werde meinen Orthopäden bitten, das mal gegenzuchecken - auch wenn es Geld kosten wird.

Viele Grüße
Kaie

P.S.: Externe Hilfe habe ich nun bisher doch nicht hinzugezogen.
 
Hallo Kaie,

das ist doch etwas positives.

Das Gutachten von Deinem Orthopäden gegen checken zu lassen ist ebenfalls richtig.
Da hast Du eine medizinische Meinung dazu und kannst dann entscheiden was Du weiter machst.

Vom rechtlichen her noch ein Tip, wenn die Gesellschaft auch weiterhin keine Erstinvalidität anerkannt hat (keine Leistungserklärung) dann haben sie ein arges rechtliches Problem.
Denn ein "Vorschuss" ist Blödsinn, da eine bleibende Invalidität bestätigt wurde und die Anmeldefristen um sind.
Dies muss laut AUB und VVG eine Erstbemessung sein. Nur wenn das rechtlich sauber ausgeführt wurde und das ist es bei Dir nach meinem Wissen nicht, dann kann man dort eine Neubemessung verlangen.

Mal sehen was Dein Ortho dazu sagt.
 
Hallo Kaie,

ich habe meine Gutachten auch kontrollieren lassen von einem Sachverständigen Rechtsanwalt der hier im Forum Tätig ist!

Lieber ein paar € Investieren und nachher wissen um was es geht!

Diese hat mir jetzt den Krage gerettet und führt dazu das das Sozialgericht einen unabhängigen Gutachter beauftragt hat, ganau so wie ich es wollte!

MfG

GSXR
 
Naja, bei mir geht es nicht um sooo viel. Aber ich denke, jeweils 1/10 links und rechts mehr wären schon möglich (zur Zeit nur 1/10 links und 2/10 rechts), angesichts der Einschränkungen, denen ich mich ausgesetzt sehe.

In dem Brief der Versicherung heißt es:

"Auf der Basis der momentanen Feststellungen, erklären wir uns zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von x EUR (entspricht 1/10 Armwert rechts und 1/20 Armwert links = insgesamt 11,25 %) bereit.".

Dabei hat man offensichtlich aber nicht unterschieden, dass die eine Verletzung in der Schulter (links) und die andere im Ellenbogen (rechts) liegt.

Muss ich jetzt noch etwas tun? Von wegen, noch einmal auf Festsetzung der "Erstinvalidität" (heißt das so?) pochen?

Viele Grüße
Kaie

P.S.:
@GSXR1983: Kannst Du mir per PN mitteilen, um wen es sich handelt?
 
So, ich war gestern beim Orthopäden. Er meinte, die Werte im Gutachten seien vertretbar - wenn überhaupt, ginge es nur um Nuancen. Er sagte allerdings auch, ich solle bei dem nächsten Gutachten (in 1,5 Jahren) darauf achten, dass der Gutachter wieder schreibt, der medizinische Endzustand sei noch nicht hergestellt (insgesamt habe ich / hat die Versicherung 5 Jahre nach dem Unfall Zeit, die Änderung der Invalidität zu begutachten), weil zu erwarten sei, dass sich insbesondere meine Ellenbogen-Situation (Speichenköpfchenfraktur Mason III mit freiem Gelenkteilchen) verschlechtern wird u.a. durch Arthrose. Fraglich ist natürlich, ob das innerhalb von 5 Jahren nach dem Unfall sein wird...

Einen schönen Tag wünscht
Kaie
 
Hallo Kaie,

so nun gibt es zwei Möglichkeiten.

Du klagst auf die festgestellte Erstinvalidität, oder Du wartest noch 1,5 Jahre und beantragst dann vor Fristablauf eine Neufeststellung.

Die Summe, die Dir dann nachgezahlt wird, muss vertraglich mit 5 % ab dem Datum der Erstfeststellung verzinst werden.

(ich würde jetzt den Stress mit einem Verfahren nicht auf mich nehmen, da die VS ja einen guten Willen gezeigt hat, auch wenns rechtlich der Höhe nach nicht sauber ist)
 
Danke, Rajo!

Ich denke, ich warte jetzt erstmal ab. Nachdem, was man hier so für Szenarien mit den verschiedenen Versicherungen liest, scheint meine ja recht kundenfreundlich zu sein - bis jetzt.

Frage zur 5 % Verzinsung: bezieht sich der Beginn der Verzinsung auf mein Schreiben der PUV, das ich schon bekommen habe, in dem der Vorschuss gewährt wurde oder muss ich konkret nochmal an die Versichung herantreten und die Festsetzung der Erstinvalidität fordern?

Vielen Dank und viele Grüße von
Kaie
 
Hallo Kaie,

schaue mal in Deine AUB, steht der Passus so drinnen?
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität
jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall,
erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich
diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss
– von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
Leistungspflicht nach Ziffer 9.1,
– von Ihnen vor Ablauf der Frist
ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
als wir bereits erbracht haben, ist der
Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
Der Augenmerk liegt auf "als wir bereits erbracht haben", dann brauchst Du bis zur Neubemessung nichts weiter zu tun, als rechtzeitig die Neubemessung zu beantragen. Die Zinsen verlangst Du dann mit der Neubemessung. Sie werden fällig 2 Wochen nach dem Datum des ersten Gutachtens bis zur endgültigen Zahlung der restlichen Summe.
 
Nee, von Zinsen steht da nix. Ich gehe davon aus, dass dann normales BGB gilt.
 
Hallo Kaie,

das kommt mir jetzt aber sehr spanisch vor.

Ist das tatsächlich eine deutsche Gesellschaft, wo Dein Vertrag besteht?
 
Hallo miteinander,

ich habe lange nichts mehr von mir hören lassen...
Die PUV schickt mich jetzt (1 Jahr nach dem ersten Gutachten) erneut zum Gutachter, weil im ersten Gutachten stand, dass der Endzustand noch nicht hergestellt sei. Allerdings soll ich nun nicht mehr - wie noch letztes Jahr - in das behandelnde Krankenhaus gehen, sondern zum Medizinischen Gutachteninstitut - MGI Berlin. Kennt das jemand? Hat jemand Erfahrungen mit denen?

Meine Bruchstellen (Humeruskopf links, Radiusköpfchen rechts (Mason 3) und Kahnbein rechts) sind ganz gut verheilt. Allerdings sind die Einschränkungen genauso wie bei der Begutachtung vor einem Jahr. Nun ist jedoch rechts vermutlich ein leichtes Sulcus-Ulnaris-Syndrom hinzugekommen (oder es war schon nach dem Unfall da, aber es ist mir vielleicht nie aufgefallen). Auf jeden Fall lasse ich mich demnächst vom Neurologen durchmessen und nehme das Ergebnis mit zum Gutachter.

Hier nun meine Fragen:

1. Muss der Gutachter die Neurologen-Messung in sein Gutachten einbeziehen?
2. Sollte ich darauf bestehen, dass ein Abschlussgutachten erst nach erfolgter Therapie des Syndroms erstellt wird? Möglicherweise wird es ja schlimmer...
3. Bemisst sich der Wert der Gliedertaxe nach der aktiven Fähigkeit, die Glieder zu bewegen oder nach den passiven Werten - also wenn jemand nachhilft? Oder wird ein Mittelwert gebildet?


Für Antworten jeglicher Art bin ich stets sehr dankbar.

Viele Grüße
Kaie
 
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