Der Augenmerk liegt auf "als wir bereits erbracht haben", dann brauchst Du bis zur Neubemessung nichts weiter zu tun, als rechtzeitig die Neubemessung zu beantragen. Die Zinsen verlangst Du dann mit der Neubemessung. Sie werden fällig 2 Wochen nach dem Datum des ersten Gutachtens bis zur endgültigen Zahlung der restlichen Summe.9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität
jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall,
erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich
diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss
– von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
Leistungspflicht nach Ziffer 9.1,
– von Ihnen vor Ablauf der Frist
ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
als wir bereits erbracht haben, ist der
Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
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