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Fahrradunfall mit Platzwunde, Gehirnerschütterung und Rippenbrüchen

Uli R

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Aug. 2017
Beiträge
2
Hallo,

ich hatte vor kurzem eine Fahrradunfall.
Der Hergang: Ich habe eine Fussgänger gestreift auf einem Fussgänger/Fahrradweg. Es passierte in einer Touristengegend, es war an diesem Tag viel los auf diesem Fahrradweg. Wir waren mit 6 Fahrrädern in einer Gruppe zügig unterwegs.
In Folge dessen habe ich das Lenkrad gerissen und bin auf dem Rücken und Kopf gelandet. Dem Fußgänger passierte nichts. Mein Kopf hatte eine 5 cm große Platzwunde die stark blutete. Mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus, genäht und an Kopf und Wirbelsäule untersucht. Eine starke Gehirnerschütterung, Hämatome an der Hüfte, Arm und Hals, den Umständen entsprechend. 3 Tage im Krankenhaus verbraucht. Ein paar Tage später habe ich auch starke Brustschmerzen nach einmal husten bekommen. Wieder ins Krankenhaus, Resultat noch 3 gebrochene Rippen am Rücken. Extrem schmerzhaft, ich muss jetzt länger Zeit Schmerzmittel nehme und bin schon 4 Wochen krank geschrieben.
Zum Unfallhergang selbst gibt es verschieden Zeugenaussagen: Mein Fahrradkollege sagte der Fussgänger habe mit seinem Handy gesielt. Er hat ihm unmittelbar danach sogar darauf angesprochen. Das bestätigte etwas später noch ein weitere unabhängig Zeugin. Ein anderen Fahrradkollege sagte, ich hätte mich auch ihn zugewandt als es passierte. Ich selbst bin mir nicht hundertprozentig sicher, meine aber auch das der Fussgänger unachtsam war und mir rein gelaufen ist. In der „geistigen“ Rekonstruktion, soweit das möglich ist, habe ich keine anderen Schlussfolgerung. Ich bin ein sicherer Fahrradfahrer, und hatte bis jetzt keinen Unfall.
Die Krankenkasse hat Ihren übliche Fragebogen zum Unfallhergang oder auch Fremdverschulden gesendet.
Meine Frage: wie soll ich mich verhalten? Soll ich das zur Anzeige bringen oder einfach ruhen lassen. Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung habe ich eigentlich keine richtig Lust.

Ein paar ehrliche Meinungen wären mir sicher hilfreich. Danke Euch!
Uli R
 
Hallo Uli,

wenn ich so Deine Schilderung lese, würde es auf sich beruhen lassen. Zum einen schreibst Du, dass ihr in einer Gruppe auf einem kombinierten Fahrad- und Fussweg zügig Unterwegs ward. Du schreibst auch, dass viel los war und es sich um eine Touristengegend handelt. Dies alles sind Punkte, die eigentlich zu überhöhter Vorsicht mahnen sollten. Da der Fußgänger das schwächste Glied in der Kette ist, bekommt im Fall eines Zweifels eher dieser statt Du recht. Selbst wenn dieser trotz zweier Zeugen sein Handy benutzt hat.
Wenn Du Pech hast, dann geht der Schuss nach hinten los. Du solltest sicherheitshalber ein Schmerztagebuch führen, damit Du später im Falle eines Falles detailliert Deien Gesundheitszustand protokollieren kannst.
Beim Ausfüllen des Fragebogens der Krankenkasse solltest Du Dir überlegen, welche Adjektive Du bei der Schilderung des Vorganges nutzt.

Gute Besserung

Scheitholz
 
Hallo,

Ich sehe es wie Scheitholz, du kannst dem Fußgänger keine Fahrlässigkeit nachweisen.

MfG


Gsxr
 
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