Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Wie stehen die Aussichten darauf, dass ein Gericht durch eine Feststellungsklage mir den materiellen und insbesondere immatriellen Schaden zusichert?
Ich muss Prozesskostenhilfe beantragen. Und die prüft vorab, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Erst dann wird PKV gewährt.
Nun, meine Unterlagen sind etwas dürftig. Weder eine abschließende Begutachtung wurde vorgenommen, noch wurde bisher eine Verschlechterung des unvollständig dokumentierten Schadens berichtet.
Gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung, die den matriellen und immatriellen Vorbehalt ausklammert -so laut Auskunft meines Anwalts-, wenn bisher nur von der Besserung eines schlechten Zustandes die Rede war in den Dokumenten?
Eine richtige Untersuchung - auf Kosten der Versicherung selbstverständlich - wurde nie durchgeführt.
Besten Dank schon mal für die Infos!
ich habe eine kurze Frage. Wie stehen die Aussichten darauf, dass ein Gericht durch eine Feststellungsklage mir den materiellen und insbesondere immatriellen Schaden zusichert?
Ich muss Prozesskostenhilfe beantragen. Und die prüft vorab, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Erst dann wird PKV gewährt.
Nun, meine Unterlagen sind etwas dürftig. Weder eine abschließende Begutachtung wurde vorgenommen, noch wurde bisher eine Verschlechterung des unvollständig dokumentierten Schadens berichtet.
Gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung, die den matriellen und immatriellen Vorbehalt ausklammert -so laut Auskunft meines Anwalts-, wenn bisher nur von der Besserung eines schlechten Zustandes die Rede war in den Dokumenten?
Eine richtige Untersuchung - auf Kosten der Versicherung selbstverständlich - wurde nie durchgeführt.
Besten Dank schon mal für die Infos!