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Boayux

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2016
Beiträge
3
Hallo Ihr lieben,

Ich habe seit 2,5 Jahren ein Verfahren wegen eines unverschuldeten Unfalls.

Im ersten Gutachten von der Staatsanwaltschaft bin ich zu 100 % unschuldig, dann habe ich im Zivilprozess bei einer Güterverhandlung ein Angebot erhalten, wenn ich 30 Prozent an Schuld eingestehe, bezahlt die Gegenseite sofort..
Das habe ich natürlich abgelehnt und jetzt wurde auf einen Antrag der Gegenseite, ein erneutes Gutachten erstellt, wo der Gutachter zu dem Ergebnis kam, das der Unfall nicht mehr aufklärbar ist, obwohl die Aktenlage eindeutig ist. Wie sind Eure Erfahrungen?

LG Boayux
 
hallo Boayux,

erfahrungen sind da leider wenig hilfreich, da jedes ereignis zu individuell und auch jede daraus gezogene schlussfolgerung selbst bei gleichgelagerten verhältnissen höchst unterschiedlich ausfällt.

auch die bewertungen in strafrechtlicher hinsicht weicht meist von zivilrechtlichern ergebnissen ab.
es wäre daher angebracht und auch nötig, konkret auf deinen sachverhalt bezogene fragen zu formulieren. die können dann auch gezielt beantwortet werden.
und neben der frage des sachverhalts - worin soll denn konkret eine (zivilrechtliche) mitschuld bestehen (die es durchaus geben kann, wenn es auch nicht mitschuld sein muss, sondern eine schuldunabhängige haftung sein kann). dies sollte dann schon auch begründet sein.


gruss

Sekundant
 
Hallo Boayux,

so wie dir geht es vielen hier im Forum!
Man versteht die Welt nicht mehr!
Aber es gibt immer 2 Seiten!
Meistens, so habe ich die Erfahrung gemacht, wenn man einen Vergleich ablehnt, bekommt man so richtig einen vor den Bug geknallt, nicht selten einen Volltreffer!
 
Hallo Boayux

da du den Vergleichsvorschlag abgelehnt hast geht das Verfahren weiter der Vorschlag hat keinen Bestand mehr, du hast jetzt die Möglichkeit den Gutachter vorladen zu lassen und ihn mündlich zu befragen.

MFG Marima
 
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