Hollis
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
ab dem 01. Juli 2017 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung bei den Erwerbsminderungsrenten und den vorzeitigen Altersrenten, den ab 01. Juli fallen die Hinzuverdienstgrenzen von 450,-- € weg.
Stattdessen kann nun 6.300,-- € im Jahr hinzuverdient werden. Dabei spielt es keine Rolle , wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt. Bei einem höheren Verdienst gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird.
Pfändungen: Jetzt dürfen pfändbare Beträge auch bei Rentnern erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.140 € (vorher 1.080 €) einbehalten werden.
gruß
Hollis
ab dem 01. Juli 2017 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung bei den Erwerbsminderungsrenten und den vorzeitigen Altersrenten, den ab 01. Juli fallen die Hinzuverdienstgrenzen von 450,-- € weg.
Stattdessen kann nun 6.300,-- € im Jahr hinzuverdient werden. Dabei spielt es keine Rolle , wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt. Bei einem höheren Verdienst gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird.
Pfändungen: Jetzt dürfen pfändbare Beträge auch bei Rentnern erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.140 € (vorher 1.080 €) einbehalten werden.
gruß
Hollis